Wohnbeihilfe Oberösterreich

Details zur erhöhten Wohnbeihilfe:

Die aktuell beschlossene Wohnbeihilfen-Verordnung 2009 umfasst drei
Hauptpunkte:

Eine Anhebung des anrechenbaren Wohnungsaufwands (maximale Wohnbeihilfe)
von 3 Euro auf 3,50 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche und Monat.  Eine
"flachere" und damit fairere Einschleifregelung, die den Effekt hat, dass
bei einem Überschreiten der Einkommensgrenze für die maximale Wohnbeihilfe diese nicht mehr 1:1 gekürzt wird.
Das heißt, dass nicht mehr pro Euro Überschreitung ein Euro Wohnbeihilfe
gestrichen wird, sondern nur noch 75 Cent gekürzt werden. Damit bleibt
jenen, die einen gewissen zumutbaren Wohnungsaufwand haben, von diesem die
Einkommensgrenze knapp übersteigenden Haushaltseinkommen 25 % mehr in der
Haushaltskassa.

Jährliche Anpassung der Einkommensgrenzen für Ein- und
Zwei-Personen-Haushalte an den für die Wohnbeihilfe relevanten
Ausgleichszulagen-Richtsatz.
Für einen Ein-Personen-Haushalt: von 810 Euro auf 837 Euro
Für einen Zwei-Personen-Haushalt: von 1.107 Euro auf 1.134 Euro
Wertanpassung der zuletzt 2005 angehobenen Einkommensgrenzen für
Mehrpersonenhaushalte um 108 Euro.



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