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ÖH zu neuem Lehrer_innendienstrecht

Presseaussendung Lehrer_innendienstrecht Pädagogische Hochschulen
ÖH zu neuem Lehrer_innendienstrecht

Die Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) zeigt sich empört über das am Dienstag beschlossene Lehrer_innendienstrecht. „Das neue Besoldungsrecht sieht vor, dass nur jene Personen, die nach dem ersten September 2014 erstmalig als Lehrer_innen angestellt wurden, zwischen neuem und alten Dienstrecht wählen können. Jene, die davor ein Arbeitsverhältnis eingangen sind, haben keine Wahlmöglichkeit und sind damit eindeutig rechtlich diskriminiert“, so Meryl Haas vom Vorsitzteam der ÖH. „Dieser Beschluss ist umso dreister, da ein bedeutender Anteil der Anstellungen vor 2014 ein Resultat der eklatanten Unterbesetzung von fertig ausgebildetem Lehrpersonal an den Schulen war. Um diese auszugleichen, wurden kurz vor dem Abschluss stehende PH-Studierende an den Schulen über Sonderverträge eingesetzt. Genau jenen Studierenden wird mit dieser Regelung ihre Bereitschaft, den Mangel an fertig ausgebildetem Lehrer_innen auszugleichen, zum Verhängnis. Für uns als ÖH ist diese Regelung unzumutbar“, sagt Haas.

Das neue Dienstrecht birgt zahlreiche Veränderungen gegenüber dem alten und wird erst 2019/20 flächendeckend in Kraft treten. „Im Vergleich zum alten Dienstrecht ist das für viele das neue Dienstrecht reizvoll, da es ein höheres Einstiegsgehalt in Aussicht stellt. Jedoch ist die Gehaltskurve eine flachere und es gibt keine Zulagen mehr. Niemand soll in ein Gehaltsschema gezwungen werden“, sagt Haas und weiter: „Prinzipiell ist die das neue Besoldungsrecht für Lehrer_innen auch deshalb zu kritisieren, da der Umstellung auf einen durch die neue Ausbildung eingeführten verpflichtenden Master, mit dieser Besoldung in keinster Weise Rechnung getragen wird. Das Bildungsministerium versucht mit diesem Wurf die PH-Studierenden ein weiteres Mal über den Tisch zu ziehen."

Die ÖH fordert ein sofortiges Einlenken des Bildungsministeriums und eine erweiterte Wahlmöglichkeit beim Dienstrecht. „Allen Absolvent_innen einer PH muss es möglich sein die Vor- und Nachteile abwiegen zu können und daraus eine Entscheidung zu fällen. Des Weiteren muss es auch die Möglichkeit geben vom alten auf das neuen Dienstrecht umzusteigen. Damit würde die Gesetzgebung Lebensrealität von Lehrer_innen wieder ein Stückchen näher zu kommen und diesen Berufszweig attraktiver gestalten“, so Haas abschließend.

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