Gesucht: Lehrgangsleitung für den Tutoriums-Trainer_innenlehrgang (TTL) 2025/26

27. März 2024

Hintergründe und Ziele der Tutorien

Politischer Anspruch
Als Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) verstehen wir die Universität nicht als eine von der Gesellschaft abgehobene Institution, sondern als eng mit ihr verbundene. Genauso sind Studierende ein Teil der Gesellschaft, wirken in ihr und werden von gesellschaftlichen Verhältnissen geprägt. Unsere Politik beschränkt sich deshalb nicht auf die Universität, sondern muss einen gesamtgesellschaftlichen Anspruch haben. Wir engagieren uns gegen faschistisches, sexistisches, antisemitisches und rassistisches
Gedankengut, sowie gegen jede Form der Diskriminierung benachteiligter Gruppen. In diesem politischen Selbstverständnis bieten die Tutorien Studierenden einen Rahmen für kritische Auseinandersetzung mit der Gesellschaft, der Universität und dem eigenen Studium, und damit die Möglichkeit ein emanzipatorisches gesellschaftspolitisches Denken und Handeln zu entwickeln.

Erstsemestrigentutorien
Erstsemestrigentutorien sind Anfänger_innentutorien im Sinne des § 60 Abs. 1c UG 2002. Sie bieten den Studierenden Unterstützung bei der Bewältigung der leistungsmäßigen, organisatorischen und sozialen Anforderungen des ersten Studienjahres.
Der Studienanfang ist oft mit großen persönlichen Umbrüchen verbunden: ein neuer Wohnort, ein neues Umfeld und ein neues Studium. Die Erstsemestrigentutorien bieten den Studienanfänger_innen einen Raum, in dem sie Fragen stellen können und Informationen über das Studium von Studierenden in höheren Semestern erhalten, sich untereinander über Erfahrungen im Studium austauschen und sich gegenseitig zu unterstützen, und helfen dabei, sich ein soziales Umfeld im Studium aufzubauen.
Geschichtlich und auch in ihrer aktuellen primären Funktion haben die Erstsemestrigentutorien einen egalitären Anspruch. Während Studienanfänger_innen aus Akamediker_innenfamilien jemand haben, der ihnen bei Fragen zum Studium zur Seite stehen kann, sind Studierende aus Familien ohne Akademiker_innen auf sich gestellt. Die Erstsemestrigentutorien sollen dieses fehlende Umfeld durch Kontakt zu Studierenden älterer Semester und Vernetzung mit anderen Studienanfänger_innen zumindest teilweise ausgleichen.
Die Erstsemestrigentutorien werden von Studierenden älterer Semestern organisiert und abgehalten. Die sogenannten Tutor_innen fahren zu ihrer Ausbildung auf ein Ausbildungsseminar, das von Trainer_innen geleitet wird.

Ausbildungsseminar
Beim Ausbildungsseminar, das mehrtägig an einem Seminarort stattfindet, bekommen die zukünftigen Tutor_innen von den Trainer_innen die nötigen Fähigkeiten und Werkzeuge vermittelt, um selbst Tutorien halten zu können. Die Teilnehmenden erlernen Basics zu Gruppendynamik und Gruppenleitung und erarbeiten verschiedene Methoden und Gestaltungsmöglichkeiten für ihr Erstsemestrigentutorium. Dies und sämtliche Anfänge konkreter Planung der Tutorien erfolgen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebensrealitäten von Studienanfänger_innen. Außerdem werden den
zukünftigen Tutor_innen Grundkenntnisse über die Hintergründe und Ziele der Erstsemestrigentutorien, sowie Kenntnisse über Anlaufstellen und ein Grundwissen über die ÖH vermittelt.
Die Tutor_innen sollen im Rahmen des Ausbildungsseminars ein Bewusstsein für die Vielfältigkeit der Hintergründe und Bedürfnisse der Studienanfänger_innen, sowie für die Rolle und Verantwortung als Tutor_in entwickeln. Das beinhaltet ein Verständnis für die Vielzahl unterschiedlicher sozialer Identitäten, beispielsweise Gender, Sexualität oder Migrationshintergründe, und das Hinterfragen der eigenen Einstellungen und möglicher Vorurteile.

Thementutorien
Thementutorien dienen der tiefergehenden Auseinandersetzung mit verschiedenen Themen und der Vernetzung von Studierenden aus unterschiedlichen Studiengängen.
Thementutorien vermitteln den Teilnehmer_innen zusätzliche Kompetenzen und befähigen sie, zukünftig Tutorien mit mehr Sensibilität auf ein bestimmtes Thema zu leiten oder auch themenspezifische Tutorien anzubieten. Da wir uns als ÖH als eng mit der Gesellschaft verbundene Institution verstehen und die Gesellschaft auch in die Universitäten hineinwirkt, finden Thementutorien insbesondere zu gesellschaftlichen Fragestellungen und Diskursen statt. Auch die Thementutorien werden von Trainer_innen geleitet.

