Hier findest du alle Informationen zur Finanzgebarung auf Ebene der ÖH-Bundesvertretung sowie die Richtlinie für Anträge für den ÖH-Geldtopf für bildungspolitisches Engagement.
Bei Refundierung von Fahrt- und Übernachtungskosten beachte bitte die Richtlinie für die Refundierung von Fahrt- und Übernachtungskosten.
Alle finanziellen Abläufe innerhalb der ÖH Bundesvertretung sind in der Gebarungsordnung der ÖH-Bundesvertretung geregelt.
Darüber hinaus gelten für die ÖH-Bundesvertretung auch die Richtlinien der Kontrollkommission samt aktuellen Änderungen („Anhang Dienstverträge“ und „Anhang Wirtschaftsbetriebe“ und "Anhang Vorgangsweise bei der Zuweisung von Räumen und der Zahlung von Beiträgen zum Verwaltungsaufwand"). Die Kontrollkommission ist ein in § 52 HSG eingerichtetes Aufsichtsorgan der Österreichischen HochschülerInnenschaft. Ihre Aufgabe ist es, die Gebarung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten und ihrer Wirtschaftsbetriebe zu überprüfen.
Mit diesem Formular können bereits getätigte Ausgaben rückerstattet werden.
Formular Rückerstattung durch Überweisung
Dieses Formular dient zur Refundierung von Fahrten mit dem Privat-KFZ.Für die Fahrerin oder den Fahrer werden EUR 0,11 pro Kilometer und für die Mitfahrerinnen und Mitfahrer EUR 0,08 pro Kilometer ausbezahlt (laut BV-Beschluss vom 30.03.2012). Bei diesen Beträgen handelt es sich um einen pauschalierten Kostenersatz. Das heißt, dass keine weiteren Kosten (Maut, Treibstoff, usw.) geltend gemacht werden können.
Wenn du für die Bundesvertretung ein Werk (z.B. layoutieren eines Flyers, bei einem Fest Musik auflegen, etc.) verrichten willst bzw. sollst, musst du vorher dieses Formular ausfüllen. Nur so kannst du nachher eine Honorarnote legen.
Dieses Formular kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Werkvertrag mit der Bundesvertretung besteht. Sodann kann nach Vollendung des Werkes die Honorarnote eingereicht werden.