ÖH-Beitrag

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Höhe des ÖH-Beitrages?

EUR 22,70

Die aktuelle Berechnung des ÖH Beitrags findest du immer unter “Veröffentlichungen“.

Der ÖH-Beitrag ermöglicht der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH), ein umfangreiches Serviceangebot zur Verfügung zu stellen und gegenüber den zuständigen Ministerien als starke und unabhängige Vertretung der Studierenden aufzutreten. Die Pflichtmitgliedschaft bei der ÖH garantiert aufgrund der finanziellen Unabhängigkeit ein politisch unabhängiges Handeln der ÖH.

Der ÖH-Beitrag ermöglicht der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH), ein umfangreiches Serviceangebot zur Verfügung zu stellen und gegenüber den zuständigen Ministerien als starke und unabhängige Vertretung der Studierenden aufzutreten. Die Pflichtmitgliedschaft bei der ÖH garantiert aufgrund der finanziellen Unabhängigkeit ein politisch unabhängiges Handeln der ÖH.

Grundsätzlich werden von deinem ÖH-Beitrag 70 Cent für die ÖH-Unfall- und Haftpflichtversicherung verwendet, mit der du im und rund um‘s Studium immer auf der sicheren Seite bist. Vom restlichen Betrag gehen 13 Prozent an die Bundesvertretung und 87 Prozent an die einzelnen Hochschulvertretungen.

Diese 13 Prozent finanzieren im Wesentlichen die umfangreiche BeratungFördertöpfeBroschüren, Veranstaltungen und alle weiteren Angebote, die du in der Regel kostenlos nutzen kannst. Aber auch die lokalen Hochschulvertretungen fördern Projekte von Studierenden, unterstützen in Notlagen und realisieren Projekte, die dir direkt vor Ort deinen Studienalltag erleichtern. Bei allen weiteren Fragen, die die bundesweite Verwendung des ÖH-Beitrags betreffen, kannst du dich jederzeit an das Wirtschaftsreferat der ÖH-Bundesvertretung und bezüglich der hochschulspezifischen Verwendungen an das Wirtschaftsreferat an deiner Hochschule wenden.

70 Cent deines ÖH-Beitrags werden direkt für die ÖH-Unfall- und Haftpflichtversicherung verwendet. Diese garantiert dir auf dem Weg zur Hochschule oder beispielsweise im USI-Kurs eine umfassende Unfall- und Haftpflichtversicherung, die (fast) alle Eventualitäten abdeckt.

Die Höhe des ÖH-Beitrages wird durch das Hochschülerinnen- und Hochschüler_innenschaftsgesetz (kurz: HSG; hier § 38 Abs. 3) geregelt. Das besagt, dass sich der Studierendenbeitrag je Studienjahr um die gültige Steigerungsrate des Verbraucherpreisindex 2010 erhöht. Der sich daraus ergebende Betrag ist auf halbe oder ganze Euro aufzurunden. Die oder der Vorsitzende der ÖH-Bundesvertretung hat die Höhe des Studierendenbeitrages für das folgende Studienjahr bis längstens 1. Mai jedes Jahres in geeigneter Form bekanntzugeben. Es liegt also nicht im Ermessen der ÖH-Bundesvertretung den ÖH-Beitrag zu ändern. Das HSG sieht in den gesetzlichen Bestimmungen zwingend eine jährliche Anpassung des ÖH-Beitrages vor.

Die ÖH erstattet dir unter bestimmten Bedingungen jedoch doppelt oder mehrfach eingezahlte ÖH-Beiträge grundsätzlich zurück. Hier kannst du direkt den Antrag stellen.