Antrag Förderung Koalitionsgremium

 

Ab 1.7.2024 kann wieder um Förderung angesucht werden. Alle bis dahin ergangenen Ansuchen, welche nicht gefördert wurden müssen erneut gestellt werden.

Bitte schau dir folgende Dokumente an bevor du den Antrag stellst. Etwaige Fragen kannst du vorher mit dem Referat für wirtschaftliche Angelegenheiten klären.

– die Richtlinien
– das politische Selbstverständnis
– den Kostenplan

Wenn du das Formular abgeschickt hast, erhältst du eine Empfangsbestätigung mit den weiteren Informationen.

Begründung:

Falls die_der Kontoinhaber_in sich von der_dem Antragsteller_in unterscheidet, muss die_der Antragsteller_in eine schriftliche Begründung abgeben. Falls ein Verein oder eine juristische Person als Kontoinhaber_in angegeben wurde, ist ein Nachweis (Vereinsregisterauszug, etc.) als Anhang und eine kurze Beschreibung beizulegen.