Mieterin erhält ihre Mietkaution von € 1.300 erstattet

18. April 2020
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Geschafft!
Hartnäckig bleiben zahlt sich aus: Mieterin erhält ihre Mietkaution von € 1.300 erstattet – Antrag bei der wohnrechtlichen Schlichtungsstelle brachte die Vermieterin zum Einlenken

Frau C mietet zu Studienbeginn eine Wohnung, befristet auf 5 Jahre, an und muss eine Kaution in der Höhe von € 1.300 bei der Hausverwaltung hinterlegen. Nach 3 Jahren kündigt Frau C die Wohnung unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist und gibt die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zurück. Bei der Übergabe werden keine groben Mängel festgestellt und durch die Hausverwaltung eine baldige Rückgabe der Kaution in Aussicht gestellt.

Alles lief korrekt ab, bis Frau C ihre Kaution zurückfordert. Nach erfolgter Wohnungsrückgabe ist die Hausverwaltung nur mehr schwer erreichbar, die Mieterin wird mit fadenscheinigen Begründungen vertröstet. Weder eine schriftliche Einmahnung, noch di direkte Vorsprache helfen. Schließlich wird Frau C von der Hausverwaltung sogar an der Gegensprechanlage abgewimmelt.

Doch sie lässt nicht locker – Frau C sucht die kostenfreie Unterstützung der Wohnrechtsberatung der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) auf. Zunächst wird ein klärendes Schreiben an die Hausverwaltung verfasst. Da auch darauf keine Reaktion erfolgt, hilft die ÖH-Wohnrechtsberatung Frau C dabei, einen Antrag auf Rückzahlung der Kaution bei der “wohnrechtlichen Schlichtungsstelle“ zu stellen.

Aufgrund der klaren Situation und des Antrags durch die Mieterin, reagiert die Hausverwaltung endlich und erstattet die Kaution zur Gänze – und das noch vor der ersten mündlichen Verhandlung. Die Studentin lebt die Erfolgsstrategie für Mieter_innen vor: Hartnäckigkeit führt zum Erfolg!

Auch du kannst dich zum Thema Wohnen beraten lassen. Den Kontakt und den aktuellen Beratungskalender findest du unter www.oeh.ac.at/soziales.

Weitere Erfolge aus der Beratung findest du unter www.oeh.ac.at/geschafft.

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