Fehlender Studienabschluss kann zur Rückforderung deines Studienabschlussstipendiums führen

12. Dezember 2023
Erfolg aus der Beratung: Rückzahlung des bezogenen Studienabschlusssstipendiums über 12.000 € verhindert
Nachdem die Studentin X 2018 ihr Bachelorstudium abschließt, nimmt sie im WS 2019 ein aufbauendes Masterstudium auf. Da sie die letzten Jahre Teilzeit gearbeitet hat und sich in der Studienabschlussphase befindet, erhält X ein Studienabschlussstipendium (SAS) bewilligt. Dieses bezieht sie von Jänner bis Dezember 2021. Leider kommt alles anders als geplant. 

Durch mehrere familiäre Schicksalsschläge und die Isolation aufgrund der Corona-Pandemie verschlechtert sich im Sommer 2021 ihre psychische Situation. Im Herbst 2021 kommen körperliche Erkrankungen hinzu. Nachdem diese überstanden sind, erhält X erst im Sommer 2022 dauerhafte therapeutische Unterstützung und ihre Situation bessert sich. Der Studienabschluss verzögert sich jedoch. 
 
§ 52b Abs 4 Studienförderungsgesetz (StudFG) sieht zum SAS vor, dass der Studienabschluss innerhalb von 12 Monaten nach der letzten Auszahlung nachzuweisen ist, andernfalls das Stipendium zurückzufordern ist. Liegen aber wichtige Gründe vor, kann diese Frist verlängert werden. § 19 Abs 2 StudFG legt als „wichtige Gründe“ z.B. fachärztlich bestätigte Erkrankungen fest. 
 
X wendet sich an die Sozialberatung der ÖH, X befürchtet ihr Stipendium zurückzahlen zu müssen, da sie nicht bis Dezember 2022 (12 Monate nach der letzten Zahlung) ihr Studium abschließen kann. Die ÖH empfiehlt X im Dezember 2022 einen Antrag auf Fristverlängerung, wo die Situation schriftlich dargelegt und fachärztliche Bestätigungen vorgelegt werden.  
 
Mit Erfolg: Die Behörde verlängert aufgrund der geltend gemachten wichtigen Gründe die Frist für die Vorlage des Studienabschlusses bis Mitte 2023 und spricht keine Rückforderung aus. X ist erleichtert und plant nun einen raschen Studienabschluss. 
 
Durch die ÖH erkämpft: Mit Unterstützung der ÖH konnte die Studentin eine Rückzahlung von über € 12.000 verhindern.  

Weitere Erfolge aus der Beratung unter www.oeh.ac.at/geschafft 

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Wende dich gern an unsere ÖH-Sozialberatung
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