Nach jahrelangem Rechtsstreit: Studentin erhält € 50.000 Euro Unterhalt nachträglich zugesprochen!

24. März 2026

Studentin I hat seit einigen Jahren kaum Kontakt zu ihrer Familie. Bis zu ihrer Matura erhält sie über das Jugendamt Unterhalt von ihrem Vater. Danach erhält sie keine Zahlungen mehr. Das Jugendamt ist nun aufgrund ihrer Volljährigkeit nicht mehr für sie zuständig. Seit einiger Zeit sind ihre Eltern ins Ausland gezogen.

I startet mit ihrem Studium. Nebenbei hält sie sich finanziell mit mehreren geringfügigen Jobs über Wasser und lebt sehr sparsam. Anders wäre ein Studium für sie nicht machbar. Um ihre finanzielle Situation zu besprechen, wendet sich I an das Sozialreferat der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH).

Zuerst beantragt I mit Hilfe der ÖH-Sozialberatung die Familienbeihilfe für sich selbst; schließlich muss sie seit Studienbeginn für ihre Kosten alleine aufkommen. Diese erhält sie rasch zugesprochen. Weiters unterstützt die ÖH auch bei einem Antrag auf Studienbeihilfe. Sie erhält jedoch einen negativen Bescheid der Studienbeihilfenbehörde. Grund für die Ablehnung: Das hohe Vatereinkommen.

In der Beratung werden ihre Möglichkeiten besprochen. Gegen den ablehnenden Bescheid der Studienbeihilfenbehörde kann nicht vorgegangen werden, weil die für die Studienbeihilfe notwendige soziale Bedürftigkeit nicht gegeben ist und der Vater zum Kindesunterhalt verpflichtet wäre. Dass er tatsächlich keinen Unterhalt leistet, ändert nichts am mangelnden Beihilfenanspruch, weil bei der klassischen Studienbeihilfe das Elterneinkommen unabhängig von der tatsächlichen Unterhaltszahlung bei der Berechnung eine wesentliche Rolle spielt. Je mehr die Eltern verdienen, desto geringer ist die Chance auf Studienbeihilfe.

In der ÖH-Sozialberatung wird die Möglichkeit besprochen einen Unterhaltsantrag beim Bezirksgericht einzubringen, wofür sich die Studentin schließlich entscheidet. Ein 1. Gerichtstermin wird anberaumt. Immer wieder kommt es jedoch zu Verzögerungen des Verfahrens, weil Is Vater verschiedene Schreiben einreicht. Er zweifelt die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit des Studiums seiner Tochter an, dann ihre Einkommensangaben zu ihren Nebenjobs. Die Studentin antwortet mit eigenen Stellungnahmen an das Gericht. Die ÖH steht der Studentin während des Verfahrens immer wieder beratend zur Seite. 2 Jahre nach Antragseinbringung erhält Studentin I den positiven Gerichtsbeschluss: Ihr Vater wird verpflichtet Unterhalt für die vergangenen 4 Jahre und laufend nachzuzahlen. Für die Vergangenheit ergibt sich dadurch eine Summe von über € 50.000. Das Durchhaltevermögen der Studentin hat sich bezahlt gemacht.

Beachte: Für einen Unterhaltsanspruch gegenüber deinen Eltern müssen viele Voraussetzungen vorliegen. Nicht für jedes Studium besteht ein Anspruch auf Unterhalt und auch nicht bei überlanger Studiendauer. Die Höhe des Unterhalts wird am Elterneinkommen berechnet, wobei andere Unterhaltspflichten oder Einkünfte der Studierenden selbst dabei berücksichtigt werden. Je mehr das Elternteil verdient, desto höher ist auch der Unterhaltsanspruch, wobei es auch dabei gewisse Grenzen gibt! Unterhaltsverfahren werden vor dem Bezirksgericht geführt, wobei man auf ein allfälliges Kostenrisiko eines Verfahrens achten muss.

Durch die ÖH erkämpft: Mithilfe der Beratung und Unterstützung des ÖH-Sozialreferats kann die Studentin ihren Rechtsanspruch auf Unterhalt gegen ihren Vater schließlich rechtlich durchsetzen und erhält € 50.000.

Weitere Erfolge aus der Beratung unter www.oeh.ac.at/geschafft

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