Rückerstattung des ÖH Beitrags

Der ÖH-Beitrag ist dein Mitgliedsbeitrag bei der Österreichischen HochschülerInnenschaft und ermöglicht der ÖH die Vertretung deiner Interessen. 15% davon gehen an die Bundesvertretung der ÖH, 85% an deine lokale Vertretung an der Uni, Pädagogischen Hochschule (PH) oder Fachhochschule (FH).

Die Einzahlung erfolgt grundsätzlich gemeinsam mit den Studiengebühren über den Erlagschein deiner Bildungseinrichtung und ist Voraussetzung für die ordentliche Inskription, auch wenn du von den Studiengebühren befreit bist (z.B. während eines Auslandsemesters). Je nachdem, wie gut bzw. schlecht diese Bildungseinrichtungen vernetzt sind, kann es zur Notwendigkeit kommen den ÖH-Beitrag mehrfach einzuzahlen: An den Universitäten reicht die einmalige Zahlung für alle Unis, an den PHs und FHs jedoch nicht. Auch bei gleichzeitigem Studium an Uni und PH bzw. FH musst du meist doppelt einzahlen.

Die ÖH erstattet dir jedoch doppelt oder mehrfach eingezahlte ÖH-Beiträge grundsätzlich zurück:

 

  • wenn du gleichzeitig an einer PH bzw. FH und einer Universität inskribiert bist und zweimal ÖH-Beitrag zahlen musstest;
  • wenn du an mehreren PHs oder FHs inskribiert bist und mehrfach ÖH-Beitrag zahlen musstest;
  • wenn du dein Studium vor Ende der Nachfrist zur Einzahlung der Studiengebühren (30.11. bzw. 30.04.) beendest und von deiner Universität entsprechend deine Studiengebühren für dieses Semester zurückbekommst;
  • wenn du dein Studium kurz nach Inskription wieder abbrichst und von der Universität deine Studiengebühren rückerstattet bekommst (z.B. bei Nichtbestehen des EMS-Test für Medizin).

 

Achtung:

Falls du den ÖH-Beitrag bei derselben Bildungseinrichtung doppelt oder mehrfach eingezahlt hast, ist nicht die ÖH die richtige Anlaufstelle sondern die Studienabteilung deiner Universität bzw. jene Stelle an den PHs bzw. FHs, die über die Mittel verfügen. Die ÖH erhält pro Student/in immer nur einmal den ÖH-Beitrag, jedoch keine darüber hinausgehende Summe. Wir können jedoch nur jene Beiträge refundieren, die auch tatsächlich bei uns eingelangt sind.

Antrag auf Rückerstattung stellen

Nachdem die ÖH von den Unis, PHs und FHs die Information über die Einzahlungen des ÖH-Beitrags immer nur nachträglich erhält, können wir leider - so gern wir wollten - nicht darauf verzichten, die Rückerstattung des ÖH-Beitrags an gewisse formale Vorgaben zu koppeln. Schließlich sind wir per Gesetz verpflichtet, von allen Studierenden den Beitrag einzuheben, und jede Rückerstattung muss entsprechend nachweisbar gerechtfertigt sein.

Wir benötigen daher einen ausgefüllten Antrag inklusive Einzahlungsnachweise, um die Rückerstattung in die Wege leiten zu können. Das vorliegende Formular wurde so gestaltet, dass möglichst alle Fälle berücksichtigt werden können, trotzdem können immer wieder unerwartete Fälle auftreten. Sollte also das Formular auf eine bestimmte Situation nicht passend sein, ist es mit den entsprechenden Kommentaren zu versehen und trotzdem zu verwenden.

Rückerstattungsformular


Dein ausgefülltest Formular mit den dazugehörigen Unterlagen schicke bitte an:

Österreichische HochschülerInnenschaft

"Rückerstattung ÖH-Beitrag"
Taubstummengasse 7-9
1040 Wien

Telefon: +43/1/310 88 80/15 oder /16
FAX: +43/1/310 88 80/36
Email: sekretariat@oeh.ac.at

Wir bitten zu berücksichtigen, dass die Refundierung durchaus ein bis zwei Monate dauern kann.



Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

Taubstummengasse 7-9, 1040 Wien, 4.Stock
Tel.: 01 /310 88 80 - 0
Fax.: 01 / 310 88 80 - 36
Mail: oeh@oeh.ac.at
©2011 Österreichische HochschülerInnenschaft