ÖH Bundesvertretung
Auslandsstudium und Finanzielles
- Familienbeihilfe
- Studienbeihilfe
- Resiekostenzuschuss
- Sprachstipendium
- ERASMUS-Mobilitätsstipendium
- Studienunterstützung des bm:bwk
- Stipendiendatenbank www.grants.at
- Forschen im Ausland
- sonstige Stipendien
Familienbeihilfe
Bezug von Familienbeihilfe im Ausland
Bei einem vorübergehendem Auslandsaufenthalt - davon wird in der Regel ausgegangen, wenn der Aufenthalt im Ausland zu Ausbildungszwecken erfolgt - kann die Familienbeihilfe auch im Ausland weiterbezogen werden.
Ebenso wie beim Familienbeihilfebezug im Inland gilt, dass das Studium "ernsthaft und zielstrebig" betrieben werden muss, was vom Finanzamt im Einzelfall geprüft werden kann.
Verlängerung der Anspruchsdauer
Bei einem nachgewiesenem Auslandsstudium verlängert sich die Anspruchsdauer für die Familienbeihilfe. Dabei bewirkt ein Auslandsaufenthalt von mindestens 3 Monaten eine Verlängerung um ein Semester. Eine Verlängerung von mehr als einem Semester ist daher nicht möglich!
Achtung! Dein Auslandsaufenthalt muss in einen Zeitraum fallen, wo du berechtigt bist, Familienbeihilfe zu beziehen! Hast du im Inland den Anspruch bereits verloren, weil du z.B. für deinen aktuellen Studienabschnitt zu lange gebraucht hast, kann die Anspruchsdauer auch nicht mehr verlängert werden!
Über die Altersgrenze von 26/27 hinaus kann die Anspruchsberechtigung auch aufgrund eines Auslandsaufenthaltes nicht verlängert werden.
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Studienbeihilfe
Wenn du im Rahmen eines Mobilitätsprogramms ins Ausland gehst, kannst du auf jeden Fall die Studienbeihilfe weiterbeziehen und darüber hinaus zusätzlich um eine Beihilfe für ein Auslandsstudium ansuchen.
Achtung! Voraussetzung ist, dass du Anspruch auf Studienbeihilfe im Inland hast, dass heißt vor allem, dass du vor deinem Auslandsaufenthalt im INLAND studiert haben musst und weiterhin auf einer inländischen Uni inskribiert bist.
Die Höhe der Auslandsbeihilfe richtet sich nach dem Land, in dem du dein(e) Auslandssemster absolvierst, die Bezugsdauer beträgt maximal 20 Monate (Akademien höchstens 12 Monate).
Mehr Infos dazu bekommst du bei der Stipendienstelle.
Achtung! Beachte die Besonderheiten bei einem ERASMUS Auslandsaufenthalt so wie die neue Möglichkeit trotz Studienbeihilfebezugs Studienunterstüzung seitens des bm:bwk zu erhalten!
Weiterbezug der Studienbeihilfe im Ausland
Parallel dazu kann freilich auch die reguläre Studienbeihilfe im Ausland weiterbezogen werden. Für die genaue Richtlinien zum Bezug der Studienbeihilfe im Ausland wende dich bitte an deineN SachbearbeiterIn bei der Stipendienstelle.
Auf Antrag kann der Bezugszeitraum der regulären Studienbeihilfe bei einem Auslandsaufenthalt von einem oder mehr Semestern um 1 Semester verlängert werden.
Beihilfe beim gesamten Studium im Ausland?
Wenn du das gesamte Studium im Ausland absolvierst, besteht kein Anspruch auf Studienbeihilfe. Handelt es sich aber um ein Studium an einer grenznahen nichtösterreichischen Universität oder Fachhochschule, kann eine so genannte Studienunterstützung gewährt werden.
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Liste der Ansprechpersonen für Auslandsbeihilfe bei der jeweiligen Stipendienstelle
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Reisekostenzuschuss
Bei Bezug der Studienbeihilfe wird zusätzlich zur Beihilfe für das Auslandsstudium ein Zuschuss zu den erforderlichen Reisekosten ausbezahlt. Dieser richtet sich nach den Fahrtkosten zwischen dem Heimatort und dem Studienort im Ausland und wird ausbezahlt, ohne dass es eines eigenen Antrages bedarf.
