Wohnheimguide

Studierendenwohnheim ist nicht gleich Studierendenwohnheim!

Damit du dir leichter tust den für dich passenden Wohnort für dein Studium zu finden, haben wir eine Checkliste zusammengestellt, die dich bei der Wahl deines Heimzimmers unterstützt.

Übersicht:

Lage

Die Lage ist ein grundlegendes Kriterium bei der Heimplatzwahl: Im besten Fall ist der Weg zu deiner (künftigen) Fakultät kurz und die Verkehrsanbindung gut. Ziehst du das Zentrum oder eher die Ausläufer der Stadt vor? Mach dir ein Bild – unser Heimkompass hilft dir dich zu orientieren. Oder schau hier nach, wenn du lieber in Listenform unsere (nicht vollständige) Auswahl von Wohnheimen gemeinnütziger Anbieter durchschauen möchtest.

Ausstattung

Die Ausstattung ist ein wichtiger Punkt, schließlich willst du dich in deinem neuen Zuhause wohlfühlen. Sagen dir die Zimmer zu? Welche Räume gibt es zur gemeinsamen Nutzung mit den anderen Bewohner_innen? Wie sehen die Küchen aus? Einzelzimmer oder Doppelzimmer? Vorsicht, Bilder einer Website können täuschen – am besten machst du dir vor Ort selbst ein Bild.

Preis

Der Preis ist mitunter entscheidend. Die monatlichen Kosten für ein Zimmer (das Benützungsentgelt) können je nach Anbieter_in sehr unterschiedlich ausfallen. Eine allgemeine Faustregel gibt es nicht. Tendenziell sind gemeinnützige, (ehemals) staatlich geförderte Heime, günstiger. Am Ende macht der Vergleich schlau.

Pauschalen

Vorsicht bei Pauschalen! Um ein attraktives monatliches Benützungsentgelt angeben zu können, werden von einigen Heimbetreiber_innen weitere Faktoren, die die monatlichen Kosten für den Wohnort erhöhen und zusätzlich zum Entgelt anfallen (nicht selten als Pauschalen) eingehoben. Die Pauschalen müssen im Vertrag ausgewiesen und bestenfalls begründet sein.

Kaution

Die Kaution ist eine Absicherung für die Heimbetreiber_innen, solltest du (mutwillig) dafür sorgen, dass Reparaturen über die gewöhnliche Abnutzung hinaus anfallen oder wenn du dein Benützungsentgelt schuldig bleibst. Die Kaution muss dir bei deinem Auszug (verzinst) zurückerstattet werden und darf nicht mehr als zwei Benützungsentgelter hoch sein.

Kündigung

Schon vor dem Einzug an den Auszug oder die Kündigung denken? Unbedingt! Benützungsverträge gelten zunächst einmal für ein Jahr. Du musst dir also keine Sorgen machen während des Studienjahres plötzlich ohne Heimplatz dazustehen. Was aber, wenn du eine Alternative gefunden hast und den Vertrag deinerseits aufkündigen möchtest? Das Gesetz schreibt, neben Sonderfällen in spezifischen Situationen, je einen Kündigungstermin pro Semester vor. Viele Heimbetreiber_innen legen allerdings eine weitaus kürzere Kündigungsfrist fest – und das kann sich lohnen. Wir empfehlen Benützungsverträge zu vermeiden, die keine kulanten Kündigungsfristen beinhalten.

Vertrag

Lies dir den Vertrag vorab genau durch. Als Heimbewohner_in bist du kein_e Mieter_in! Das bedeutet eine andere rechtliche Grundlage; du zahlst daher auch keine Miete, sondern ein Benützungsentgelt. Vieles ist im Benützungsvertrag und dem mitgeltenden Heimstatut geregelt. Letzteres beschreibt die Zielsetzungen der Heimbetreiber_in und erläutert die Regeln des Zusammenlebens im Haus, aber auch die Bestimmungen für den Empfang von Gästen und den Betrieb von Geräten. Wenn du Fragen hast, zögere nicht dich vor der Unterschrift umfassend zu informieren.

