Leben im Studiheim

Fragen und Antworten rund ums Thema Studierendenheime

Wer gilt als Studierender und hat somit Anspruch auf einen Studiheimplatz?

Als Studierende gelten gemäß Studierendenheimgesetz alle ordentlichen Hörer_innen österreichischer Universitäten und Universitäten der Künste sowie Studierende von Fachhochschul-Studiengängen, (Berufs-) Pädagogischen Akademien, Akademien für Sozialarbeit und ähnlichen Einrichtungen. Außerordentliche Studierende, die sich auf die Studienberechtigungsprüfung vorbereiten oder einen Universitätslehrgang mit dem Ziel, ein ordentliches Studium zu beginnen absolvieren, sind oben genannten ebenso gleichgestellt wie Empfänger_innen von Stipendien öffentlich-rechtlicher Körperschaften.

Wie sichere ich mir einen Heimplatz?

Grundsätzlich gilt: je früher umso besser, denn Nachfrage nach Heimplätzen besteht immer. Deshalb ist es empfehlenswert mehrere in Frage kommende Studierendenheime 6–12 Monate vor Studienbeginn anzuschreiben.
Den Heimplatz selbst sichert man sich durch die Unterzeichnung eines Benützungsvertrags mit dem jeweiligen Studierendenheimträger_in.

Was muss in diesem Benützungsvertrag enthalten sein?

Enthalten sein müssen Angaben über den Heimplatz, den Vertragszeitraum, Kündigungsfristen, Höhe des Entgelts, Kaution und die Schlichtungsklausel.

Wie lange gilt dieser Vertrag?

Abgeschlossen wird jeweils auf ein Jahr (Ausnahme: 2 Jahre zu Studienanfang auf Verlangen des_der Studierenden). Bis zum Ende der durchschnittlichen Studiendauer des gewählten Studiums kann also bei Nachweis der sozialen Bedürftigkeit und eines günstigen Studienfortganges (zielstrebiges, ernsthaftes Studieren) immer um ein Jahr verlängert werden. Eine weitere Verlängerung bei Glaubhaftmachen des baldigen Abschlusses ist allerdings möglich. Außerdem wird die Benützungsdauer für Student_innen- bzw. Heimvertreter_innen für je zwei Jahre dieser Tätigkeit um ein Semester verlängert.

Anmelden des Heimplatzes als Zweitwohnsitz und was wird dafür benötigt?

Ein Umzug in die Stadt in welcher das Studium erfolgt – aber auch innerhalb der Stadt in der man sein Studium betreibt – macht eine Anmeldung erforderlich! Die Meldung erfolgt auf dem für den jeweiligen Bezirk zuständigen Meldestelle.

Musterheimordnung

Diese Muster-Heimordnung (Link) soll Heimvertreter _ innen eine kleine Hilfestellung bei der Erstellung einer solchen bieten. Eine Heimordnung soll laut § 16 Studentenheimgesetz (StudHG) das reibungslose Zusammenleben der Heimbewohner _ innen und die Benutzung des Studierendenheimes regeln und ist nach § 5 StudHG verpflichtender Bestandteil der Benützungsverträge.
Wir möchten einerseits darauf hinweisen, dass diese Muster-Heimordnung natürlich den Gegebenheiten in dem jeweiligen Heim entsprechend adaptiert werden muss, andererseits, dass sie bereits in der Praxis erprobt ist und alle Erfordernisse nach § 16 StudHG erfüllt.

Herzlichen Dank an den Sprecher der Heimvertretungen der home4students-Student_innenheimen, der sie uns zur Verfügung gestellt hat.

Noch Fragen?

Bei Fragen kannst du dich jederzeit an unseren Sachbearbeiter für Heimangelegenheiten wenden.
Du bist auf der Suche nach dem passenden Studierendenheim für dich, wir haben eine Liste aller Studierendenheime in Österreich zusammengestellt.