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Hier findest du die meist gestellten Fragen rund um die ÖH Studierendenversicherung

  1. Wer ist versichert?
  2. Wie zahle ich die Prämie?
  3. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
  4. Was ist alles versichert?
  5. Wo bekomme ich eine Bestätigung über meinen Versicherungsschutz?
  6. Wie hoch Sind die Versicherungssummen?
  7. Was passiert im Krankheitsfall?
  8. Wie erfolgt die Schadenabwicklung?
  9. Was passiert wenn ich mich ungerecht behandelt fühle?
  10. Wo bekomme ich weitere Informationen?

Wer ist versichert?

Alle ÖH-Mitglieder sowie deren minderjährige Kinder sind über die ÖH-Studierendenversicherung bei der Allianz versichert. Als Nachweis deiner ÖH-Mitgliedschaft gilt eine gültige Inskriptionsbestätigung bzw. ein gültiger Studierendenausweis.
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Wie zahle ich die Prämie?

Die Versicherungsprämie in Höhe von EUR 0,36 wird als Sonderbeitrag von der ÖH jedes Semester gemeinsam mit dem ÖH-Beitrag (derzeit EUR 15,50) eingehoben und an die Versicherung weitergeleitet.
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Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?

An dem Tag deiner Erstzulassung zu einem Studium beginnt auch dein Versicherungsschutz und bleibt aufrecht, solange du innerhalb der jeweiligen Fristen die Fortsetzung deines Studiums meldest. Als Faustregel gilt: Du bist versichert, solange dein Studierendenausweis noch gültig ist.
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Was ist alles versichert?

Prinzipiell sind alle Unfälle und Schäden gedeckt, die im Rahmen des Studiums entstehen können. In räumlicher Hinsicht betrifft dies vor allem Universitäten, Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen, aber auch bestimmte studiumsbezogene Ereignisse außerhalb derselben, wie z.B. Exkursionen, Ausflüge, etc. Weiters versichert sind Unfälle und Schäden im Rahmen von Studierendenheimen, USI-Kursen, ÖH-Veranstaltungen oder Praktika bzw. Famulaturen, die im Zusammenhang mit deinem Studium stehen. Auch freiwillige Famulaturen fallen darunter. Darüber hinaus sind auch die Wege zu bzw. von den oben genannten Gebäuden, Geländen bzw. Tätigkeiten inkludiert. Dies gilt übrigens auch bei Auslandssemestern, schließlich erstreckt sich dein Versicherungsschutz auf die ganze Welt. Die Vertragsbedingungen im Wortlaut findest du unter www.oeh.ac.at/studierendenversicherung.
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Wo bekomme ich eine Bestätigung über meinen Versicherungsschutz?

Bei Exkursionen, Famulaturen oder Auslandssemestern ist es immer wieder erforderlich, eine Bestätigung über eine aufrechte Haftpflichtversicherung vorzuweisen. Die ÖH kann dir eine solche Bestätigung auf Deutsch oder Englisch ausstellen, dazu genügt ein Email an studierendenversicherung@oeh.ac.at mit folgenden Infos: Name, Matrikelnummer bzw. Personenkennzahl (FH), Adresse und Zweck der Bestätigung (z.B. Auslandssemester).
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Wie hoch Sind die Versicherungssummen?

Die Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung beträgt für Personen- und Sachschäden, die sich aus den Gefahren des täglichen Lebens ergeben, EUR 3,1 Millionen. Die Versicherungssummen in der Unfallversicherung betragen für Dauerinvalidität EUR 51.500, für Unfalltod EUR 15.500 und für Unfallkosten EUR 7.500.
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Was passiert im Krankheitsfall?

Wenn du im Rahmen eines versicherten Unfalls oder eine akuten Erkrankung mindestens zwei Wochen durchgehend im Krankenhaus bleiben musstest, erhältst du die Hälfte der Studiengebühren des laufenden Semesters von der Versicherung ersetzt. Ab drei Wochen hast du Anspruch auf die Rückerstattung der gesamten Studiengebühren. Voraussetzung ist eine Bestätigung des Krankenhauses.
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Wie erfolgt die Schadenabwicklung?

Die Abwicklung der einzelnen Schadensfälle erfolgt direkt zwischen der versicherten Person – also dir – und der Allianz. Der einfachste Weg ist eine Schadenmeldung per Email an schaden@allianz.at - das dazugehörige Schadenformular findest du zum Download auf www.oeh.ac.at/studierendenversicherung. Dort findest du demnächst auch eine Liste der regionalen Ansprechpersonen der Allianz, falls dir ein persönliches Gespräch lieber ist.
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Was passiert wenn ich mich ungerecht behandelt fühle?

Jeder Schadenfall wird von der Versicherung prinzipiell einzeln geprüft und nach den Vertragsbedingungen beurteilt. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass Fehler passieren oder bestimmte Klauseln unterschiedlich interpretiert werden. Die ÖH bietet dir daher die Möglichkeit, im Falle einer – deiner Meinung nach ungerechtfertigten – Ablehnung deines Antrages diesen gemeinsam mit der Allianz noch mal aufzurollen.
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Wo bekomme ich weitere Informationen?

 
Die genauen Vertragsbedingungen sowie Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpersonen findest du unter www.oeh.ac.at/studierendenversicherung. Für Auskünfte über den Versicherungsschutz steht dir auch die Info-Hotline der Allianz unter der Telefonnummer 05 / 9009 9001 zur Verfügung.
 
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