Ab 1.7.2024 kann wieder um Förderung angesucht werden. Alle bis dahin ergangenen Ansuchen, welche nicht gefördert wurden müssen erneut gestellt werden.
Bitte schau dir folgende Dokumente an bevor du den Antrag stellst. Etwaige Fragen kannst du vorher mit dem Referat für wirtschaftliche Angelegenheiten klären.
– die Richtlinien
– das politische Selbstverständnis
– den Kostenplan
Wenn du das Formular abgeschickt hast, erhältst du eine Empfangsbestätigung mit den weiteren Informationen.