Fluchtgeschichte kann Nichteinhaltung von Anspruchsvoraussetzungen bei Studienbeihilfe rechtfertigen

7. Juli 2018
geschafft e22

Durch die ÖH erkämpft: Die individuelle Fluchtgeschichte von Studierenden kann eine längere Studiendauer im Vorstudium oder einen verspäteten Beginn des Folgestudiums rechtfertigen.

In einem Beratungsgespräch im Sozialreferat der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) wird dem aus Syrien geflüchteten Studenten und Asylberechtigten X empfohlen für sein unlängst begonnenes Masterstudium Studienbeihilfe zu beantragen. Sein Bachelorstudium schloss er 32 Monate vor Beginn des Masterstudiums in Syrien ab. Das Studienförderungsgesetz schreibt jedoch vor, dass Anspruch auf Studienbeihilfe für ein Masterstudium nur bestehe, wenn dieses spätestens 30 Monate nach dem Bachelorabschluss begonnen worden sei. Das Sozialreferat unterstützt ihn bei einer Stellungnahme zu seinem Antrag auf Studienbeihilfe, aus der hervorgeht, dass er aus berechtigten Gründen im Zusammenhang mit seiner Flucht aus Syrien das Masterstudium nicht innerhalb vorgesehener Frist beginnen konnte.

Über drei Monate nach seinem Antrag erhält X einen ablehnenden Bescheid der Behörde. Begründet wird die Ablehnung damit, dass er die maximal vorgesehenen drei Toleranzsemester für das Bachelorstudium um weitere zwei Jahre überschritten hätte und daher der Anspruch auf Studienbeihilfe ausgeschlossen sei. Das Sozialreferat hilft beim Verfassen eines Rechtsmittels gegen die negative Entscheidung und legt ausführlich dar, dass der Studienabschluss von X aufgrund der unabwendbaren Kriegssituation stark verzögert wurde und es für ihn unmöglich war bereits nach drei Toleranzsemestern abzuschließen. Aufgrund der permanenten Gefahrensituation war die Infrastruktur der Stadt stark eingeschränkt und einige Prüfungen und Lehrveranstaltungen konnten gar nicht stattfinden.

Weitere zwei Monate nach Einbringung des Rechtsmittels gewährt ihm die Studienbeihilfenbehörde schließlich Studienbeihilfe für sein Masterstudium. Er erhält über € 7.500 noch unausbezahlte Studienbeihilfe nachgezahlt.

Durch die ÖH erkämpft: Die individuelle Fluchtgeschichte von Studierenden kann eine längere Studiendauer im Vorstudium oder einen verspäteten Beginn des Folgestudiums rechtfertigen.

Weitere Erfolge aus der Beratung unter www.oeh.ac.at/geschafft

Jetzt teilen:

Weitere Beiträge