Sozialfonds

Der Sozialfonds der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) bietet Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Förderung zu bekommen.

Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit um die 3 Monate, aufgrund sehr vieler Anträge. Es gibt KEINE Frist! Du bekommst einen Brief, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Bitte schicke den Antrag mit allen Unterlagen gesammelt in einem pdf. Das spart uns Zeit. Vielen dank !

Die Beratung findet in erster Linie per Telefon oder E-Mail statt. Persönliche Beratungen in der Taubstummengasse können nach Terminvergabe innerhalb der Beratungszeiten (siehe Beratungskalender) telefonisch oder per E-Mail vergeben werden. Bitte beachte, dass eine persönliche Beratung vor Ort ohne Termin nicht stattfinden kann.

Der Sozialfonds der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) bietet für alle Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Förderung zu bekommen. Die Notlage kann zB. entstanden sein durch: plötzlich erhöhte Wohnkosten, Kosten fürs Studium, Ausgaben für Versorgung und Betreuung von eigenen Kindern, Ausgaben für medizinische/psychologische/psychiatrische Behandlungen sowie andere Notsituationen.

Sozialfonds der ÖH-Bundesvertretung
Taubstummengasse 7-9/4. Stock
1040 Wien

E-Mail: sozialfonds@oeh.ac.at
Telefonnummer:

+43/1/310 88 80 -44
+43/1/310 88 80 -45

Die Mittel für den ÖH Sozialfonds werden zu je einem Drittel von der ÖH-Bundesvertretung, dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Hochschüler_innenschaft der (privaten) Universität, der Fachhochschule oder der Pädagogischen Hochschule gestellt, an der der_die Studierende inskribiert ist.

Um einen Antrag einzubringen, fülle das Antragsformular aus (unten zum Downloads) und lege die notwendigen Unterlagen (in Kopie) bei. Wenn alles vollständig ist, kann die Bearbeitung schneller erfolgen. Unvollständige Anträge müssen abgelehnt werden.
Du kannst uns deinen Antrag per E-Mail oder via Post schicken. Falls du uns deinen Antrag via E-Mail schickst, bitten wir dich, alle Dokumenten gesammelt in einem PDF zu schicken. Per Post soll der Antrag an die Adresse am ersten Blatt des Antragsformulars gesendet werden.

Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit 3 Monate. Wir sind allerdings sehr bemüht, jeden Antrag so rasch wie möglich zu bearbeiten. Die Entscheidungen werden per Post an dich geschickt, die Überweisung der Fördersumme erfolgt an das von dir im Antrag angegebene Konto.
Derzeit haben wir Kooperation mit folgenden Hochschulvertretungen. Das bedeutet: Falls du an einer der unten angeführten Hochschulen studierst und die Richtlinien des ÖH-Sozialfonds erfüllst, kannst du einen Antrag beim ÖH Sozialfonds stellen.

Universitäten:

Wien:

  • Universität Wien
  • Technische Universität Wien
  • Universität für Bodenkultur Wien
  • Medizinische Universität Wien
  • Veterinärmedizinische Universität Wien
  • Akademie der bildenden Kunst
  • Universität für angewandte Kunst
  • Universität für Musik und darstellende Kunst

Graz:

  • Karl-Franzens-Universität Graz
  • Technische Universität Graz
  • Kunst Universität Graz
  • Medizinische Universität Graz

Innsbruck:

  • Universität Innsbruck
  • Medizinische Universität Innsbruck

Linz:

  • Johannes-Kepler-Universität Linz
  • Kunst Universität Linz

Leoben:

  • Montan Universität

Klagenfurt:

  • Universität Klagenfurt

Salzburg:

  • Paris Lodron Universität Salzburg
  • Mozarteum

Fachhochschulen:

  • FH Campus Wien
  • FH BFI Wien
  • FH Technikum Wien
  • FH St. Pölten
  • FH Wiener Neustadt
  • FH Krems
  • FH Burgenland
  • FH OÖ
  • FH Salzburg
  • FH Kärnten
  • FH Vorarlberg
  • FH Kufstein
  • FH Joanneum Graz
  • FFH Ferdinand Porsche
  • FH MCI Innsbruck
  • FH Gesundheit Tirol

Private Universitäten:

  • Central European University
  • Sigmund Freud Universität
  • Musik und Kunst Wien
  • Donau Universität Krems
  • Karl Landsteiner Universität Krems
  • Anton Bruckner Privatuniversität

Pädagogische Hochschulen:

  • PH Steiermark
  • PH Niederösterreich
  • PH Tirol
  • PPH Linz
  • PH Wien
  • KPH Wien
  • PH Salzburg
  • PH Oberösterreich

Sozialfonds
Der Sozialfond ist der am meisten ausbezahlte Fonds. Dafür müssen die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt werden. Informationen findest du unter hier. Bitte beachte unsere Richtlinien!

Kinderfonds
Du hast unerwartete Kosten für dein Kind (Therapie, Kindermöbel etc.) oder während der Schwangerschaft, die du dir nicht leisten kannst (Kinderbetreuungskosten (Krippe, Hort, Kindergarten etc.) zählen ebenso dazu)? Wende dich an uns für eine Unterstützung aus dem Kinderfonds. Bitte beachte unsere Richtlinien!

Psychotherapiefonds
Für Kosten aus einer aktuellen oder notwendigen zukünftigen Psychotherapie kann ein Antrag beim Psychotherapiefonds gestellt werden. Bitte beachte unsere Richtlinien!

Mediationsfonds
Bei Konflikten mit deinen Eltern in Bezug auf Unterhaltsansprüche, kann eine außergerichtliche Mediation durchgeführt werden. Für die dabei entstehenden Kosten kann ein Antrag beim ÖH Mediationsfonds für die ersten drei Mediationsstunden gestellt werden. Bitte beachte unsere Richtlinien!

Wohnfonds
Wohnen ist teuer. Falls du in deiner Wohnung länger als drei Monate wohnst und du dir die Miete kaum leisten kannst oder durch Energierechnungen in einer finanziellen Notlage bist, stelle einen Antrag beim ÖH Wohnfonds. Bitte beachte unsere Richtlinien!

Fonds für Studierende mit Behinderung
Du hast eine 50%ige Behinderung und dadurch hast du Mehraufwand für dein Studium? Wende dich an uns für eine Förderung aus dem Fonds für Studierende mit Behinderung. Bitte beachte unsere Richtlinien!

Voraussetzung für eine Unterstützung aus dem ÖH Sozialfonds haben Studierende, die:
  • im Sinne der Richtlinien Richtlinien des ÖH-Sozialfonds sozial bedürftig sind,
  • keine Studienbeihilfe beziehen (bzw. nicht den vollen Betrag),
  • im letzten Studienjahr 16 ECTS oder 8 SWS aus Lehrveranstaltungen und Prüfungen positiv absolviert haben (*keine Anerkennungen). Ausnahme: Im 1. Semester muss noch keine Studienleistung nachgewiesen werden.
  • an einer Hochschule mit Kooperation zwischen lokaler Hochschulvertretung und ÖH Sozialfonds checken!
  • die doppelte Mindeststudienzeit nicht überschritten haben (Beispiel: Bachelorstudium dauert 6 Semester – bis inklusiv 12 Semester kannst du einen Antrag auf den ÖH Sozialfonds stellen)