Antrag how-to

Hier findest du Tipps und Erklärungen zur Beantragung der Studienbeihilfe. Du kannst entweder die klassische Studienbeibeihilfe oder bei Vorliegen mehrjähriger beruflicher Tätigkeit die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt beantragen. Welche Dokumente du deinem Antrag beilegen musst, findest du im Wegweiser Studienbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde.

Klassische Studienbeihilfe

  • Mit dem Stipendienrechner (Kooperation AK OÖ und ÖH) kannst du vorberechnen, wie hoch deine Studienbeihilfe ungefähr sein wird. Stelle aber jedenfalls einen Antrag auf Studienbeihilfe, da diese Berechnung vom tatsächlichen Ergebnis abweichen kann!
  • Für die Antragstellung musst du die Formulare für die Studienbeihilfe ausfüllen. Diese findest du auch hier. Du kannst deinen Antrag entweder online einreichen oder persönlich bzw. per Post bei der zuständigen Stipendienstelle einbringen.
  • Für die klassische Studienbeihilfe, die vom Einkommen der Eltern abhängig ist, brauchst du (für deine Daten) das Formular SB 1
  • Für jeden Elternteil musst du das Formular SB 3 ausfüllen. Hinweise zum Elterneinkommen: Kann das Elterneinkommen des letztvergangenen Kalenderjahres vollständig durch Lohnzettel oder Einkommenssteuerbescheid nachgewiesen werden, kannst du beantragen, dass dieses bei der Berechnung herangezogen werden soll: Formular FB 09-19. Ist das Einkommen eines Elternteils oder beider deiner Elternteile im aktuellen Kalenderjahr bereits um mindestens 6 Monate um mindestens 10% niedriger als im Kalenderjahr vor Antragstellung (zuletzt veranlagtes Kalenderjahr), kannst du mit dem Formular FB 09-20 die Heranziehung des Einkommens aus dem laufenden Kalenderjahr für ein oder beide Elternteile beantragen.
  • Wenn du oder deine Eltern Unterhalt leisten für eine der folgenden Personen
    • Stiefeltern
    • geschiedene Ehepartnerin/geschiedener Ehepartner eines Elternteils
    • geschiedene Ehepartnerin/geschiedener Ehepartner der Ehegattin/des Ehegatten der Antragstellerin/des Antragstellers
    • früher eingetragene Partnerin/früher eingetragener Partner nach Auflösung der Partnerschaft

    musst du auch das Formular SB 5a ausgefüllt beilegen.

  • Hinweis: Eine Liste, welche zusätzlichen Unterlagen und Bestätigungen du deinem Antrag beilegen musst, findest du im Wegweiser Studienbeihilfe.

  • Wenn du minderjährige Geschwister oder Geschwister in Ausbildung hast, verheiratet bist oder bereits Kinder hast musst du außerdem das Formular SB 5 ausfüllen.

STUDIENBEIHILFE NACH SELBSTERHALT

  • Für diese Beihilfe müssen mindestens 4 Jahre Berufstätigkeit vorliegen. Der Vorteil gegenüber der klassischen Studienbeihilfe ist jedoch, dass das Einkommen der Eltern beim Selbsterhalter_innen-Stipendium unberücksichtigt bleibt und die Beihilfe in der Regel höher ist.
  • Für dieses Stipendium musst du jedenfalls für deine Daten das Formular SB 1 ausfüllen. A
  • Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Partner_innenschaft lebst außerdem das Formular SB 3 für deine_n Partner_in.
  • Wenn du bereits selbst Kinder hast, zusätzlich das Formular SB 5.
  • Wenn du geschieden bist bzw. in einer eingetragenen Partner_innenschaft gelebt hast und für deine_n ehemaligen Partner_in unterhaltspflichtig bist, fülle auch das Formular SB 5a aus.
  • Um deinen Selbsterhalt zu belegen, brauchst du außerdem die Beilage zur Überprüfung der Zeiten des Selbsterhalts FB09 – 26. Als Belege für deine Zeiten des Selbsterhalts legst du deine Einkommenssteuerbescheide (wenn vorhanden) und einen Versicherungsdatenauszug mit Beitragsgrundlagen (zu beantragen bei der zuständigen Krankenkasse) vor. Als Nachweise für deinen Selbsterhalt können auch AMS-Bezugsbestätigungen (Arbeitslosengeld/Notstandshilfe), Bezugsbestätigungen der Krankenkasse (bei Bezug von Krankengeld, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld) oder Bescheide der MA 40 (für Zeiten des Bezuges von Sozialhilfe/Mindestsicherung) eingereicht werden. Liegt ein ausländisches Einkommen vor, ist dieses ebenfalls nachzuweisen. 
  • Hinweis: Eine Liste, was du alles deinem Antrag beilegen musst, findest du im Wegweiser Studienbeihilfe.

Sind Fragen offen?

Falls du noch Fragen zur Studienbeihilfe hast, melde dich bei unserer Sozialberatung.