Wohnbeihilfe erhalten nur österreichische StaatsbürgerInnen oder gleichgestellte Personen (z.B.: EU-BürgerInnen), die Wohnungsinhaber einer geförderten Wohnung sind.
An andere natürliche Personen wird eine Beihilfe nur dann gewährt, wenn sie seit mindestens 5 Jahren in Tirol den Hauptwohnsitz hab
Bei der Berechnung der Beihilfe wird der Betrag, der anrechenbaren (förderbaren) Nutzfläche entsprechende Wohnungsaufwand, berücksichtigt.
Die der Beihilfe zugrunde zu legende förderbare bzw. anrechenbare Nutzfläche beträgt bei einem Haushalt mit einer Person höchstens 50 m² und erhöht sich für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person um höchstens 20 m² (höchstens jedoch auf 150 m²).
Die zumutbare Wohnungsaufwandsbelastung wird in Prozenten des monatlichen Familieneinkommens (1/12 des jährlichen Netto-Familieneinkommens) nach der in Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen ermittelt:
http://www.tirol.gv.at/themen/bauen-und-wohnen/wohnbaufoerderung/beihilfen/beihilfen-4/