Funktion der Trainer_innen
Die Trainer_innen haben die Aufgabe, die Erstsemestrigentutorien-Ausbildungsseminare zu konzipieren und anzuleiten und den Teilnehmer_innen die Kompetenzen zu vermitteln, die sie brauchen, um Tutorien für Erstsemestrige zu halten.
Trainer_innen bringen hohe soziale Kompetenz und (Selbst-)Reflexionsbereitschaft mit. Sie sind sich ihrer Rolle und der damit einhergehenden Verantwortung bewusst und gestalten ihre Seminare bedürfnisorientiert im Bezug auf Teilnehmenden. Trainer_innen haben ein ausgeprägtes Bewusstsein und Reflexionsvermögen für gesellschaftliche Verhältnisse und Diskriminierungsformen, handeln dementsprechend respektvoll und können zudem die zukünftigen Tutor_innen für die diversen Hintergründe der Erstsemestrigen sensibilisieren.
Die Trainer*innen haben theoretisches Wissen zu Kommunikation und Gruppendynamik und können dieses nicht nur praktisch anwenden sondern auch bei Ausbildungsseminaren weitergeben. Zudem haben sie Kenntnisse um das Erstsemestrigentutorium und basales Wissen der Organisation der ÖH und wichtiger Anlaufstellen für Studierende. Die Trainer_innen sehen die Ziele der Tutorien als leitende Grundsätze für ihre Tätigkeit.

Der Tutoriumstrainer_innenlehrgang (TTL)

Ziele des Lehrgangs
Der Lehrgang soll die Teilnehmer_innen dazu befähigen, Trainer_innen zu werden und zukünftige Tutor_innen im Rahmen der Ausbildungsseminare auszubilden, wie es die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMBWF) und der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) vorsieht.
Im Rahmen des Tutoriumstrainer_innenlehrgang sollen die Teilnehmer_innen die im Abschnitt Funktion der Trainer_innen genannten Fähigkeiten und Kompetenzen ausbauen beziehungsweise erwerben und zu Trainer_innen ausgebildet werden. Das Ziel des TTL ist, dass die Teilnehmer_innen später bei Erstsemestrigentutorien und bei Thementutorien als Trainer_innen arbeiten.

Anforderungen an das Lehrgangskonzept
Der Lehrgang soll frühestens im Dezember 2024 beginnen und spätestens im März 2026 abgeschlossen sein. Das Ausmaß des Lehrgangs muss mindestens 180 Stunden (à 60 Minuten) umfassen. Der Schwerpunkt des Lehrgangs soll auf dem Trainieren von Ausbildungsseminaren für Erstsemestrigentutor_innen liegen. Damit die Teilnehmer_innen auch Praxiserfahrung sammeln, müssen sie im Rahmen des Lehrgangs ein Co-Training (gemeinsam mit einer bereits zur Trainer_in ausgebildeten Person) im Rahmen eines Ausbildungsseminars absolvieren. Den Teilnehmer_innen soll eine differenzbewusste und antidiskriminatorische Arbeitsweise vermittelt werden. Zudem sollen sowohl die Grundsätze und Ziele der Tutorien als auch arbeitsrechtliche Grundlagen für Trainer_innen Inhalt des Lehrgangs sein.
Die einzelnen Module sollen in überwiegender Zahl von Trainer_innen abgehalten werden, die nicht Teil der Lehrgangsleitung sind. Die Kriterien für die Auswahl der Trainer_innen sind transparent darzulegen. Mindestens 50 Prozent der ausbildenden Trainer_innen müssen FLINTAPersonen sein. Bei der Auswahl der Trainer_innen sind Trainer_innen aus dem Tutoriumskontext aufgrund des tiefergehenden Verständnisses zu bevorzugen. Bei Auswahl einer Trainer_in, die nicht im Tutoriumskontext aktiv ist, ist eine Begründung für die Wahl der Trainer_in anzuführen.

Anforderungen an das Auswahlverfahren

Zum Ermitteln der geeignetsten Bewerber_innen für den Lehrgang soll es ein Auswahlverfahren geben. Dieses Auswahlverfahren wird separat ausgeschrieben. Damit das Auswahlverfahren auf den Lehrgang abgestimmt werden kann, sind im einzureichenden Konzept Kriterien zu entwickeln, anhand derer die Eignung sowohl der Gesamtgruppe als auch der einzelnen Bewerber_innen für den Lehrgang festgestellt werden soll. Im Finanzierungsplan ist verpflichtend ein Budget für das Auswahlverfahren festzusetzen.

Anforderungen an die Lehrgangsleitung
Gesucht werden mindestens zwei Lehrgangsleiter_innen. Mindestens eine Person der Bewerber_innen muss eine Trainer_innenausbildung im Ausmaß von 180h (à 60 Minuten) absolviert haben. Das Lehrgangskonzept muss alle Formen von Tutorien, d.h. Ausbildungsseminare für Erstemestrigentutorien und Thementutorien, miteinbeziehen. Mindestens 50% der Lehrgangsleiter-innen müssen FLINTA-Personen sein. Bei gleicher Qualifikation werden FLINTA*-Personen bevorzugt eingestellt.