Nähere Infos bekommst du bei der Stipendienstelle.
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Sprachstipendium
Sprachstipendium bei Bezug der Studienbeihilfe
Für BezieherInnen von Studienbeihilfe gibt es auch die Möglichkeit ein Sprachstipendium zur Finanzierung eines Sprachkurses zu erhalten, wenn dieser im Zusammenhang mit einem geförderten Auslandsstudium steht.
Für Sprachkurse im Inland, die zur Vorbereitung von Auslandsstudien dienen, die durch eine Beihilfe für ein Auslandsstudium unterstützt werden, gebührt ein Sprachstipendium in der Höhe von 80% der Kosten des Sprachkurses, höchstens jedoch € 363,36.
Für Sprachkurse im Ausland, die mindestens zwei Wochen dauern und unmittelbar vor Beginn des Studienaufenthaltes im jeweiligen Gastland absolviert werden und zur Vorbereitung auf Auslandsstudien dienen, die durch eine Beihilfe für ein Auslandsstudium unterstützt werden, wird ein Zuschuss in der Höhe einer Monatsrate der Beihilfe für das Auslandsstudium und 80% der Kosten des Sprachkurses - höchstens jedoch € 363,36 - gewährt.
Studierende, die einen Sprachkurs absolviert haben, können innerhalb der nächsten, nach Absolvierung des geförderten Auslandsstudiums beginnenden Antragsfrist bei der zuständigen Stipendienstelle ein Ansuchen auf Gewährung eines Sprachstipendiums einbringen. Dem Ansuchen sind eine Bestätigung über die Absolvierung und die Kosten des Sprachkurses sowie im Falle eines ERASMUS-Aufenthaltes der Sokrates/Erasmus- Studierendenbericht anzuschließen.
Die Auszahlung der Sprachstipendien erfolgt im nachhinein nach ordnungsgemäßer Absolvierung des Auslandsaufenthaltes. Auf die Auszahlung besteht kein Rechtsanspruch.
Sprachstipendium im Rahmen des ERASMUS-Mobilitiätsstipendiums
Wird vor Beginn des Studienaufenthaltes im Gastland ein Sprachkurs besucht , der mindestens 15 Tage und maximal 1 Monat dauer, kann für diesen Zeitraum ebenfalls eine Monatsrate des ERASMUS-Stipendiums bezogen werden, die Kursgebühren werden allerdings nicht abgedeckt und sind daher von der/dem Studierenden zu tragen! Die Kursdauer muss durch eine schriftliche Teilnahmebestätigung belegt werden.
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Erasmus Moblititätsstipendium
Wer einen Auslandaufenthalt im Rahmen von ERASMUS absolviert, erhält ein so genanntes ERASMUS-Mobilitätsstipendium. Das Stipendium ist kein Vollstipendium sondern ein Zuschuss, der die erhöhten Lebenserhaltungs- und Mobilitätskosten im Gastland abdecken soll.
Das ERASMUS-Mobilitätsstipendium setzt sich zusammen aus:
- einem Basiszuschuss aus Mitteln der EU (Mittel für ERASMUS-Studentenmobilitätsstipendien)
- einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des BMBWK
Achtung! Wenn du Studienbeihilfe beziehst, musst du auch bei der Studienbeihilfenbehörde um Beihilfe für ein Auslandsstudium ansuchen!
Alle Auslandsstipendien, die vom bm:bwk direkt finanziert werden, sowie Stipendien aus Mitteln der Europäischen Kommission (z.B. LEONARDO) dürfen nicht zusätzlich zu einem ERASMUS-Mobilitätsstipendium bezogen werden. Für den Bezug der Studienunterstützung des bm:bwk gibt es allerdings Ausnahmen!
Das heißt auch, dass du beim Bezug der Studienbeihilfe unter Umständen kein zusätzliches ERASMUS Stipendium ausgezahlt bekommst.
