Familienbeihilfe

Grundsätzlich kann ein Elternteil auch für studierende Kinder bis zum 24. Geburtstag bzw. unter gewissen Voraussetzungen (z.B. Absolvierung des Zivil- oder Präsenzdienstes, Schwangerschaft, Vorliegen einer Behinderung etc.) bis zum 25. Geburtstag des Kindes die Familienbeihilfe beziehen. Sorgen deine Eltern aber nicht überwiegend für deinen Unterhalt, kann es auch sein, dass du selbst Anspruch auf die Familienbeihilfe (für dich) hast.

ACHTUNG: Bitte beachte, dass du dein Studium nur maximal 2 Mal wechseln darfst und jeder Wechsel spätestens nach dem 2. inskribierten Semester vorgenommen werden muss. Andernfalls verlierst du die Familienbeihilfe für immer bzw. sie wird vorläufig eingestellt. Darüber hinaus solltest du auch darauf achten, dass du im in jedem Studienjahr den nötigen Leistungsnachweis von mindestens 16 ECTS-Punkten oder 8 Semesterwochenstunden (SWS) an absolvierten Prüfungen erreichst.

 

Genaue Informationen zum Thema findest du in unserer Sozialbroschüre. Diese kannst du in unserem ÖH-Shop kostenlos online downloaden oder als Printversion nach Hause bestellen. Das Antragsformular für die Familienbeihilfe und andere wichtige Formulare findest du hier: Sozialrechtliche Formulare.

Beachte: Es gibt eine Reihe komplexer Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Familienbeihilfe zu beachten sind. Es ist daher sehr empfehlenswert, sich bereits vor Studienbeginn  darüber zu informieren. Bei Fragen wende dich an das Sozialreferat deiner Hochschule unter: ÖH-Sozialreferate vor Ort oder an die Sozialberatung der ÖH-Bundesvertretung.