Sozialfonds

Der Sozialfonds der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) bietet Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Förderung zu bekommen.

Es gibt keine Antragsfrist. Aufgrund sehr vieler Anträge, beträgt die Bearbeitungszeit derzeit um die 3 Monate. Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist, bekommst du einen Brief mit der Mitteilung. 

Bitte schicke den Antrag mit allen Unterlagen gesammelt in einem pdf an unsere E-Mail Adresse sozialfonds@oeh.ac.at . Das spart uns Zeit. Vielen dank !

Die Beratung findet in erster Linie per Telefon oder E-Mail statt. Persönliche Beratungen in der Taubstummengasse können nach Terminvergabe innerhalb der Beratungszeiten (siehe Beratungskalender) telefonisch oder per E-Mail vergeben werden. Bitte beachte, dass eine persönliche Beratung vor Ort ohne Termin nicht stattfinden kann.

Der Sozialfonds der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) bietet für alle Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Förderung zu bekommen. Die Notlage kann z.B. entstanden sein durch: plötzlich erhöhte Wohnkosten, Kosten fürs Studium, Ausgaben für Versorgung und Betreuung von eigenen Kindern, Ausgaben für medizinische/psychologische/psychiatrische Behandlungen sowie andere Notsituationen.

Adresse: 

Sozialfonds der ÖH-Bundesvertretung
Taubstummengasse 7-9/4. Stock
1040 Wien

E-Mail: sozialfonds@oeh.ac.at
Telefonnummer:

+43/1/310 88 80 -44
+43/1/310 88 80 -45

Die Mittel für den ÖH Sozialfonds werden zu je einem Drittel von der ÖH-Bundesvertretung, dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Hochschüler_innenschaft der (privaten) Universität, der Fachhochschule oder der Pädagogischen Hochschule gestellt, an der der_die Studierende inskribiert ist.

Um einen Antrag einzubringen, fülle das Antragsformular aus (unten im Downloads) und lege die notwendigen Unterlagen (in Kopie) bei. Wenn alles vollständig ist, kann die Bearbeitung schneller erfolgen. Unvollständige Anträge müssen abgelehnt werden.
Du kannst uns deinen Antrag per E-Mail oder via Post schicken. Falls du uns deinen Antrag via E-Mail schickst, bitten wir dich, alle Dokumenten gesammelt in einem PDF an die E-Mail Adresse sozialfonds@oeh.ac.at zu schicken. Per Post soll der Antrag an die Adresse am ersten Blatt des Antragsformulars gesendet werden.

Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit 3 Monate. Wir sind allerdings sehr bemüht, jeden Antrag so rasch wie möglich zu bearbeiten. Die Entscheidungen werden per Post an dich geschickt, die Überweisung der Fördersumme erfolgt an das von dir im Antrag angegebene Konto.

Derzeit haben wir Kooperation mit folgenden Hochschulvertretungen. Das bedeutet: Falls du an einer der unten angeführten Hochschulen studierst und die Richtlinien des ÖH-Sozialfonds erfüllst, kannst du einen Antrag beim ÖH Sozialfonds stellen.

 

Universitäten:

Universität Wien
Technische Universität Wien
BOKU
Akademie der bildenden Kunst
Universität für angewandte Kunst
Universität für Musik und darstellende Kunst
Medizinische Universität Wien
Veterinärmedizinische Universität Wien
Karl-Franzens-Universität Graz
Technische Universität Graz
Kunst Universität Graz
Medizinische Universität Graz
Montan Leoben
Johannes-Kepler-Universität Linz
Kunst Universität Linz
Universität Klagenfurt
Paris Lodron Universität Salzburg
Mozarteum
Universität Innsbruck
Medizinische Universität Innsbruck
Universität für Weiterbildung Krems

Privat Universitäten: 

Karl Landsteiner Universität
Musik und Kunst Wien
Central European University
Sigmund Freud
Anton Bruckner
JAM Music Lab
Joseph Haydn

Fachhochschulen: 

FH WKW
FH Burgenland
FH Wiener Neustadt f Wirtschaft und Technik
FH OÖ
FH Vorarlberg
FH Krems
FH Salzburg
FH Technikum Wien (TWIST)
FH Kärnten
FH Joanneum GmbH
FH Campus Wien
FH bfi Wien
FFH FernFH (Wien+NÖ= Ferdinand Porsche)
FH St. Pölten
FH Kufstein
FH Gesundheit Tirol

Pädagogische Hochschulen: 

PH Steiermark
PH NÖ
PH Tirol
PPH Linz
KPH Wien
PH Wien
PH Salzburg
PH Oberösterreich
 

Sozialfonds
Der Sozialfond ist der am meisten ausbezahlte Fonds. Dafür müssen die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt werden. Informationen findest du unter Wer hat Anspruch auf den ÖH Sozialfonds. Bitte beachte unsere Richtlinien!

Kinderfonds
Du hast unerwartete Kosten für dein Kind (Therapie, Kindermöbel etc.) oder während der Schwangerschaft, die du dir nicht leisten kannst (Kinderbetreuungskosten (Krippe, Hort, Kindergarten etc.) zählen ebenso dazu)? Wende dich an uns für eine Unterstützung aus dem Kinderfonds. Bitte beachte unsere Richtlinien!

Psychotherapiefonds
Für Kosten aus einer aktuellen oder notwendigen zukünftigen Psychotherapie kann ein Antrag beim Psychotherapiefonds gestellt werden. Bitte beachte unsere Richtlinien!

Mediationsfonds
Bei Konflikten mit deinen Eltern in Bezug auf Unterhaltsansprüche, kann eine außergerichtliche Mediation durchgeführt werden. Für die dabei entstehenden Kosten kann ein Antrag beim ÖH Mediationsfonds für die ersten drei Mediationsstunden gestellt werden. Bitte beachte unsere Richtlinien!

Wohnfonds
Wohnen ist teuer. Falls du in deiner Wohnung länger als drei Monate wohnst und du dir die Miete kaum leisten kannst oder durch Energierechnungen in einer finanziellen Notlage bist, stelle einen Antrag beim ÖH Wohnfonds. Bitte beachte unsere Richtlinien!

Fonds für Studierende mit Behinderung
Du hast eine 50%ige Behinderung und dadurch hast du Mehraufwand für dein Studium? Wende dich an uns für eine Förderung aus dem Fonds für Studierende mit Behinderung. Bitte beachte unsere Richtlinien!

Voraussetzung für eine Unterstützung aus dem ÖH Sozialfonds haben Studierende, die:

  • im Sinne der Richtlinien des ÖH-Sozialfonds sozial bedürftig sind,
  • keine Studienbeihilfe beziehen (bzw. nicht den vollen Betrag),
  • im letzten Studienjahr 16 ECTS oder 8 SWS aus Lehrveranstaltungen und Prüfungen positiv absolviert haben (*keine Anerkennungen). Ausnahme: Im 1. Semester muss noch keine Studienleistung nachgewiesen werden.
  • an einer Hochschule mit Kooperation zwischen lokaler Hochschulvertretung und ÖH Sozialfonds inskribiert sein!
  • die doppelte Mindeststudienzeit nicht überschritten haben (Beispiel: Bachelorstudium dauert 6 Semester – bis inklusive 12. Semester kannst du einen Antrag auf den ÖH Sozialfonds stellen)