Antrag Sozialfonds: Studierende mit Behinderung

Achtung: Die Gewährung einer Unterstützung setzt die Beantragung sämtlicher für diese Zwecke vorgesehenen möglichen Unterstützungen durch andere primär zuständige Einrichtungen oder Gebietskörperschaften (Bundessozialamt, Ämter der Landesregierungen) voraus.

Für den Antrag benötigst du folgende Unterlagen (pdf,png,jpg, maximal 2 MB pro Datei):

  • Aktueller Meldezettel
  • Studienblatt für das aktuelle Semester
  • Studienerfolgsbestätigung oder/und aktuelle Bestätigung über Abschlussarbeit
  • Behindertenausweis (Vorder- und Rückseite)
  • Nachweis über Förderungen
  • Kostennachweis/e über die im Antragt genannte/n Aufwendung/en
Bitte gib an, ob du bei einer der untenstehenden Stellen einen Antrag auf Förderung gestellt hast oder nicht. Falls du eine Förderung erhältst, musst du den Nachweis hochladen.

DATENSCHUTZHINWEISE:

(1) Zu welchem Zweck werden Deine personenbezogenen Daten verarbeitet? Die ÖH speichert und verarbeitet Deine im Antrag angegebenen Daten zum Zweck der Beurteilung der Förderwürdigkeit und zur Administration der genehmigten Förderung. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden Deine personenbezogenen Daten verarbeitet? Die Verarbeitung Deiner allgemeinen, im Antrag angeführten personenbezogenen Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage eines berechtigten Interesses der ÖH. Das Interesse der ÖH liegt darin, Studierenden die Sozialförderungen zukommen lassen zu können. Die Verarbeitung Deiner gegebenenfalls im Antrag angegebenen Gesundheitsdaten erfolgt ausschließlich auf Deiner Einwilligung.

(2) An wen gibt die ÖH Deine personenbezogenen Daten weiter? Neben den von der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft gewährten Sozialleistungen vergeben auch manche Universitäts- oder Hochschulvertretungen soziale Unterstützungen. Auf Verlangen dieser Universitäts- oder Hochschulvertretungen kann es zu einer Übermittlung von Daten der Antragsteller_innen (nämlich Name, Matrikelnummer, Studienrichtung, Antragsdatum, Antragsgewährung, Höhe der Förderung) kommen. Zweck dieser Übermittlung ist ausschließlich die Vermeidung von Doppelförderungen durch die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und die (lokale) Universitäts- oder Hochschulvertretung. Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist gesetzlich verpflichtet, Daten der Antragsteller_innen an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und an den Rechnungshof für Zwecke der Aufsicht und insbesondere zur Überprüfung der richtlinienkonformen Verwendung der Mittel zu übermitteln bzw. Einsicht in die Daten (nämlich Name, Matrikelnummer, Studienrichtung, Antragsdatum, Antragsgewährung, Höhe der Förderung) zu gewähren. Weiters muss die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft nach dem Transparenzdatenbankgesetz dem Bundesministerium für Finanzen Daten der Antragsteller_innen im Zusammenhang mit gewährten Förderungen zwecks Führung der Transparenzdatenbank mitteilen. Diese Mitteilung erfolgt unter Verwendung von verschlüsselten Personenkennzeichen.

(3) Wie lange bewahrt die ÖH Deine personenbezogenen Daten auf? Personenbezogene Daten werden ein Jahr nach der Auszahlung archiviert und sieben Jahre nach der Auszahlung gelöscht. Personenbezogene Daten von Antragsteller/innen, deren Antrag abgelehnt wurde, werden 2 Jahre nach der Ablehnung gelöscht.

(4) Welche Rechte hast Du im Zusammenhang mit der Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten? Die EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (DSGVO) räumt Dir als Betroffene/r gewisse Rechte ein, auf welche wir dich im Folgenden hinweisen. Bitte beachte, dass diese einander ergänzen, sodass Du etwa nur entweder die Berichtigung bzw. Vervollständigung Deiner Daten oder deren Löschung verlangen kannst. Widerruf der Zustimmung: Sofern die ÖH Deine personenbezogenen Daten aufgrund Deiner Einwilligung speichert und verarbeitet, bist Du berechtigt Deine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Dadurch wird die Rechtmäßigkeit der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgten Verarbeitung jedoch nicht berührt.

(4a) Recht auf Auskunft: Du kannst Auskunft zur Herkunft, zu den Kategorien, zur Speicherdauer, zu den Empfängern, zum Zweck der zu Deiner Person von der ÖH verarbeiteten Daten und zur Art ihrer Verarbeitung verlangen. Dieses Recht steht Dir dann nicht zu, wenn die ÖH hoheitlich tätig wird und die Auskunft die Erfüllung einer ihr gesetzlich übertragenen Aufgabe gefährdet wird.

(4b) Recht auf Berichtigung und Löschung: Falls die ÖH Daten zu Deiner Person verarbeitet, die unrichtig oder unvollständig sind, kannst du deren Berichtigung oder Vervollständigung verlangen. Du kannst weiters die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten verlangen.

(4c) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Ist es unklar, ob die zu Deiner Person verarbeiteten Daten unrichtig oder unvollständig sind oder unrechtmäßig verarbeitet werden, so kannst du die Einschränkung der Verarbeitung Deiner Daten bis zur endgültigen Klärung dieser Frage verlangen.

(4d) Widerspruchsrecht: Auch wenn die Daten zu Deiner Person richtig und vollständig sind und von der ÖH rechtmäßig verarbeitet werden, kannst Du der Verarbeitung dieser Daten widersprechen.

Angaben zu deinem Gesundheitszustand dürfen wir diese Daten nur mit Deiner ausdrücklichen Zustimmung verarbeiten. Du kannst diese Zustimmung jederzeit per E-Mail an sozialfonds@oeh.ac.at widerrufen. Bitte beachte, dass die Informationen in diesem Fall aber nicht weiter für die Beurteilung Deiner Förderwürdigkeit berücksichtigt werden.
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