Lehramt-Neu: Kürzeres Lehramtsstudium startet im WS 26
Mit dem Wintersemester 2026 startet das kürzere Lehramtsstudium für die Sekundarstufe flächendeckend an allen österreichischen Hochschulen. Ab dem Wintersemester 2026 starten neu zugelassene Studierende dann automatisch im neuen Curriculum. Für alle, die bereits das Lehramt Sekundarstufe studieren, stellt sich dann die Frage des Umstieges. Wir empfehlen, euch dazu auf den Info-Seiten eurer Hochschule zu informieren. Wir haben hier einige wichtige Informationen zu Familien- und Studienbeihilfe sowie zur Studienbeitragspflicht zusammengefasst, die ihr bedenken solltet. Bei konkreten Fragen zu deinem Fall, melde dich gerne bei der ÖH-Beratung:
Studienbeihilfe:
Wir gehen davon aus, dass ein Umstieg auf das neue System des Lehramtsstudiums keinen Studienwechsel darstellt.
Dennoch verkürzt sich die Anspruchsdauer in der Studienbeihilfe im Fall einer kürzeren Mindeststudiendauer im neuen Studienplan. Insbesondere am Ende des Studiums kann es nach einem Studienplanwechsel zu einem sofortigen Beihilfenverlust kommen. Aber auch bei einem Umstieg in einem frühen Semester verkürzt sich die Anspruchsdauer, da diese sich an der Mindeststudienzeit bemisst.
Familienbeihilfe:
Hier gehen wir ebenfalls davon aus, dass ein Umstieg keinen Studienwechsel darstellt. Das heißt, dass ein Umstieg eine kürzere Anspruchsdauer zur Folge hat, wenn die Mindeststudienzeit im neuen Studienplan kürzer ist.
Studienbeitrag:
An öffentlichen Unis und PHs ist die StudienbeitragsVO maßgeblich.
Für das Lehramtsstudium Sekundarstufe inklusive der Erweiterungsstudien ist die Zahl der zurückgelegten Semester im gewählten Unterrichtsfach bzw. der Spezialisierung entscheidend. Bei unterschiedlicher Semesterzahl der Unterrichtsfächer oder Spezialisierungen zählt die höhere Semesterzahl.
Beispiel: Nach vier Semestern Studium der UF Geschichte/Deutsch wechselt die Studierende auf die UF Geschichte/Englisch – sie befindet sich dann dennoch im fünften Semester der Semesterzählung, weil die Studienkennzahl des UF Geschichte ident bleibt.
Die Bezahlung des Studienbeitrages ist eine Voraussetzung für eine gültige Meldung der Fortsetzung des Studiums.