Verdienste in Monaten, in denen keine Studienbeihilfe bezogen wurde, bleiben außer Betracht

29. Dezember 2018
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Durch die ÖH erkämpft: Die Studienbeihilfenbehörde korrigiert ihre Berechnung und reduziert die Rückforderung von € 2.000 auf etwa € 800 Euro.


Die Studierende H erhält einen Bescheid der Studienbeihilfenbehörde. Sie soll über € 2.000 an bezogener Studienbeihilfe zurückbezahlen. Ihr Studium hat H seit Längerem abgeschlossen. Begründet wird die Rückforderung damit, dass sie in den letzten sieben Monaten ihres Studiums neben dem Bezug der Studienbeihilfe zu viel verdient hätte. Daher wird die gesamte während dieser Zeit bezogene Studienbeihilfe zurückgefordert.

Über die Rückforderung überrascht, wendet sich H mit der Bitte um Hilfe an die Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH). Die ÖH unterstützt bei der Erstellung des Rechtsmittels. Die sogenannte „Vorstellung“ muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides erhoben werden.

Grundsätzlich beträgt die Zuverdienstgrenze neben dem Bezug von Studienbeihilfe für ein Kalenderjahr € 10.000. Diese Grenze verringert sich aliquot, wenn nicht während des gesamten Jahres Studienbeihilfe bezogen wird. Ein diesen Betrag übersteigendes Einkommen reduziert den Anspruch auf Studienbeihilfe. Wichtig ist aber, dass Einkünfte in Monaten, in denen keine Studienbeihilfe bezogen wird, außer Betracht bleiben.

Im betreffenden Kalenderjahr bezog H sieben Monate Studienbeihilfe. Danach wurde die Studienbeihilfe eingestellt, weil sie ihr Studium abschließen konnte. Die Zuverdienstgrenze reduziert sich von € 10.000 auf € 5.833 (7 von 12 Monaten). Es sind ausschließlich Verdienste in den relevanten sieben Monaten zurückzuzahlen, die diese Grenze überschreiten. H verdiente etwa € 6.600 während dieser Zeit.

Schon nach wenigen Tagen erhält H einen neuen Bescheid der Studienbeihilfenbehörde. Bei der Berechnung des Rückforderungsbetrages bleiben nun Monate, in denen keine Studienbeihilfe bezogen wurde, außer Betracht.

Durch die ÖH erkämpft: Die Studienbeihilfenbehörde korrigiert ihre Berechnung und reduziert die Rückforderung von € 2.000 auf etwa € 800 Euro.

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