Dennoch musst du, wenn du für deinen ERASMUS-Aufenthalt Beihilfe für ein Auslandsstudium beantragst, dich gleichzeitig mit dem Formular „Bewerbung um ein ERASMUS-Mobilitätsstipendium“ bei deiner Heimatinstitution bewerben. Damit ist kein weiteres Stipendium verbunden, es wird dir mit diesem Formular lediglich der Status eines ERASMUS-Studenten/einer ERASMUS Studentin gesichert.
Zum Bezug des ERASMUS-Mobilitätsstipendiums schließt du einen Vertrag mit dem Österreichischen Austauschdienst (ÖAD) ab und verpflichtest dich, das Stipendium ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn du den ERASMUS-Auslandsaufenthalt nicht antrittst, vorzeitig abbrichst oder gleichzeitig bzw. im nachhinein eine Beihilfe für ein Auslandsstipendium gemäß Studienförderungsgesetz für diesen Aufenthalt erhältst. Außerdem bist du verpflichtet in den oben genannten Fällen den ÖAD unverzüglich mit Angabe der Gründe und der Vorlage entsprechender Bestätigungen schriftlich zu verständigen.
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Studienunterstützung des bm:bwk
Den Bundesministerien stehen zur Unterstützung der Studientätigkeit zusätzliche Budgetmittel zur Verfügung, die flexibel eingesetzt werden können. Diese Studienunterstützungen sollen bei Vorliegen einer sozialen Notlage und eines günstigen Studienverlaufes studienbezogene Kosten ausgleichen, die durch andere Förderungsmaßnahmen (etwa Studienbeihilfen, Auslandsstipendien, Leistungs- und Förderungsstipendien) nicht abgedeckt werden können. Die Höhe der Studienunterstützung wird im Einzelfall individuell festgelegt.
So wird etwa Studierenden mit Kind(ern), denen aus der Kindererziehung besondere Studienschwierigkeiten entstehen, durch überbrückende Unterstützung die Wiedereingliederung in das Studienförderungssystem ermöglicht. Behinderte Studierende können durch überbrückende Unterstützung ihr Studium fortführen und in das bestehende Studienförderungssystem eingegliedert werden.
Durch Studienunterstützungen können jedoch Aufwendungen, die nicht studienbezogen sind (Kosten für Eigenheime, Kreditrückzahlungen, Arzthonorare etc.), nicht ersetzt werden.
Entsprechend begründete Ansuchen können jederzeit beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Abt. VII/8b, Minoritenplatz 5, 1010 Wien eingebracht werden.
Antragsformular
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Studienunterstützung bei ERASMUS Aufenthalt
Gerade im Zusammenhang mit ERASMUS Aufenthalten stellen sich immer wieder Probleme mit der Studienbeihilfe. Um hier etwaigen finanziellen Einbußen Abhilfe zu schaffen, hat das Ministerium den betroffenen Studierenden die Möglichkeit eröffnet direkt beim Ministerium um Studienunterstützung anzusuchen.
Abmeldung vom Studienort – Verringerung der Höhe der Studienbeihilfe
Gemäß den geltenden Bestimmungen des Meldegesetzes haben sich Studierende, die einen Auslandsaufenthalt absolvieren, vom Studienort (ist bei Nicht-ElternwohnerInnen ein anderer als der Wohnort) abzumelden. Dadurch fallen sie unter Umständen bezüglich des Anspruchs auf Studienbeihilfe zurück auf "ElternwohnerIn" und erhalten damit eine geringere Beihilfe im Inland.
In solchen Fällen können sich Studierende um eine Studienunterstützung direkt im BMBWK, Abt. VII/8 (Studienförderung), bewerben. Es gibt keine speziellen Einreichfristen, Anträge können jederzeit eingebracht werden.
Durchführung von Auslandspraktika im Rahmen von Erasmus
Praktika in Wirtschaftsunternehmen können im Rahmen des Studienförderungsgesetzes (StudFG) nicht mit einer Beihilfe für ein Auslandsstudium gefördert werden. Für Erasmus-Praktika an Wirtschaftsunternehmen im Ausland, sofern diese laut Studienplan verpflichtend im Ausland vorgeschrieben oder von der Heimatinstitution empfohlen werden, kann bei Bezug einer Studienbeihilfe im Inland ebenfalls um eine Studienunterstützung direkt im BMBWK, Abt. VII/8 (Studienförderung), angesucht werden.
