Neue Zulassung zum gleichen Bachelor nach Exmatrikulation im Diplomstudium möglich

9. Dezember 2018
exmatrikulation diplom geschafft 43f

Durch die ÖH erkämpft: Es konnte eine wichtige Rechtsfrage geklärt werden, die auch zu einer Korrektur im Universitätsgesetz geführt hat.

Ein Student des Diplomstudiums Pharmazie wurde exmatrikuliert, weil er eine Prüfung im Letztantritt nicht positiv absolvieren konnte. Daher hat er um Zulassung zum Bachelorstudium Pharmazie an der gleichen Universität angesucht. Dies wurde ihm verweigert mit der Begründung, dass es sich bei beiden Studien um dasselbe Studium handle.

Der Verwaltungsgerichtshof bejahte im folgenden Verfahren zwar das Vorliegen desselben Studiums, weil bei der Zulassung das Studium der Pharmazie an sich gemeint ist, “…ungeachtet der konkreten Form, in der dieses Studium in der Vergangenheit oder gegenwärtig angeboten wurde bzw. wird (Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium)”.

Allerdings führte der Verwaltungsgerichtshof weiter aus, dass eine neuerliche Zulassung zum Bachelorstudium möglich ist, wenn sich diese nicht bestandene Prüfung des Diplomstudiums in der Studieneingangs- und Orientierungsphase befand oder einer der im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase vorgeschriebenen Prüfung gleichzuhalten ist. In so einem Fall ist die neuerliche Zulassung nach einer Sperrfrist von zwei Semestern nach dem Erlöschen möglich (§ 66 Absatz 4 Universitätsgesetz).

Durch die ÖH erkämpft: Es konnte eine wichtige Rechtsfrage geklärt werden, die auch zu einer Korrektur im Universitätsgesetz geführt hat.

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