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Auswirkungen des Sparpakets 2011

Familienbeihilfe

Alle Studierenden, die bisher bis zum 26. Geburtstag Anspruch auf Familienbeihilfe hatten, haben nun nur mehr bis zum 24. Geburtstag Anspruch auf Familienbeihilfe.

Alle Studierenden, die bisher bis zum 27. Geburtstag Anspruch auf Familienbeihilfe hatten (das sind Studierende die Präsenz-/Zivildienst ableisteten bzw. ein Kind geboren haben/schwanger sind) haben nun nur mehr bis zum 25. Geburtstag Anspruch auf Familienbeihilfe.

Das bedeutet, allen Studierenden wird der Bezug der Familienbeihilfe um zwei Jahre gekürzt. Auch der Familienabsetzbetrag, der an die Familienbeihilfe gekoppelt ist, fällt für diese zwei Jahre weg.

Studierende, die ein „freiwilliges soziales Jahr“ absolviert haben, haben bis zum 25. Geburtstag Anspruch auf Familienbeihilfe.

Studierende, die ein Studium mit einer Mindeststudienzeit mit mehr als 10 Semestern (z.B. Medizin) betreiben und dieses Studium in dem Kalenderjahr, in dem sie ihren 19. Geburtstag haben, begonnen haben, haben ebenfalls bis zum 25. Geburtstag Anspruch auf Familienbeihilfe.

Diese Regelungen treten mit 1. Juli 2011 in Kraft.

Weiters wurde per 01.01.2011 die Zuverdienstgrenze von € 9.000,- auf € 10.000,- angehoben und der Mehrkindzuschlag von € 36,40 auf € 20,- monatlich gekürzt. Die 13. Familienbeihilfe wird für Studierende nicht mehr ausbezahlt.

Studienbeihilfe

Die Studienbeihilfe wird im Jahr 2011 (wie auch in den Jahren davor) nicht an die Inflation angepasst. Dadurch kommt es einerseits zu einer Verminderung der Wirksamkeit der Studienbeihilfe, andererseits wird der BezieherInnenkreis weiter eingeschränkt.

Studierende, die aktuell Studienbeihilfe beziehen, bekommen den Wegfall der Familienbeihilfe durch die Studienbeihilfe ersetzt.

Waisenpension, studentische Selbstversicherung und Studiheime

Zu keiner Änderung kommt es bei den Regelungen zur Mitversicherung mit den Eltern und bei den Bezugszeiten der Waisenpension. Der Zuschuss des BWMF zur studentischen Selbstversicherung wird jedoch zur Jahresmitte gestrichen. Das heißt, die studentische Selbstversicherung kostet Studierende von Jänner bis Juni € 24,93 monatlich, ab Juli 2011 € 49,85 pro Monat. Auch die Förderung von Studierendenheimen wird brutal zurückgefahren (dazu gibt es jedoch keine gesetzlichen Änderungen, das Ausmaß von ca. 5 Mio. Euro bis 2013 ist bekannt, die konkreten Auswirkungen derzeit noch nicht).

Individuelle finanzielle Auswirkungen

Studierende bis 24 Jahre bzw. deren Familien verlieren die 13. Familienbeihilfe, also € 152,70 pro Jahr.

Studierende zwischen 24 (bei Ausnahmen 25) und 26 (bisher bei Ausnahmen: 27) Jahren bzw. deren Familien verlieren mit der geplanten Verschlechterung jährlich € 2.685,90 (13x Familienbeihilfe á € 152,70 plus 12x Kinderabsetzbetrag á 58,40).

Eine Streichung des Ministeriums-Zuschusses zur studentischen Selbstversicherung, die derzeit von knapp 37.000 Studierenden in Anspruch genommen wird, wird den Versicherungsbeitrag für die Betroffenen um knapp 300 Euro jährlich erhöhen.

Die ÖH-Bundesvertretung geht davon aus, dass über 20.000 Studierende von der kompletten Streichung der Familienbeihilfe betroffen sind.



Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

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