Durch den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2025 wurde der Fokus darauf gelegt, wie Inklusion gelebt werden kann und wie Österreich sich in dieser Thematik positioniert.
3. Dezember – Positively Purple
Barrieren sind oft unsichtbar, bis man selbst davon betroffen ist. Empathie und Bewusstsein schaffen, den Blick für gesellschaftliche Ungerechtigkeiten schärfen und Barrierefreiheit als Voraussetzung für Gleichberechtigung aller Menschen erkennen: genau dafür sorgt der 3. Dezember, der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung.
Ganz nach dem Motto #PositivelyPurple ist die Welt an diesem Tag in Violett getunkt. Diese Farbe steht für Würde, Selbstbestimmung und Solidarität mit Menschen mit Behinderungen. Das Referat für Barrierefreiheit trifft viele spannende Persönlichkeiten an diesem Tag: unter anderem Lena Öllinger, die Botschafterin der Kampagne „Positively Purple“ für den deutschsprachigen Raum. Aber auch mit Andreas Onea, Österreichs erfolgreichstem Para-Schwimmer, und Monika Haider, der Gründerin und Gesellschafterin des Kompetenzzentrums „equalizent“ und Gründerin und Leiterin des Diversity Balls, konnten wir uns vernetzen. Mit Michael Pichler, Director des Zero Projekt Austria, und Susanne Konrad-El Gazi, die Abteilungsleiterin der Personalabteilung der Österreichischen Nationalbank, führten wir spannende Gespräche. Im Zuge einer Podiumsdiskussion wurden persönliche Erfahrungsberichte, rechtliche Schwierigkeiten in der Umsetzung von Barrierefreiheit geteilt und vielen von Ableismus betroffenen Menschen wurde eine Stimme gegeben.
Auch bei uns war der 3. Dezember ein Anlass, innezuhalten und zu fragen:
Wo haben wir Barrieren abgebaut – und wo gibt es noch viel zu tun?
Einer der wichtigsten rechtlichen Schritte war die Reform des Behindertengleichstellungsrechts. Hierbei geht es darum, Diskriminierung konsequenter zu verhindern und Barrierefreiheit stärker einzufordern. Stärkere Verpflichtungen für Unternehmen, bessere rechtliche Möglichkeiten bei Barrieren, öffentliche Instanzen und einen geschärften Blick auf Zugänglichkeit im digitalen und physischen Raum sind beispielsweise Inhalte dieser Reform.
Selbst wenn wir noch einen langen Weg bis zur Gleichberechtigung vor uns haben, ist diese Gesetzesnovelle ein guter erster Schritt, der zeigt, dass Barrierefreiheit ein Menschenrecht ist und zunehmend ernster genommen wird.


