Was ist die Studienbeihilfe?
Grundsätzlich sind die Eltern verpflichtet für den finanziellen Bedarf ihrer Kinder bis zur Erreichung der Selbsterhaltungsfähigkeit aufzukommen. Sind die Eltern und die Studierenden selbst nicht in der Lage, die mit dem Studium verbundenen Kosten zu tragen, greift die Studienförderung ein. Die Höhe der klassischen Studienbeihilfe hängt vom Einkommen deiner Eltern ab. Die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt ist vom Elterneinkommen unabhängig. Weitere Faktoren, wie Geschwister, eigene Kinder oder beispielsweise das Vorliegen einer Behinderung, haben ebenfalls Auswirkungen auf die Höhe der Beihilfe.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Soziale Bedürftigkeit:
Die klassische Studienbeihilfe wird nur gewährt, wenn eine soziale Bedürftigkeit vorliegt. Darunter versteht man die Einkommenssituation der Eltern und der Studierenden. Je mehr deine Eltern verdienen, desto weniger Studienbeihilfe erhältst du.
Günstiger Studienerfolg:
Dieser Begriff beinhaltet eine Reihe von Regelungen zum Leistungsnachweis, zur Anspruchsdauer, zum Studienwechsel etc. Nähere Informationen dazu findest du in unserer Sozialbroschüre, die du kostenlos herunterladen oder nach Hause bestellen kannst.
Was ist die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt?
Diese kann beantragt werden, wenn du dich 4 Jahre selbst erhalten hast und dabei mindestens € 11.000 pro Jahr an Einkünften hast. Diese Beihilfe ist meist höher und es spielt das Einkommen der Eltern keine Rolle.
Wo bringe ich meinen Antrag ein?
Für die Bearbeitung des Antrages auf Studienbeihilfe ist die Studienbeihilfenbehörde zuständig.
Hier findest du weitere Infos zur Antragstellung und die Antragsformulare.
Wie hoch wird meine Beihilfe sein?
Mit dem AK-Stipendienrechner kannst deine Beihilfe vorberechnen.