In Fällen längerer Krankheit (mindestens 2 Monate lange Unterbrechung des Studiums durch Krankheit), erstattet das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung die Studiengebühren. Dafür wird ein fachärztliches Gutachten als Nachweis benötigt.
Mehr zu den genauen Richtlinien findest du im Formular!
Formular Rückerstattung der Studiengebühren im Krankheitsfall
Alle Infos und Formulare zum ÖH-Sozialfonds findest du auf dieser Seite.
Die Formulare für die Anträge auf Mitversicherung bei den Eltern, Selbstversicherung für Studierende, Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte, allgemeine Selbstversicherung, Rezeptgebührbefreiung, Kinderbetreuungsgeld, etc. findest du auf den Seiten der einzelnen Sozialversicherungsträger: