Qualitätssicherung

Seit über 20 Jahren wird in Österreich an der Umsetzung des so genannten Bologna-Prozesses gearbeitet, der unter anderem darauf abzielt, einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen, in dem Studierende mobil sind. Diese Mobilität soll durch Austauschprogramme sowie durch die Vergleichbarkeit von Abschlüssen erreicht werden. Diese Vergleichbarkeit braucht gewisse gemeinsame Standards für Studienprogramme, um deren Einhaltung zu sichern, sind Qualitätssicherung und -management im Bologna-Prozess verankert.

Obgleich sowohl der Bologna-Prozess im Allgemeinen als auch Qualitätssicherung und -management an Hochschulen aus unterschiedlichsten Gründen zu kritisieren sind, ist es aus Sicht einer verantwortungsvollen Studierendenvertretung doch unerlässlich, dass Studierende als gleichberechtigte Partner_innen in Qualitätssicherungsverfahren eingebunden werden.

Durch das In-Kraft-Treten des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) am 1. März 2013 wurde die Qualitätssicherung an drei der vier österreichischen Hochschultypen (Fachhochschulen, öffentliche Universitäten, Privatuniversitäten) neu geregelt.
Waren davor drei verschiedene Qualitätssicherungsagenturen für die drei Bereiche zuständig, ist nunmehr die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria mit allen Hochschultypen befasst.
Die ÖH hat diese Neuorganisation schon während der Entstehung des Gesetzes zum Anlass genommen, sich dem Thema verstärkt zu widmen und im Sommersemester 2011 mit dem Beschluss eines Grobkonzepts den ersten Schritt in Richtung des Aufbaus eines studentischen Qualitätssicherungspools gesetzt.
Mit der Novelle des HS-QSG 2020 wurden die Pädagogischen Hochschulen in das System der externen Qualitätssicherung nach HS-QSG aufgenommen.

In der Sitzung der Bundesvertretung am 30.1.2013 wurden die Richtlinien des Qualitätssicherungspools (damals noch „studentischer Akkreditierungspool“) der ÖH beschlossen. Die aktuelle Version des Dokuments ist hier zu finden.

Schulung des Qualitätssicherungspools (QS-Pool Schulung)

Einmal pro Semester wird von der ÖH (Österreichischen Hochschüler_innenschaft) eine Schulung für mindestens 20 Studierende angeboten. Diese Schulungen umfassen eine Mindestanzahl von zehn Echtstunden Seminareinheiten und werden an einem Wochenende abgehalten. Inhalte der Schulungen sind das österreichische Hochschulsystem, europäische und österreichische Grundlagen der Qualitätssicherung an Hochschulen, die Systeme im europäischen Ausland sowie Übungen und Rollenspiele zu Qualitätssicherungsverfahren.

Zielgruppe der Schulungen sind vornehmlich Studierendenvertreter_innen aller vier österreichischen Hochschultypen (Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Privatuniversitäten und öffentliche Universitäten) aber auch Studierende, die bisher nicht in der Studierendenvertretung aktiv waren, sind eingeladen, sich zu bewerben. Für Details zur Auswahl der Teilnehmer_innen falls die Anzahl der Bewerbungen die der Plätze in der Schulung übersteigt, siehe die Richtlinien des Qualitätssicherungspools der ÖH.
Die Kosten für die Schulung trägt die ÖH Bundesvertretung.

Um grundsätzlich allen Studierenden die Möglichkeit zu geben, an der Schulung teilzunehmen, stellt die ÖH Bundesvertretung falls nötig Kinderbetreuung während der Schulung bzw. Gebärdensprachdolmetscher_innen bereit und kümmert sich um eine barrierefrei zugängliche Seminarräumlichkeit.

Anmeldung zur QS-Pool Schulung

Wann: 10. bis 12. Jänner 2025

Wo: Wien

Die Anmeldung ist bis 02.01.2025 möglich.

Kontakt

Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
Taubstummengasse 7-9
1040 Wien

Tel: 01 310 88 80 42
Fax: 01 310 88 80 36
oeh@oeh.ac.at

Qualitätssicherung:
qs-pool@oeh.ac.at

Ausschuss für Bildungspolitik
Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
schlichtung-qs@oeh.ac.at

(Organ gemäß §8 der Richtlinien des QS-Pools)