Pädagogische Hochschulen

Nachdem die gesetzlichen Vertretungseinrichtungen an den Pädagogischen Hochschulen (PH) nicht mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind, kümmert sich das Wirtschaftsreferat der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) gemeinsam mit den jeweiligen PH-Vorsitzenden um deren finanzielle Angelegenheiten. 

Hier findest du alle Informationen darüber, wie deine PH-Vertretung an das ihr zustehende Geld kommt:

Grundsätzlich sieht das Hochschülerinn- und Hochschülerschaftsgesetz (HSG) vor, dass nur der_die Vorsitzende der Hochschulvertretung für diese zeichnen kann. Daher können alle Formulare prinzipiell nur von der_dem gewählten Vorsitzenden eingereicht werden. Damit wir wissen, dass er_sie auch tatsächlich gewählt wurde, brauchen wir eine Bestätigung der Wahl von Seiten jener Person, die für den Erhalter_die Erhalterin zur Durchführung der Wahl bestimmt wurde. Das dazu notwendige Formular, sendest du bitte im Original an das Wirtschaftsreferat der ÖH-Bundesvertretung.

Bei allen Rechtsgeschäften ersuchen wir dich, auf jeden Fall vorher mit dem Wirtschaftsreferat Kontakt aufzunehmen. Wenn einzelne Rechtsgeschäfte einen Betrag über 400 Euro aufweisen, sind grundsätzlich drei unabhängige (und vergleichbare) Angebote einzuholen und vor der Entscheidung an uns zu übermitteln. Nachdem wir nur gegen Originalrechnungen refundieren können, ist es empfehlenswert, dass du zur Sicherheit eine Kopie behältst wenn du die Unterlagen an das Wirtschaftsreferat schickst. Bitte nimm zur Kenntnis, dass nur korrekt und vollständig eingereichte Belege refundiert werden können. Bei allen Abrechnungen gelten die Richtlinien über das finanzielle Prozedere in ihrer aktuellen Fassung. Darüber hinaus unterliegen die Vertretungseinrichtungen an PHs genauso wie die ÖH-Bundesvertretung den Gebarungsgrundsätzen des HSG 2014 in der geltenden Fassung (idgF) sowie den Richtlinien der Kontrollkommission.

Bei Verwendung dieses Formulars kann eine noch nicht bezahlte Rechnung direkt von der Bundesvertretung beglichen werden:

Wenn eine Rechnung bereits bezahlt wurde, ist zur Rückerstattung dieses Formular zu verwenden:

Beschluss

Alle Beschlüsse der Hochschulvertretungen sind in diesem Formular zu dokumentieren.

Werkstvertrag und Honorarnote

Wenn Werkverträge und Honorarnoten in Kombination verrechnet werden, müssen die Formulare der ÖH-Bundesvertretung verwendet werden, da der Vertrag formal mit der ÖH-Bundesvertretung abgeschlossen wird.

Refundierung von KFZ-Kosten


Dieses Formular dient zur Refundierung von Fahrten mit dem Privat-KFZ. Für die Fahrerin oder den Fahrer werden 0,18 Euro pro Kilometer und für die Mitfahrerinnen und Mitfahrer 0,08 Euro pro Kilometer ausbezahlt. Bei diesen Beträgen handelt es sich um einen pauschalierten Kostenersatz. daher können keine weiteren Kosten (wie Maut, Treibstoff, etc.) refundiert werden.

Aconto Anforderung

Als Vorsitzende_r einer PH-Studienvertretung hast du das Recht auf ein Aconto in der Höhe von maximal 1.500 Euro. Dieses Aconto soll ermöglichen, Bargeldgeschäfte selbst erledigen zu können, ohne in die eigene Tasche greifen zu müssen. Die_der Vorsitzende ist bis zum Ende ihrer_seiner Funktion für den Betrag voll verantwortlich und muss schlussendlich das Aconto in voller Höhe wieder an uns überweisen.

Antrag auf Verringerung des Stundenausmaßes

Als Studierendenvertreter_in hast du Anspruch auf Reduktion des Stundenausmaßes, also die Anrechung deiner ÖH-Tätigkeit als ergänzende Studien.

Kontakt bei Fragen

Wende dich gerne vor dem Ausfüllen bzw. Abschicken an:

Silvia Redak
Telefon: +43/1/310 88 80 -87
E-Mail: silvia.redak@oeh.ac.at
Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH)
Taubstummengasse 7-9, 1040 Wien