Vom Studienplatz zum Bleiberecht:
ÖH fordert sichere Perspektiven für Drittstaatstudierende
Hohe Zugangshürden, eingeschränkte Arbeitsmöglichkeiten und unsichere Aufenthaltsperspektiven erschweren Drittstaatstudierenden ein Leben in Österreich. Die ÖH fordert grundlegende Verbesserungen.
Studieren unter erschwerten Bedingungen – und danach?
Für Drittstaatsangehörige ist ein Studium in Österreich mit erheblichen finanziellen und rechtlichen Hürden verbunden. Langwierige Zulassungs- und Aufenthaltsverfahren, finanzielle Nachweispflichten, höhere Studienbeiträge und zusätzliche Beschäftigungsbegrenzungen erschweren den Studienalltag. Diese Ungleichbehandlung endet nicht mit dem Abschluss: Auch der Berufseinstieg ist an aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen gebunden, die eine langfristige Lebensplanung erschweren können. Die Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) fordert deshalb sichere Perspektiven über den Studienabschluss hinaus. Wer hier studiert, muss auch die Möglichkeit haben, zu arbeiten, sozial abgesichert zu sein und sich unabhängig von der Staatsangehörigkeit eine Zukunft aufzubauen. „Drittstaatstudierende müssen bereits für den Zugang zum Studium zahlreiche zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Nach dem Abschluss kommen weitere aufenthaltsrechtliche Verfahren hinzu. Wenn wir internationalen Absolvent_innen langfristige Perspektiven ermöglichen wollen, müssen wir diese Übergänge vereinfachen und ihre rechtliche Sicherheit verbessern“, erklärt Viktoria Kudrna aus dem ÖH-Vorsitz.
Nicht nur fragen, wer geht – sondern warum das Bleiben erschwert wird
In der öffentlichen Debatte wird die Abwanderung internationaler Absolvent_innen häufig als Problem für den österreichischen Arbeitsmarkt dargestellt. Dabei bleibt oft unbeachtet, dass viele Drittstaatstudierende bereits eine akademische Vorbildung mitbringen. Während auf zwei österreichische Bachelorstudierende ungefähr eine Person im Masterstudium kommt, beträgt das Verhältnis bei EWR-Staatsangehörigen etwa drei zu zwei und bei Drittstaatsangehörigen annähernd eins zu eins. Letztere sind damit im Verhältnis besonders stark in Masterstudien vertreten.
Auch die Annahme, internationale Absolvent_innen würden Österreich überwiegend nach ihrem Abschluss verlassen, wird durch ÖH-Berechnungen infrage gestellt. Eine Modellrechnung auf Grundlage von Hochschul- und Aufenthaltsstatistiken ergibt für das Studienjahr 2024/25 eine geschätzte Verbleibequote von 80,2 Prozent, für 2023/24 von 72,9 Prozent und für 2022/23 von 74,1 Prozent. Da bestimmte Aufenthaltstitel anhand von Annahmen ehemaligen Studierenden zugeordnet werden, handelt es sich nicht um direkt gemessene Verbleibequoten. Die Berechnungen deuten darauf hin, dass viele Absolvent_innen längerfristig in Österreich bleiben. Sie zeigen jedoch nicht, warum einzelne Personen das Land verlassen. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen und sozialen Bedingungen ihres Verbleibs in den Mittelpunkt zu stellen.
Ein Abschluss beseitigt keine aufenthaltsrechtliche Ungleichheit
Nach dem Studium müssen Drittstaatsangehörige die Voraussetzungen für einen weiteren Aufenthalt und eine entsprechende Beschäftigung erfüllen. Fristen und Behördenverfahren erschweren den Berufseinstieg besonders dann, wenn zunächst nur befristete Verträge, Teilzeitstellen oder projektbezogene Beschäftigungen möglich sind. Diese Unsicherheit setzt sich aus dem Studium fort: Drittstaatstudierende müssen ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, während ihre Erwerbsmöglichkeiten zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen unterliegen. Wer nicht auf familiäre finanzielle Unterstützung zurückgreifen kann, ist davon besonders betroffen.
„Drittstaatstudierende müssen nachweisen, dass sie genug Geld zum Leben haben, während ihnen gleichzeitig erschwert wird, dieses Geld zu verdienen. Selbst nach dem Studienabschluss bleibt ihre Zukunft von Aufenthaltsbewilligungen abhängig. Wir fordern gleiche Rechte statt immer neuer Hürden. Wer hier studiert und lebt, braucht keine weitere Bewährungsprobe, sondern eine sichere Zukunft – unabhängig von Pass und Kontostand“, betont Selina Wienerroither aus dem ÖH-Vorsitz.
Soziale Rechte statt wirtschaftlicher Verwertungslogik
Für die ÖH darf die Frage, ob internationale Absolvent_innen in Österreich bleiben, nicht allein vom Fachkräftebedarf bestimmt werden. Eine solche Sichtweise reduziert Menschen auf ihren wirtschaftlichen Nutzen und übersieht, dass sie bereits während ihres Studiums Teil der Gesellschaft sind. Wer hier lebt, studiert und soziale Beziehungen aufbaut, braucht rechtliche Sicherheit und die Möglichkeit, selbst über die eigene Zukunft zu entscheiden. Die zusätzlichen Hürden für Drittstaatsangehörige sind keine unvermeidliche Folge internationaler Mobilität, sondern Ergebnis politisch gestalteter Aufenthalts- und Arbeitsmarktregelungen. „Wer über die Abwanderung internationaler Absolvent_innen klagt, darf über die Hürden beim Bleiben nicht schweigen. Menschen sind keine Fachkräftereserve, deren Aufenthaltsrecht sich nach ihrer wirtschaftlichen Verwertbarkeit richten sollte. Sie studieren, arbeiten und leben hier, sie sind Teil unserer Gesellschaft. Zugehörigkeit darf nicht erst mit einem Arbeitsvertrag beginnen und nicht mit dessen Ende aufhören“, erklärt Umut Ovat aus dem ÖH-Vorsitz.
ÖH fordert sicheren Aufenthalt und fairen Arbeitsmarktzugang
Die ÖH fordert, die Zeit zur Arbeitssuche nach dem Studienabschluss auf mindestens 36 Monate auszuweiten und während dieser Zeit einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang zu gewährleisten. Internationale Beispiele zeigen, dass deutlich großzügigere Regelungen möglich sind. Auch der Wechsel vom studentischen Aufenthaltstitel in eine Beschäftigung muss vereinfacht werden. Bei Teilzeitstellen, befristeten Verträgen und Arbeitsplatzwechseln braucht es verlässliche Aufenthaltsperspektiven sowie transparente Verfahren und kürzere Bearbeitungszeiten. Bereits während des Studiums soll Erwerbsarbeit ohne zusätzliche Beschäftigungsbewilligung möglich sein. Darüber hinaus fordert die ÖH den Abbau finanzieller Hürden im Studium, bessere soziale Absicherung und einen erleichterten Hochschulzugang. Das Recht auf Bildung darf nicht vom Vermögen abhängen. Und wer in Österreich studiert, muss auch die Möglichkeit haben, hier eine selbstbestimmte Zukunft aufzubauen. Die ohnehin fragilen Aufenthaltsrechte dürfen nicht mit dem Studienabschluss enden.