Aufgaben der Lehrgangsleitung
Die Lehrgangsleitung übernimmt die Organisation und inhaltliche Ausgestaltung des Lehrgangs. Das inkludiert sowohl die Festlegung der Module, ihrer Inhalte und die Auswahl der Trainer_innen für die Module, als auch alle Rahmenbedingungen (Terminfindung, Unterbringung, Verpflegung etc.). Die finale inhaltliche Ausgestaltung des Lehrgangs ist in Rücksprache mit dem Ausschuss für Tutorien der ÖH zu beschließen.
Die Lehrgangsleitung legt dem Ausschuss einen Bericht über die Auswahl der Teilnehmer_innen vor. Dieser soll die Auswahlkriterien und die Anzahl und Namen der angenommenen sowie der abgelehnten Bewerber_innen enthalten.
Die Lehrgangsleitung steht außerdem als kontinuierliche Ansprechpartner_in für die Teilnehmer_innen zur Verfügung. Sie gibt regelmäßig Informationen über den aktuellen Stand des Lehrgangs an den Ausschuss weiter. Hierzu soll es nach der Auswahl der Lehrgangsleitung ein Treffen mit mindestens einer Person aus dem Vorsitzteam der ÖH, einer Person aus dem Wirtschaftsreferat, der_dem Vorsitzenden und stv. Vorsitzenden des Ausschusses geben, um die Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Projekt über die Zeit des Lehrgangs zu besprechen.
Die Lehrgangsleitung organisiert in Absprache mit dem Ausschuss drei Informationstage vor Beginn des Lehrgangs für die Bewerber_innen. Diese Informationstage dienen dazu den Bewerber_innen grundlegende Informationen zu organisatorischen und inhaltlichen Aspekten des Lehrgangs. Die Termine und Orte der Informationstage sind mit dem Ausschuss für Tutorien abzusprechen.
Für Teilnehmer_innen mit Betreuungspflichten muss am Lehrgang die Möglichkeit für Betreuung (z.B. Kinderbetreuung bestehen). Die Lehrgangsleitung soll in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsreferat für finanzielle und organisatorische Unterstützung sorgen.

Anforderungen an den Finanzierungsplan
Die Anstellung der Lehrgangsleitung erfolgt über einen freien Dienstvertrag oder – falls gewünscht – über einen Werkvertrag bei der ÖH-Bundesvertretung. Die Höhe der Vergütung soll für die Lehrgangsleiter_innen in Summe zwischen 4.500€ und 20.500 € brutto betragen, je nach Umfang der Eigenleistungen der Lehrgangsleiter_innen. Es bleibt den Bewerber_innen jedoch selbst überlassen, welche Höhe der Vergütung sie für ihre Leistung als Lehrgangsleitung in ihrem Finanzierungsplan auflisten.
Das gesamte Budget des TTLs – inklusive der Vergütung für die Lehrgangsleitung – beträgt 120.000€ brutto.
Der Selbstbehalt pro Teilnehmer_in soll so gering wie möglich gehalten werden. Als Maximalbetrag sollen 450€ eingehoben werden. Sollten Teilnehmer_innen den Selbstbehalt aus ökonomischen Gründen nicht zahlen können, soll die Teilnahme dennoch ermöglicht werden. Hierfür wird ein Fördertopf mit ca. 20 Prozent des Selbstbehalts zurückgestellt. Sollte dieser Fördertopf nicht vollständig ausgeschöpft werden, wird der Überhang aliquot vom Selbstbehalt der einzelnen Teilnehmer_innen abgezogen. Der Selbstbehalt und der Fördertopf sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.

Konzepteinreichung:
Die Bewerbung hat neben den Lebensläufen aller Bewerber_innen zur Lehrgangsleitung und einem Motivationsschreiben ein ausgearbeitetes Konzept mit folgenden Elementen zu beinhalten:

  • Nachweis der Trainer_innen-Ausbildung im Ausmaß von 180h (à 60 Minuten) von mindestens einer Lehrgangsleiter_in
  • Beschreibung der Trainer_innen der einzelnen Module und Kontextualisierung für die Auswahl dieser Personen
  • Finanzierungsplan unter Berücksichtigung von
    – den Informationstagen
    – dem Budget für das Auswahlverfahren
    – Selbstbehalt und Fördertopf
  • Ziele und Ablauf der Ausbildung für 20-25 Teilnehmer_innen
  • Didaktisches Konzept des Lehrgangs
  • Beschreibung der Kriterien des Auswahlverfahrens

Nützliche Hinweise:

  • Link zu den Richtlinien für Tutorien: https://etut.oeh.ac.at/richtlinie/
  • Es ist möglich über die ÖH-BV wie auch alle Hochschulvertretungen Räume der Hochschulen unentgeltlich zu mieten.
  • Es gibt eine Vereinbarung zwischen der BV und den JUFAs um dort vergünstigt zu übernachten.
  • Bewerbungen müssen bis zum 19. Mai 2024 als PDF per Email bei sekretariat@oeh.ac.at und etut@oeh.ac.at eingelangt sein.


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