Wohnheimguide

Studierendenwohnheim ist nicht gleich Studierendenwohnheim!

Damit du dir leichter tust den für dich passenden Wohnort für dein Studium zu finden, haben wir eine Checkliste zusammengestellt, die dich bei der Wahl deines Heimzimmers unterstützt.

Übersicht:

Lage

Die Lage ist ein grundlegendes Kriterium bei der Heimplatzwahl: Im besten Fall ist der Weg zu deiner (künftigen) Fakultät kurz und die Verkehrsanbindung gut. Ziehst du das Zentrum oder eher die Ausläufer der Stadt vor? Mach dir ein Bild – unser Heimkompass hilft dir dich zu orientieren.

Ausstattung

Die Ausstattung ist ein wichtiger Punkt, schließlich willst du dich in deinem neuen Zuhause wohlfühlen. Sagen dir die Zimmer zu? Welche Räume gibt es zur gemeinsamen Nutzung mit den anderen Bewohner:innen? Wie sehen die Küchen aus? Einzelzimmer oder Doppelzimmer? Vorsicht, Bilder einer Website können täuschen – am besten machst du dir vor Ort selbst ein Bild.

Preis

Der Preis ist mitunter entscheidend. Die monatlichen Kosten für ein Zimmer (das Benützungsentgelt) können je nach Anbieter:in sehr unterschiedlich ausfallen. Eine allgemeine Faustregel gibt es nicht. Tendenziell sind gemeinnützige, (ehemals) staatlich geförderte Heime, günstiger. Am Ende macht der Vergleich schlau.

Pauschalen

Vorsicht bei Pauschalen! Um ein attraktives monatliches Benützungsentgelt angeben zu können, werden von einigen Heimbetreiber:innen weitere Faktoren, die die monatlichen Kosten für den Wohnort erhöhen und zusätzlich zum Entgelt anfallen (nicht selten als Pauschalen) eingehoben. Die Pauschalen müssen im Vertrag ausgewiesen und bestenfalls begründet sein.

Kaution

Die Kaution ist eine Absicherung für die Heimbetreiber:innen, solltest du (mutwillig) dafür sorgen, dass Reparaturen über die gewöhnliche Abnutzung hinaus anfallen oder wenn du dein Benützungsentgelt schuldig bleibst. Die Kaution muss dir bei deinem Auszug (verzinst) zurückerstattet werden und darf nicht mehr als zwei Benützungsentgelter hoch sein.

Kündigung

Schon vor dem Einzug an den Auszug oder die Kündigung denken? Unbedingt! Benützungsverträge gelten zunächst einmal für ein Jahr. Du musst dir also keine Sorgen machen während des Studienjahres plötzlich ohne Heimplatz dazustehen. Was aber, wenn du eine Alternative gefunden hast und den Vertrag deinerseits aufkündigen möchtest? Das Gesetz schreibt, neben Sonderfällen in spezifischen Situationen, je einen Kündigungstermin pro Semester vor. Viele Heimbetreiber:innen legen allerdings eine weitaus kürzere Kündigungsfrist fest – und das kann sich lohnen. Wir empfehlen Benützungsverträge zu vermeiden, die keine kulanten Kündigungsfristen beinhalten.

Vertrag

Lies dir den Vertrag vorab genau durch. Als Heimbewohner:in bist du kein:e Mieter:in! Das bedeutet eine andere rechtliche Grundlage; du zahlst daher auch keine Miete, sondern ein Benützungsentgelt. Vieles ist im Benützungsvertrag und dem mitgeltenden Heimstatut geregelt. Letzteres beschreibt die Zielsetzungen der Heimbetreiber:in und erläutert die Regeln des Zusammenlebens im Haus, aber auch die Bestimmungen für den Empfang von Gästen und den Betrieb von Geräten. Wenn du Fragen hast, zögere nicht dich vor der Unterschrift umfassend zu informieren.

Vermeide Agenturen

Schließe deinen Vertrag direkt mit den Heimbetreiber:innen ab – vermeide Agenturen! Agenturen versprechen oft ein bequemes Gesamtpaket – vor allem wenn ihr nicht aus Österreich kommt und die Suche nach dem besten Zimmer über Distanz erfolgen muss. Unter vielen seriösen Anbieter:innen gibt es allerdings ein paar problematische Angebote. Die Heimbetreiber:innen werden euch immer die korrekten, aktuellen Tarife bieten, sie kennen ihr Zimmerkontingent und können dir besser konkrete Infos zu ihren Studierendenwohnheimen geben.

Heimvertretung

Informiere dich, ob es eine aktive Heimvertretung gibt. Heimvertretungen sind von den Bewohner:innen gewählte Vertretungspersonen, die im Sinne der Studierenden wichtige Rechte gegenüber den Heimbetreiber:innen wahrnehmen können: Angefangen von einer Vermittlung im Konflikt bishin zu einer Einsichtnahme der Zusammensetzung des Benützungsentgelts, das bei gemeinnützigen Heimbetreibern an das Kostendeckungsprinzip gebunden ist.
Außerdem bedeutet eine funktionierende Heimvertretung auch ein reges Leben im Studierendenwohnheim im Sinne von Freizeitaktivitäten und Möglichkeiten sich Kennenzulernen und zu vernetzen.

Wenn du Fragen hast oder Beratung bei der Sichtung eines Vertrags brauchst, bitte wende dich an uns! Hier findest du Infos zur Wohnrechtsberatung oder schreibe uns eine E-Mail an: wohnrecht@oeh.ac.at.

Zudem freuen wir uns über Feedback: Gibt es einen Punkt, den wir hier nicht behandelt haben? Sollen wir eine der Erklärungen vertiefen?