Antrag auf Studienunterstützung
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www.grants.at - Die Stipendiendatenbank
Die neue Stipendien- und Forschungsförderungsdatenbank ist online!
Ein Internet-Verzeichnis ermöglicht die detaillierte Suche nach Stipendien für Österreich und den gesamten Rest der Welt.
Das Projekt "Grants", das vom BIldungsministerium (bm:bwk) und dem Österreichischen Austauschdienst (ÖAD) im Rahmen der EU Projekte "European Network of Mobility Centres" (ERA-MORE) und "Researcher's Mobility Portal" umgesetzt wurde, umfasst inzwischen 1.500 aktuelle Stipendien und Förderungen für Studierende und ForscherInnen sowohl für den Bereich Incoming (nach Österreich) als auch für den Bereich Outgoing (von Österreich nach ...). Neu ist, dass auch Förderungen innerhalb Österreichs (Inner Austrian Grants) aufgenommen wurden. Die Aktualisierung der Datensätze erfolgt nicht mehr zentral durch den ÖAD, sondern kann von den förderungsvergebenden Stellen online durchgeführt werden.
Die gezielte Suche kann nach folgenden Kriterien vorgenommen werden:
- Name des Stipendiums
- Kategorie
- Förderart
- Herkunftsland
- Zielland
- Zielgruppe
- Spezielle Frauenförderung
- Fachbereich
Die Datenbank wurde aus Mitteln des bm:bwk sowie der EU finanziert.
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Forschungsfinanzierung / Diplomarbeit und Dissertation im Ausland
Vor allem für das Verfassen von Diplomarbeiten oder Dissertationen im Ausland gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten, aber auch Laborarbeiten, Feldforschungen, Tätigkeiten in Archiven etc. werden unterstützt.
Einen wesentlichen Überblick über die Forschungslandschaft und -förderung bekommst du beim Researcher's Mobility Portal Austria. Alle relevanten Stipendien und Forschungsförderung findest du in der Österreichischen Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung, die gemeinsam vom Österreichischen Austauschdienst (ÖAD) und dem bm:bwk betireben wird.
Die gängigsten Förderungen für das verfassen der Diplomarbeit oder Dissertation im Ausland sind:
ERASMUS: Solltest du noch keinen Auslandsaufenthalt über ERASMUS absolviert haben, kannst du dich auch für das Verfassen deiner Diplomarbeit für einen Erasmus Platz bewerben. Nähere Informationen dazu findest du in unserer Broschüre "Studieren im Ausland" oder bei der Sokrates Nationalagentur.
Stipendium für kurzfristige wissenschaftliche Arbeiten im Ausland:
Für kurzfristige wissenschaftliche Arbeiten im Ausland kannst du bei deiner Uni eine finanzielle Unterstützung beantragen. Diese Förderungen betreffen vor allem Diplomarbeiten, Dissertationen oder wissenschaftliche Arbeiten (Laborarbeiten, Feldforschungen, Tätigkeiten in Archiven, Bibliotheken etc.). Nähere Informationen dazu erhältst du im Auslandsbüro deiner Universität/Akademie/Hochschule.
Förderstipendium für Diplomarbeiten und Dissertationen: Dieses Stipendium wird vom Dekan/der Dekanin der jeweiligen Fakultät mehrmals im Jahr vergeben. Die Unterstützung soll ausschließlich die Kosten abdecken, die beim Verfassen einer Diplomarbeit oder Dissertation anfallen. Das bedeutet, dass nicht unbedingt ein Auslandsaufenthalt notwendig ist, um das Stipendium zu beziehen.
Forschungs-Finanzierungs-Aktionen: Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat alle Stipendien, die der Bund, die Landesregierungen, die Wirtschaft, wissenschaftliche Institutionen etc. zur Förderung und Finanzierung von Diplomarbeiten und Dissertationen vergeben, in einer dicken Broschüre zusammengefasst.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat einen Förderkompass eingerichtet, der eine Überblick über die österreichische Forschungsförderung gibt. Hier findet sich auch die ein oder andere Förderung für das Ausland.
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