Termine der Wohnrechtsberatung

ÖH-WohnrechtsexpertInnen Josef Iraschko und Doris Schlager stehen für sämtliche Anfragen von Studierenden zum Thema Wohnrecht zur Verfügung.

Beratungszeiten:

Achtung: am Donnerstag 2. Mai, entfällt die Wohnrechtsberatung!


Montag 16:00-18:00 (nur per Skype oeh-bv.wohnrechtsberatung)
Dienstag 13:00-16:00 (vor Ort, telefonisch)
Donnerstag 10:00-13:00 (vor Ort, telefonisch und per Skype: oeh-bv.wohnrechtsberatung)

Zusätzlich können Skypebesprechungen per Mail vereinbart werden.


Josef Iraschko
wohnrecht@oeh.ac.at
01/310 88 80 - 41

Doris Schlager
wohnrecht@oeh.ac.at
01/310 88 80 - 41

Taubstummengasse 7-9
4. Stock
1040 Wien

Die E-Mail-Beratung findet während der gesamten Woche statt! Für die Beratung brauchst du keine Voranmeldung. Komm einfach vorbei und nimm alle wichtigen Unterlagen mit.

Anfragen an wohnrecht@oeh.ac.at

Um eure Anfragen an uns rasch beantworten zu können, brauchen wir von eurer Seite notwendige Informationen:

  • 1. Altbau/Neubau
  • 2. PrivateR oder gewerblicheR VermieterIn
  • 3. Befristeter oder unbefrister Vertrag
  • 4. Bei WGs: Eure rechtliche Stellung

 

1. Altbau/Neubau

Bei fast allen Anfragen, egal welches Thema, hängen die Antworten davon ab, ob sich eure Wohnung in einem Altbau oder Neubau befindet.

Als Altbau gelten Gebäude, deren Baubewilligung vor dem 30.6.1953 erteilt wurde, bzw. im Falle von vermieteten Eigentumswohnungen bei einer Baubewilligung vor dem 8.5.1945.

Altbauwohnungen, mit Ausnahme von Dachbodenausbauten, unterliegen gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen, die in 75% (!) aller Fälle überschritten werden. Bei einer Mietzinsüberprüfung ist außer der Höhe der Miete, die Größe, die Ausstattung, eine eventuelle Befristung und die Lage relevant.


2. PrivateR oder gewerblicheR VermieterIn

Bei Fragen zur Übernahme der Reparatur- und Erneuerungskosten ist darüber hinaus relevant, ob der/die VermieterIn gewerblich oder privat vermietet. Als gewerbliche VermieterInnen gelten jene, die mindestens 5 Wohnungen vermieten.

Wir müssen hier auch die genaue Formulierung des Mietvertrages zu dieser Frage kennen. Bitte überprüft vorab euren Mietvertrag, ob es sich um einen Formvertrag handelt oder ob sich eine entsprechende Zusatzvereinbarung im Vertrag findet.

Bei Altbauten ist auch hier die Mietzinshöhe relevant.


3. Befristeter oder unbefristeter Vertrag

Bei Fragen zu Kündigungsfristen ist es wichtig, ob der Vertrag auf eine bestimmte Laufzeit befristet ist und was dazu vertraglich vereinbart wurde.


4. Wohngemeinschaften

Bei Fragen WGs betreffend, ist es wichtig eure eigene rechtliche Stellung zu kennen. Handelt es sich um eine gemeinsame Hauptmiete? Gibt es HauptmieterInnen und UntermieterInnen (JedeR HauptmieterIn ist dann nämlich auch UntervermieterIn)? Wurden einzelne Zimmer. also Wohnungsteile, vermietet?
 
Wenn ihr uns diese Informationen schon bei euer Anfrage zukommen lasst, können wir eure Anfragen rascher beantworten! Danke!



Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

Taubstummengasse 7-9, 1040 Wien, 4.Stock
Tel.: 01 /310 88 80 - 0
Fax.: 01 / 310 88 80 - 36
Mail: oeh@oeh.ac.at
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