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Operative Beschlüsse der Koordinationstreffen

Aus dem Beschlussprotokoll des Koordinationstreffens
2.-4. Juli 2010 (Lackenhof am Ötscher)

Zentralkoordination
"Katharina legt ihren Posten als Zentralkoordinatorin mit dem 12.07. nieder. Agnes Mayrhofer wird hiermit vom KO als ihre Nachfolgerin bestätigt."



Aus dem Beschlussprotokoll des Koordinationstreffens
13.-15. November 2009 (Kirchschlag/Bucklige Welt):

 
Zentralkoordination
 
"Das KO bestätigt Katharina, Corinna, Christoph und Thomas zu ZKs.
Franz tritt zurück und bleibt noch bis 31. Dezember 2009 im Dienst. Das KO würde sich wünschen, dass bis zum Ende des aktuellen Projektjahrs (25. Mai 2010) ein zusätzlicher SB-Posten von der BV geschaffen wird, in der Franz den ZKs für Einschulung, Begleitung und den Abschluss des aktuellen Projektjahrs zur Verfügung steht. Wir glauben, dass das eine qualitative Weiterarbeit ermöglichen würde und auch im Sinne der BV und des BMWF wäre."
 
Budget
 
"Aufgrund von Inflation und steigenden Unterkunftskosten, und da die TutPro-Sätze seit über 10 Jahren nicht angepasst wurden, wird es für Projektgruppen zunehmend unmöglich Seminare sinnvoll durchzuführen. Daher beschließt das KO, die Tagessätze zur Berechnung der Seminarbudgets zu erhöhen. Über das Ausmaß und die konkrete Umsetzung soll sich die ZK bis zum nächsten KO informieren und dazu zu einem Treffen einladen.
  • Themen dieses Treffens werden sein:
  • Teilnehmer*innentagessätze
  • Trainer*innensätze
  • Fahrtkosten
  • Aufwandsentschädigung ZK / Koordinationskosten"
 
 
Aus dem Beschlussprotokoll des Koordinationstreffens
12.-14. Juni 2009 (Steinhaus/Semmering):


"Das KO beschließt, dass alle Teilnehmer*innen des Grazer Trainer*innenlehrganges 2007 mit dem Projektjahr 2010/ 2011 auf die Teilnehmer*innenliste und in die Trainer*innenmappe aufgenommen werden. Sämtliche Trainer*innen, die auf der Liste angeführt werden, sind an das Grundsatzpapier des Tutoriumsprojekts gebunden."



"Das KO würde es super finden, wenn in Zukunft Beschlüsse über kommende Trainer*innenlehrgänge am KO getroffen werden und mit diesem vereinbart sind. Die Konsequenzen, die alternative Trainer*innenlehrgänge haben, verfolgen die Teilnehmer*innen des KOs mittlerweile jahrelang und wir/sie finden es scheiße!"


Eine Struktur-Arbeitsgruppe wird eingerichtet, die sich bis zum nächsten KO mit folgenden Punkten auseinandersetzen soll:
* Ergebnissicherung, Dokumentation und Zusammenfassung der bisherigen Strukturdiskussionen der letzten Jahre
* Sammeln von Ideen zu Möglichkeiten der Strukturveränderung in Hinblick auf die veränderten Umweltbedingungen des Tutoriumsprojekts.
* Erarbeitung von Vorschlägen zur Kontinuität der Struktur-Arbeitsgruppe

 
Aus dem Beschlussprotokoll des Koordinationstreffens
14.-16. März 2008 (Bruck/Mur):

 
"Das KO beschließt folgende Erweiterung der Genehmigungsrichtlinien vorzunehmen:
Im Falle des begründeten Verdachtes einer fraktionspolitischen Einflussnahme laut Grundsatzpapier behält sich die Zentralkoordination vor budgetäre Maßnahmen zu setzen.
In besonders massiven Fällen kann das KO über eine Nichtgenehmigung von Projektgruppen entscheiden. Die betroffene Projektgruppe wird schriftlich verständigt. "

 
Aus dem Beschlussprotkoll des Koordinationstreffens
 16.-17. Juni 2007 (Payerbach):
 
Das KO beschließt bei Thementutorien wie folgt vorzugehen: Alle beantragten TeilnehmerInnen werden genehmigt.


In den Genehmigungsrichtlinien ist festzuhalten, dass 1. für alle Projekte separate Abrechnungen vorliegen müssen (d.h. wenn mehrere Projekte gemeinsam auf Seminar fahren, muss trotzdem klar aus der Abrechnung hervorgehen, welche Kosten und TeilnehmerInnen welchem Projekt zuordenbar sind) und dass 2. eine Projektleitung nicht mehr als 2 Projekte in einem Projektjahr beantragen kann. Punkt 1. gilt bereits für die Abrechnung des Projektjahrs 2007/08. Punkt 2. gilt für das kommende Projektjahr 2008/09. Die ProjektleiterInnen müssen an dem von ihnen betreuten Seminar anwesend sein (ebenso ab 2008/09).
Von TrainerInnen werden ebenso für jedes Projekt nur mehr einzelne Honorarnoten und keine Sammelhonorarnoten für mehrere Projekte angenommen.
 
Das soll wie auch andere Beschlüsse in Bezug auf den operativen Betrieb auf einer Seite der ZK Homepage festgehalten werden, die jeweils alle aktuellgültigen KO Beschlüsse in Bezug auf den operativen Betrieb beinhalten soll.Das KO beauftragt die ZK folgenden zwei Regelungen mit BV und Ministerium abzuklären und bei Zustimmung so umzusetzen:
Bei Nichtabhaltung eines Seminars soll den TrainerInnen eine Stornogebühr aus dem vorgesehenen TrainerInnenbudget bezahlt werden, wenn die Absage des Seminars (der Zeitpunkt zu dem die ZK davon erfährt; entweder durch Projektleitung oder TrainerInnen) mit schriftlicher Begründung an alle beteiligten Parteien kurzfristig geschieht. Folgender Schlüssel wird dazu herangezogen:
 
Absage 8- 21 Tage vor Seminarbeginn: 25 % des vorgesehenen Budgets
Absage 2- 7 Tage vor Seminarbeginn: 50 % des vorgesehenen Budgets
Absage 1 Tag vor Seminarbeginn: 80 % des vorgesehenen Budgets
 
Für Fälle von Absagen an TrainerInnen durch die Projektleitung, in welchen das Seminar trotzdem stattgefunden hat, hält sich die ZK an die jeweilige rechtliche Situation nach allfälliger Abklärung mit Rechtspersonen (eingesandte und/oder abgeschlossene Werkverträge, mündliche Vereinbarungen der PL, etc.).
 
Aus dem Beschlussprotokoll des Koordinationstreffens
 2. - 4. März 2007 (Ulmerfeld)
 
Beschluss 2:
 
"Bei Sammeltutorien wird die Anzahl der genehmigten TutorInnen für jedeStudienrichtung einzeln aus den Erstsemestrigenzahlen des Vorjahresberechnet und aufsummiert."