Hier findest du alle Infos darüber, wie deine FH-Vertretung an das ihr zustehende Geld kommt.
Grundsätzlich sieht das HochschülerInnenschaftsgesetz vor, dass nur der/die Vorsitzende der Fachhochschul-Studienvertretung für diese zeichnen kann.
Daher können alle Formulare prinzipiell nur von der/dem gewählten Vorsitzenden eingereicht werden. Damit wir wissen, dass er/sie auch tatsächlich gewählt wurde, brauchen wir eine Bestätigung der Wahl von Seiten jener Person, die für den Erhalter zur Durchführung der Wahl bestimmt wurde. Das dazu notwendige Formular sendest du bitte im Original an das Wirtschaftsreferat der Bundesvertretung der Österreichischen HochschülerInnenschaft.
Bei allen Rechtsgeschäften ersuchen wir dich, auf jeden Fall vorher mit dem Wirtschaftsreferat Kontakt aufzunehmen. Wenn einzelne Rechtsgeschäfte einen Betrag über EUR 400,- aufweisen, sind grundsätzlich drei unabhängige (und vergleichbare) Angebote einzuholen und vor der Entscheidung an uns zu übermitteln.
Nachdem wir nur gegen Originalrechnungen refundieren können, ist es empfehlenswert, dass du zur Sicherheit eine Kopie behältst wenn du die Unterlagen an das Wirtschaftsreferat schickst. Bitte nimm zur Kenntnis, dass nur korrekt und vollständig eingereichte Belege refundiert werden können. Bei allen Abrechnungen gelten die Richtlinien über das finanzielle Prozedere in ihrer aktuellen Fassung! Darüber hinaus unterliegen die Vertretungseinrichtungen an Fachhochschulen genauso wie die ÖH-Bundesvertretung den Gebarungsgrundsätzen des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes (HSG) 1998 idgF sowie den Richtlinien der Kontrollkommission.
Bei Verwendung dieses Formulars wird eine noch nicht bezahlte Rechnung direkt von der Bundesvertretung beglichen.
Wenn eine Rechnung bereits bezahlt wurde, ist zur Rückerstattung dieses Formular zu verwenden.
Formular "bereits bezahlte Rechnungen"
Wenn Werkverträge und Honorarnoten in Kombination verrechnet werden, müssen die Formulare der ÖH-Bundesvertretung verwendet werden, da der Vertrag formal mit der Bundesvertretung abgeschlossen wird.
Hier die Formulare als .pdf:
Dieses Formular dient zur Refundierung von Fahrten mit dem Privat-KFZ.Für die Fahrerin oder den Fahrer werden EUR 0,22 pro Kilometer und für die Mitfahrerinnen und Mitfahrer EUR 0,05 pro Kilometer ausbezahlt (laut FH VoKo-Beschluss vom 25.04.2009). Bei diesen Beträgen handelt es sich um einen pauschalierten Kostenersatz. Das heißt, dass keine weiteren Kosten (Maut, Treibstoff, usw.) geltend gemacht werden können.
Als Vorsitzende/r einer Fachhochschul-Studienvertretung hast du das Recht auf ein Aconto in der Höhe von maximal EUR 3.000,-. Dieses Aconto soll ermöglichen, Bargeldgeschäfte selbst erledigen zu können, ohne in die eigene Tasche greifen zu müssen. Die/der Vorsitzende ist bis zum Ende ihrer/seiner Funktion für den Betrag voll verantwortlich und muss schlussendlich das Aconto in voller Höhe wieder an uns überweisen.
11/06/11
Mit diesem Formular kannst du als (stellvertretende oder stellvertretender) Vorsitzende oder Vorsitzender einer Fachhochschul-Studienvertretung eine ÖH-Simkarte oder ein ÖH-Mobiltelefon bestellen. Bitte beachte dabei, dass die Identifikationsnummer von der ÖH Bundesvertretung auszufüllen ist.
Formular zur Bestellung und Nutzung der Mobilfunkangebote
...wende dich vor dem Ausfüllen bzw. Abschicken an
Nina Geyer
Telefon: 01 / 310 88 80 - 87
FAX: 01 / 310 88 80 - 36
Email: nina.geyer@oeh.ac.at
Österreichische HochschülerInnenschaft
Taubstummengasse 7-9
1040 Wien