Vermeide Agenturen

Schließe deinen Vertrag direkt mit den Heimbetreiber_innen ab – vermeide Agenturen! Agenturen versprechen oft ein bequemes Gesamtpaket – vor allem wenn ihr nicht aus Österreich kommt und die Suche nach dem besten Zimmer über Distanz erfolgen muss. Unter vielen seriösen Anbieter_innen gibt es allerdings ein paar problematische Angebote. Die Heimbetreiber_innen werden euch immer die korrekten, aktuellen Tarife bieten, sie kennen ihr Zimmerkontingent und können dir besser konkrete Infos zu ihren Studierendenwohnheimen geben.

Heimvertretung

Informiere dich, ob es eine aktive Heimvertretung gibt. Heimvertretungen sind von den Bewohner_innen gewählte Vertretungspersonen, die im Sinne der Studierenden wichtige Rechte gegenüber den Heimbetreiber_innen wahrnehmen können: Angefangen von einer Vermittlung im Konflikt bishin zu einer Einsichtnahme der Zusammensetzung des Benützungsentgelts, das bei gemeinnützigen Heimbetreibern an das Kostendeckungsprinzip gebunden ist.
Außerdem bedeutet eine funktionierende Heimvertretung auch ein reges Leben im Studierendenwohnheim im Sinne von Freizeitaktivitäten und Möglichkeiten sich Kennenzulernen und zu vernetzen.

Falls du dazu mehr wissen möchtest, haben wir die wichtigsten Infos hier für dich gesammelt.

Wohnrechtsberatung

Wenn du Fragen hast oder Beratung bei der Sichtung eines Vertrags brauchst, bitte wende dich an uns! Hier findest du Infos zur Wohnrechtsberatung oder schreibe uns eine E-Mail an: wohnrecht@oeh.ac.at.

FAQ

Als Studierende gelten gemäß Studierendenheimgesetz alle ordentlichen Hörer_innen österreichischer Universitäten und Universitäten der Künste sowie Studierende von Fachhochschul-Studiengängen, (Berufs-) Pädagogischen Akademien, Akademien für Sozialarbeit und ähnlichen Einrichtungen. Außerordentliche Studierende, die sich auf die Studienberechtigungsprüfung vorbereiten oder einen Universitätslehrgang mit dem Ziel, ein ordentliches Studium zu beginnen absolvieren, sind oben genannten ebenso gleichgestellt wie Empfänger_innen von Stipendien öffentlich-rechtlicher Körperschaften.

Grundsätzlich gilt: je früher umso besser, denn Nachfrage nach Heimplätzen besteht immer. Deshalb ist es empfehlenswert mehrere in Frage kommende Studierendenheime 6–12 Monate vor Studienbeginn anzuschreiben.
Den Heimplatz selbst sichert man sich durch die Unterzeichnung eines Benützungsvertrags mit dem jeweiligen Studierendenheimträger_in.

Enthalten sein müssen Angaben über den Heimplatz, den Vertragszeitraum, Kündigungsfristen, Höhe des Entgelts, Kaution und die Schlichtungsklausel.

Abgeschlossen wird jeweils auf ein Jahr (Ausnahme: 2 Jahre zu Studienanfang auf Verlangen des_der Studierenden). Bis zum Ende der durchschnittlichen Studiendauer des gewählten Studiums kann also bei Nachweis der sozialen Bedürftigkeit und eines günstigen Studienfortganges (zielstrebiges, ernsthaftes Studieren) immer um ein Jahr verlängert werden. Eine weitere Verlängerung bei Glaubhaftmachen des baldigen Abschlusses ist allerdings möglich. Außerdem wird die Benützungsdauer für Student_innen- bzw. Heimvertreter_innen für je zwei Jahre dieser Tätigkeit um ein Semester verlängert.

Ein Umzug in die Stadt in welcher das Studium erfolgt – aber auch innerhalb der Stadt in der man sein Studium betreibt – macht eine Anmeldung erforderlich! Die Meldung erfolgt auf dem für den jeweiligen Bezirk zuständigen Meldestelle.