FAQ

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Die Lehrveranstaltungsleitung darf die Methoden, Durchführung, Beurteilungskriterien in Lehrveranstaltungen und Prüfungen ändern. Bei Prüfungen müssen diese Aspekte spätestens bis zum Zeitpunkt der Möglichkeit der Anmeldung feststehen. Wenn die Modalitäten geändert werden, haben Studierende das Recht, sich ohne Folgen (zum Beispiel negative Beurteilung) abzumelden.
Durch die Verordnung wurde die lehrveranstaltungsfreie Zeit aufgehoben, das heißt, Lehrveranstaltungen und Prüfungen können auch im Juli, August und September stattfinden. Im Sommersemester müssen weiterhin mindestens 3 Prüfungstermine angeboten werden.