Kaution nicht erstattet: ÖH erstreitet die Rückzahlung von rund € 2.100 Kaution plus Zinsen in langjährigem Verfahren

27. März 2019
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Durch die ÖH erkämpft: Die betroffene Studierende erhält nach 5-jährigem Rechtsstreit rund € 2.100 Kaution plus € 500 Verzugszinsen zurück.


Die FH-Studentin A mietet während ihrer Studienzeit eine Wohnung. Nach dem Auszug weigert sich die Eigentümerin die Kaution zu erstatten.

Die Wohnrechtsberatung der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) unterstützt A in einem Kautionsverfahren vor der wohnrechtlichen Schlichtungsstelle, ein von der ÖH beauftragter Rechtsanwalt vertritt den Fall später vor dem zuständigen Bezirksgericht.

Das Gericht spricht der Mieterin fast die gesamte hinterlegte Kaution zu, denn die Eigentümerin konnte weder die behaupteten Schäden an der Einbauküche, noch eine „übermäßige Abnützung“ der Böden oder am Verputz nachweisen. Abgesehen von kleinen unstrittigen Schäden an Lichtschaltern, etc., die insgesamt unter € 100 betrugen, handelt es sich laut Gericht um eine gewöhnliche Abnützung. Eine schuldhafte Beschädigung durch die Mieterin liegt nicht vor. Die Kaution sei laut Bezirksgericht also weitgehend zu erstatten.

Gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts erhebt die Eigentümerin ein Rechtsmittel an das Landesgericht. Nachdem auch die 2. Instanz der Mieterin Recht gibt, bringt die Eigentümerin als letzten Versuch ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof (OGH) ein. Zur Zufriedenheit von Mieterin A und ÖH wird dieses zurückgewiesen.

Nach über vier Jahren Verfahrensdauer und rechtskräftigem Urteil weigert sich die Eigentümerin nun dennoch die Kaution zu erstatten. Der Rechtsanwalt der ÖH beauftragt letztlich eine Kanzlei im benachbarten Ausland mit der Einbringung der geschuldeten Summe, da die Eigentümerin dorthin verzogen ist und auch sämtliches Eigentum transferiert hat. Nach nun über fünf Jahren wird der Mieterin A die strittige Kaution letztlich erstattet. Die Eigentümerin muss neben der Kaution und den Verzugszinsen auch Prozesskosten von über € 4.000 sowie die Kosten der Exekution im Ausland begleichen.

Durch die ÖH erkämpft: Die betroffene Studierende erhält nach 5-jährigem Rechtsstreit rund € 2.100 Kaution plus € 500 Verzugszinsen zurück.

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