Von mehreren Seiten kamen in den letzten Tagen Vorwürfe auf, die ÖH „könne nicht wirtschaften“, habe „ÖH-Beiträge verschwendet“ und gar ein Millionenloch im Budget verursacht. Warum diese Behauptungen ins Leere gehen und was wirklich dahinter steckt, erfährst du in diesem Beitrag.
Was ist geschehen?
Die ÖH erhält jedes Jahr zweckgebundene Förderungen für Verwaltungsaufwände der ÖH vom Ministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung. Wie viel Geld zur Verfügung gestellt wird, ist nach § 7 HSG 2014 genau festgelegt. Die Summe liegt bei etwa €900.000 und wird vom Ministerium immer zu Jahresbeginn an die ÖH überwiesen.
Wichtig zu betonen: Das bedeutet nicht, dass die ÖH frei über dieses Geld verfügen kann. Nach Abschluss des jeweiligen Wirtschaftsjahres müssen die entsprechenden Rechnungen zur Förderung eingereicht werden. Das Ministerium prüft anschließend genau, ob es sich bei den getätigten Ausgaben um förderwürdige Ausgaben im Sinne von § 7 HSG 2014 handelt. Der Überschuss – also jener Betrag, der nicht gefördert werden kann – bleibt als Verbindlichkeit am Konto der ÖH verbucht, bis er vom Ministerium zurückgefordert wird.
Wofür kann die ÖH beim Ministerium um Förderung nach § 7 HSG ansuchen?
Was alles unter “Verwaltungsaufwände” der ÖH fällt und damit förderwürdig ist, ist gesetzlich festgelegt, wird vom Ministerium allerdings sehr restriktiv ausgelegt: Darunter sind demnach nicht jene Leistungen der ÖH zu verstehen, die direkt den Studierenden zugutekommen, sondern Aufwände, die als regelmäßig wiederkehrende unterstützende Leistungen den eigentlichen Arbeitsalltag der ÖH ermöglichen sollen. Wesentliche Ausgaben wie Personalkosten können nicht über diesen Posten abgerechnet werden. Die Mittel können deshalb derzeit nicht zur Gänze ausgeschöpft werden.
Die ÖH ist aber bemüht, eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten zu erwirken. Hier wurde von Seiten des Ministeriums bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert. Unter anderem werden künftig zusätzliche Schulungsangebote und Angebote in der Maturant_innenberatung der ÖH aus Mittel des Ministeriums finanziert, womit mehr Geld aus den ÖH-Beiträgen für die Vertretungsarbeit zur Verfügung steht.
Was wird der ÖH vorgeworfen?
Von mehreren Seiten hieß es zuletzt, die ÖH habe die Förderungen nicht nach ihren Möglichkeiten ausgeschöpft und Geld liegen gelassen, das nun mit ÖH-Beiträgen kompensiert werden müsse. Medial wurde ein Minus in Millionenhöhe angeführt, das angeblich an das Ministerium zurücküberwiesen werden musste. Diese Summe existiert aber nur auf dem Papier: Aus einer buchhalterischen Notwendigkeit heraus werden die Förderungen nach § 7 HSG 2014 als Verbindlichkeit verbucht, bis alle Rechnungen eingereicht und die Rückzahlung abgewickelt sind. Hinzu kommen die Rückzahlungen aus den vorangehenden Wirtschaftsjahren. Das sich buchhalterisch darstellende Minus von €1.061.726 entspricht damit keinem realen Verlust von Liquidität, sondern resultiert aus einer buchhalterischen Praxis.
Wie viel Geld musste tatsächlich zurückgezahlt werden?
Zuletzt hat die ÖH €313.961,49 an das Ministerium zurücküberwiesen. Diese Summe ist die tatsächliche Differenz von zugesagten und abgerechneten Subventionsmitteln für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 inkl. der Überträge aus den vergangenen 7 Wirtschaftsjahren. Dabei wurden die Subventionen des Ministeriums auch im Wirtschaftsjahr 2024/2025 bestmöglich innerhalb des geltenden Rechtsrahmens in Anspruch genommen: Von zugesagten €924.000 konnte die ÖH rund €740.000 beim Ministerium abrechnen. Auch jene Mittel, die an das Ministerium zurücküberwiesen werden, bleiben nicht ungenützt, sondern fließen unterjährig in gemeinsame Projekte von ÖH und Ministerium, die direkt Studierenden zugute kommen.
Fazit: Es wurde kein Geld liegen gelassen.
Wenn du weitere Informationen benötigst, findest du alle Budgetposten, Jahresabrechnungen und Jahresvorschanschläge sind unter https://www.oeh.ac.at/ueber-uns/veroeffentlichungen/.


