Voraussetzung für eine Unterstützung aus dem ÖH Sozialfonds haben Studierende, die:
- im Sinne der Richtlinien Richtlinien des ÖH Social Fund sozial bedürftig sind,
- keine Studienbeihilfe beziehen (bzw. nicht den vollen Betrag),
- im letzten Studienjahr 16 ECTS oder 8 SWS aus Lehrveranstaltungen und Prüfungen positiv absolviert haben (*keine Anerkennungen). Ausnahme: Im 1. Semester muss noch keine Studienleistung nachgewiesen werden.
- an einer Hochschule mit Kooperation zwischen lokaler Hochschulvertretung und ÖH Sozialfonds checken!
- die doppelte Mindeststudienzeit nicht überschritten haben (Beispiel: Bachelorstudium dauert 6 Semester – bis inklusiv 12 Semester kannst du einen Antrag auf den ÖH Sozialfonds stellen)