Allgemeine Nutzungsbedingungen ÖH Reminder

(1) Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) stellt unter https://reminder.oeh.ac.at/ den ÖH-Reminder Service zur Verfügung. Mit der Nutzung des ÖH-Reminders stimmt der_die Nutzer_in diesen Nutzungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung zu, die der Teilnahme am ÖH-Reminder zugrunde liegen.

(2) Die ÖH räumt dem_der Nutzer_in die unentgeltliche Möglichkeit zur Benützung des ÖH-Reminders ein. Ein Anspruch des_der Nutzers_in auf den untentgeltlichen ÖH-Reminder Service besteht nicht. Die ÖH behält sich daher ausdrücklich vor, den unentgeltlichen ÖH-Reminder Service jederzeit einzustellen.

(3) Mit diesem Service wird der_die Nutzer_in an den Ablauf der vom ÖH-Reminder erfassten Fristen erinnert. Eine Übersicht der erfassten Fristen findet sich, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, unter reminder.oeh.ac.at/fristen. Der ÖH-Reminder soll bloß eine Gedankenstütze für den_die Nutzer_in darstellen und entbindet den_die Nutzer_in daher nicht davon, den Ablauf der entsprechenden Fristen zusätzlich selbstständig und eigenverantwortlich zu überwachen.
(4) Die vom_von der Nutzer_in angegebene Rufnummer dient der Identifizierung des_der Nutzers_Nutzerin bei Inanspruchnahme des ÖH-Reminders. Hat der_die Nutzer_in eine Änderung seiner Kontaktdaten der ÖH nicht bekannt gegeben, gelten Erklärungen der ÖH an die zuletzt vom_von der Nutzer_in bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder Rufnummer als zugegangen.

(5) Die Haftung der ÖH für allenfalls durch sie schuldhaft verursachte Schäden aus der Nichtverfügbarkeit des ÖH-Reminders oder Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, unrichtige Inhalte, Verlust oder Verkürzung von übermittelten Informationen oder in sonstiger Weise bei der Nutzung des Services entstehen können, ist gegenüber Verbraucher_innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Gegenüber allen Nutzer_innen, welche keine Verbraucher_innen iS des KSchG sind haftet die ÖH darüber hinausgehend auch nicht für grob fahrlässig verursachte Schäden. Die ÖH trifft keine Haftung, wenn ein allfälliger Schaden durch eine_n unabhängige_n Dritte_n oder sonst durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, auf das die ÖH keinen Einfluss hat. Die ÖH ist um eine hohe Verfügbarkeit des Erinnerungsservices bemüht. Es kann jedoch keine Gewähr und Haftung für allfällige Unterbrechungen, Störungen, Verspätungen, Löschungen, Fehlübertragungen, Speicherausfälle in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Services bzw. der Kommunikation mit dem_der Nutzer_in oder für bestimmte Übertragungszeiten und -kapazitäten, insbesondere des dem Service zugrundeliegenden technischen Systems einschließlich der erforderlichen Mobilfunkeinrichtungen, übernommen werden.

(6) Die ÖH ermittelt und verarbeitet die im Zusammenhang mit der Aktivierung und Nutzung des ÖH-Reminders vom_von der Nutzer_in der ÖH zur Kenntnis gebrachten personenbezogenen Daten. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Sinne der Datenschutzerklärung der ÖH verarbeitet. Die Datenschutzerklärung ist unter www.oeh.ac.at/datenschutz einsehbar.

(7) Der_Die Nutzer_in erklärt sich durch die Nutzung des ÖH-Reminders ausdrücklich und jederzeit widerruflich mit einer schriftlichen und fernmündlichen Kontaktaufnahme zu Informationszwecken im Zusammenhang mit dem ÖH-Reminder Service, insbesondere auch mit der Versendung von Mobil-Text (SMS) und E-Mails seitens der ÖH an die angegebenen Kontaktdaten, einverstanden. Der ÖH-Reminder bzw. die in dessen Rahmen erhobenen Kontaktdaten werden nicht zur Bewerbung entgeltlicher Angebote oder sonstiger Werbemaßnahmen gegenüber den Nutzer_innen verwendet.

(8) Für den_die Nutzer_in geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen der Nutzungsbedingungen dürfen von der ÖH jederzeit vorgenommen werden. Sonstige Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem_der Nutzer_in durch Benachrichtigung per E-Mail oder SMS bekannt gegeben. Änderungen gelten als genehmigt, wenn diesen nicht binnen 4 Wochen ab Bekanntgabe der Änderung widersprochen und der ÖH-Reminder weiter genutzt wird, wobei der_die Nutzer_in im Rahmen der Änderung auf diese Frist gesondert hingewiesen wird.