Was ist der Students at Risk-Fonds?
Der Students at Risk-Fond soll Studierende, die nachweislich der Gefährdung unterliegen, dass ihnen aufgrund ihrer ethnischen, sexuellen, geschlechtlichen oder religiösen Identität bzw. ihres politischen oder bürgerschaftlichen Engagements formal oder de facto an ihrer Hochschule das Recht auf Bildung verweigert wird, darin unterstützen, ein Studium in Österreich fortzusetzen und abzuschließen.
Das heißt, Studierende, auf jene die Auswahlkriterien (nachweisliche Gefährdung aufgrund ethnischer, sexueller, geschlechtlicher oder religiöser Identität bzw. ihres politischen oder bürgerschaftlichen Engagements und die daraus folgende Verweigerung des Rechts auf Bildung) zutreffen, können durch ihre österreichische Hochschule, an der sie eine Zulassung erlangt haben, einen Antrag auf das Stipendium einreichen.
Die Abwicklung erfolgt in Kooperation zwischen der Österreichischen Hochschüler_innenschaft und der OeAD-GmbH.
Wie kann ich mich bewerben?
Als Antragsteller_in muss deine Hochschuleinrichtung, für welche dir eine Zulassung ausgestellt wurde, dich beim OeAD nominieren. Damit bestätigt deine Hochschuleinrichtung, dass du neben einer individuellen Gefährdung auch gute Perspektiven für ein Studium in Österreich aufweist. Sie stellen dir im selben Zug eine unbefristete Zulassung für den jeweiligen Studiengang sicher und versichern, dass du die für eine Zulassung zum Studium benötigten Sprachnachweise vorlegen kannst.
Nach dem Antrag deiner Hochschule beim OeAD wirst du eingeladen, deine Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal des OeAD einzureichen. Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen und der Plausibilität der Bewerbungen entscheidet ein Auswahlgremium aus BMFWF, ÖH und OeAD über die Vergabe von Unterstützungen. Die Zuerkennung und Auszahlung des Stipendiums erfolgt dann über die ÖH.
Die Bewerbung erfolgt also in folgenden Schritten:
- Nominierung durch eine österreichische Hochschule:
In einem ersten Schritt ist eine Nominierung durch eine österreichische Hochschule Voraussetzung. Für die Nominierung ist von einer zeichnungsberechtigten Vertretung der Hochschule das entsprechende Formular (Nominierungsblatt) auszufüllen und beim OeAD einzureichen. - Schriftliche Bewerbung der Kandidatin/des Kandidaten:
Die Kandidatin oder der Kandidat wird nach Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität der Nominierungen eingeladen, sich schriftlich über ein online Bewerbungsformular zu bewerben. - Überprüfung der eingereichten Bewerbungsunterlagen durch den OeAD:
Prüfung auf Vollständigkeit, Erfüllung der Formalkriterien und Plausibilität der geltend gemachten Bedrohung im Detail. - Entscheidung einer Auswahlkommission:
Über die Gewährung einer Unterstützung entscheidet eine Auswahlkommission, die
aus jeweils einem Mitglied der ÖH, des OeAD und des BMFWF besteht. Zusätzlich können Expertinnen und Experten mit beratender Stimme beigezogen werden. - Schriftliche Entscheidung:
Die Entscheidung wird der Kandidatin oder dem Kandidaten schriftlich mitgeteilt.
Was brauchen Personen für die Bewerbung?
- Nachweis eines bislang an einer Hochschule in einem Drittstaat (ausgenommen EU/EWR/EFTA Länder sowie Andorra, Monaco, San Marino und Vereinigtes Königreich) betriebenes Studium
- Nachweise der Verweigerung des Rechts auf Bildung im bisherigen Studienland bzw. über Aktivismus, Risikostatus und Gefährdung
- Unbefristete Zulassung zu einem Studium oder Zulassung zu einem Vorstudienlehrgang an einer anerkannten österreichischen Hochschuleinrichtung (Achtung: eine Zulassung ist nicht automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung, diese muss beantragt werden!)
- Stipendiennominierung, ausgestellt von einer österreichischen Hochschuleinreinrichtung
- lückenloser Lebenslauf
- Nachweis der Sprachkenntnisse (Die Sprachkenntnisse müssen in Deutsch oder Englisch in der Regel dem Niveau B2 (oder höher) des GER entsprechen, um für ein Studium in einer der beiden Sprachen an einer österreichischen Hochschule absolvieren zu können! Die Vorgabe variiert jedoch je nach Studiengang. Bei mangelnden Deutsch-Sprachkenntnissen können diese im Vorstudienlehrgang erworben werden. Hier sind in der Regel Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 ausreichend.)
- Nachweis bisheriger Schul- bzw. Hochschulabschlüsse
- Gescannte Reisepasskopie (Seite mit Namen und Foto)
Fakten & Daten:
Zielgruppe:
- Studierende auf BA-, MA- oder PhD-Niveau, denen in ihren Herkunftsländern das Recht auf Bildung formal oder de facto verweigert wird, soll die Erlangung eines Hochschulabschlusses in sicherer Umgebung ermöglicht werden.
- Das Studium im Herkunftsland muss für die Dauer von mindestens einem Semester gewissenhaft betrieben worden sein, bevor es abgebrochen werden musste.
- Das Studium muss innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Datum der Nominierung abgebrochen worden sein.
Kontingent: Pro Studienjahr können wir höchstens 50 finanzielle Unterstützungen vergeben.
Herkunftsländer: Alle (ausgenommen EU/EWR/EFTA Länder sowie Andorra, Monaco, San Marino und Vereinigtes Königreich).
Förderart: Förderung für den Abschluss eines BA-, MA- oder PhD-Studiums in Österreich.
Dauer: Für die Dauer der gesetzlich vorgesehenen Studienzeit plus zwei Semester; bis zu drei Semester im Vorstudienlehrgang.
Höchstalter: 35 Jahre
Stipendienhöhe: 1.200 Euro pro Monat; Studienbeiträge/Studiengebühren werden durch das Stipendium nicht finanziert.
Einreichtermin: Derzeit nicht bekannt.
Verfahren: Die Auswahl potenzieller Stipendiat_innen erfolgt ausschließlich durch die jeweilige Hochschuleinrichtung. Eine individuelle direkte Bewerbung beim OeAD ist nicht möglich.
Förderungsgeber: ÖH aus Mitteln des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) in Kooperation mit dem OeAD.
Ausschreibung auf grants.at
Informationen beim OeAD
Laura Reppmann
Referentin für internationale Angelegenheiten
students-at-risk-austria@oeh.ac.at
0676/888 522 12