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ÖH zur Vorlage der UG-Novelle an den Minister_innenrat

Universitätsgesetz STEOP KPJ
Licht und Schatten bei Änderung des Universitätsgesetzes

Anlässlich der heute geplanten Vorlage der Universitätsgesetznovelle an den Minister_innenrat_ kritisiert die Österreichische Hochschüler_innenschaft_ (ÖH) einige der geplanten Änderungen. "Die von uns kategorisch abgelehnten Zugangsbeschränkungen wurden, wenig überraschend, leider verlängert", zeigt sich Lucia Grabetz vom Vorsitzteam der ÖH verärgert. "Zum wiederholten Mal rufen wir die Bundesregierung auf, endlich die seit unzähligen Jahren zugesagten zwei Prozent des BIP für die Hochschulen zur Verfügung zu stellen, anstatt weitere Studien zu beschränken."

Bei der Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) konnte auch durch Verhandlungen seitens der ÖH mit dem Ministerium einige positive Veränderungen erwirkt werden. So wird es nun möglich sein, mittels einer im Curriculum zu verankernden Vorziehregelung, zukünftig bis zu 22 ECTS vor Abschluss der StEOP zu absolvieren. "Dies ermöglicht den Erhalt von Beihilfen und Stipendien. Nun sind die Curricularkommissionen am Zug hier für Studierende die optimale Lösung zu finden", sagt Grabetz. Den Umfang der StEOP sieht die ÖH differenziert. Positiv ist, dass die Obergrenze ab jetzt bei 20 ECTS liegen soll. Den vorgesehenen Mindestumfang von acht ECTS lehnt die ÖH allerdings ab. "Eine Mindestgröße sorgt für die Notwendigkeit Curricula-Änderungen vorzunehmen, auch bei jenen StEOPs mit bis dato weniger ECTS, die bei der StEOP-Evaluierung ausdrücklich gelobt wurden", so Grabetz weiter.

Positiv beurteilt die ÖH auch die Anpassung der StEOP-Prüfungen an die "normalen" Prüfungsbestimmungen. Statt wie bisher nur drei Prüfungsantritte im Rahmen der StEOP, haben Studierende durch die UG-Novelle nun - je nach Prüfungsordnung der jeweiligen Universität -vier oder mehr Prüfungsantritte. "Diese Unterscheidung zwischen StEOP-Prüfungen und anderen Prüfungen im Studium, war völlig absurd und unlogisch. Gut, dass sich das ab nun ändern soll", so Grabetz.

Im Bezug auf das Klinisch-Praktische-Jahr (KPJ), das nun auch im Universitätsgesetz abgebildet werden soll, warnt die ÖH: "Das KPJ muss Ausbildungsfokus haben und von den Kliniken auch als Ausbildung verstanden werden. Studierende im Klinisch-Praktischen Jahr dürfen nicht als Ersatz für billige Turnusärzt_innen_ verstanden werden", sagt Grabetz.

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