Barrierefrei studieren - jetzt!

Laut Artikel 26 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist Bildung ein Menschenrecht, das in allen Bildungssektoren zu gelten hat: vom primären bis zum tertiären. Unter der Ziffer 1 steht: „[...] der Hochschulzugang muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offen stehen.“. Doch das tut er nicht. Meist bekommen Menschen mit Behinderung nicht die Möglichkeit eine Hochschule zu besuchen, da ihnen das österreichische Bildungssystem bereits mehrere Hürden in den Weg gelegt hat.

Der Artikel 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung besagt, dass die Vertragsstaaten, zu denen auch Österreich gehört, das Recht von Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der (theoretischen) Chancengleichheit anerkennen. Unter der Ziffer 5 heißt es „Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderem Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.“ Dies hört sich in der Theorie allerdings besser an, als es schlussendlich in der Praxis umgesetzt wird.

Über 20% der österreichischen Studierenden sind psychisch oder gesundheitlich beeinträchtigt.  Die Verbesserung des Umgangs mit beeinträchtigten Studierenden an Hochschulen muss daher für eine studentische Interessensvertretung wie die ÖH ein besonders Anliegen sein. Um über Barrieren und Hindernisse, aber auch über Möglichkeiten und Veränderungspotential im Bereich des „Barrierefreien Studierens“ diskutieren zu können, ist es erst mal wichtig, sich die verschiedenen Arten von Beeinträchtigungen und deren Häufigkeit näher anzusehen. Laut der Studierenden Sozialerhebung von 2006 [1] gab es zu diesem Zeitpunkt an den österreichischen Hochschulen 0,9% Studierende mit Behinderung, 12,1% chronisch kranke Studierende sowie 7,7% Studierende mit sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Vor allem psychische Beeinträchtigungen sind bei vielen Studierenden sehr stark ausgeprägt; auch das Ausmaß der Behinderungen beim Sehen, Hören und Sprechen oder bei Mehrfachbeeinträchtigung ist vielfach sehr hoch. Eventuelle Hilfe von Seiten der Hochschulen ist oft nicht zielgerichtet genug und könnte verbessert/erweitert werden, da Betroffene selten in die Entscheidungsfindungsprozesse eingebunden sind. Darüber hinaus gilt nach der österreichischen Rechtslage der Anti-Diskriminierungsschutz nur für KonsumentInnen und ArbeitnehmerInnen – Bildungseinrichtungen sind demzufolge nicht verpflichtet diesen Schutz durchzusetzen und Studierende können ihr Recht auf Anti-Diskriminierung nicht immer einklagen.

Grund genug für uns sich näher mit den spezifischen Problemen von vier der am häufigsten vorkommenden Formen von Beeinträchtigung auseinanderzusetzen. Dafür haben wir mehrere problemzentrierte Interviews mit Betroffenen und ExpertInnen durchgeführt. Diese haben folgende Ergebnisse zu Tage gebracht:

I)       Studierende mit Sehbeeinträchtigung

In unserem Interview ist herausgekommen, dass die Verbesserung der Barrierefreiheit für blinde Studierende auf drei Ebenen angegangen werden muss: auf der strukturellen Ebene, auf der Ebene der Lehre und auf der Ebene der sozialen Interaktion.

I.I) Strukturelle Ebene

Auf der Universität Wien bspw. gibt es kein Gebäude, das vollkommen barrierefrei zugänglich ist (nach Ö-Norm B-1600 [2]); die Wege von/zu und zwischen den Gebäuden sind darüber hinaus auch nicht barrierefrei. Das Blindenleitsystem folgt nicht dem 2-Sinne-Prinzip, welches vorsieht, dass jegliche Markierungen mindestens über zwei Sinne (bspw. Fühlen, Sehen, Hören) erkennbar sein müssen. Die Hörsäle sind generell zu schwach ausgeleuchtet. Darüber hinaus sind die Hörsäle aufgrund der knappen Budgetkapazitäten der Universitäten oft maßlos überfüllt; so dass es für Studierende mit Seeschwäche/blinde Studierende sehr schwer wird sich in dem Getümmel zurechtzufinden.

Um auf struktureller Ebene etwas für blinde Studierende verbessern zu können, müssen nicht gleich alle alten Gebäude abgerissen oder umgebaut werden. Es wäre schon ein Fortschritt würden Formen der persönlichen Assistenz eingeführt werden. Strukturelle Defizite könnten so durch persönlichen Einsatz überwunden werden. Desweiteren sollten standardisierte Grundrisspläne für alle Gebäude angefertigt werden, die Studierenden mit Sehschwäche dabei helfen sich an der Hochschule zurechtzufinden.

I.II) Ebene der Lehre:

Studierende mit Beeinträchtigung haben das Recht auf abweichende Prüfungsmethoden. Diese werden von den Lehrenden oft allerdings nur mangelhaft durchgesetzt, da sie nicht an Vorgaben gebunden sind. Auch das Angebot an eLearning-Veranstaltungen lässt noch immer zu wünschen übrig und das, obwohl Lehrveranstaltungen zunehmend am Abend stattfinden und somit eine „natürliche Barriere“ für sehschwache Studierende darstellen, da diese mit massiven Problemen konfrontiert sind, wenn sie im Dunkeln nach Hause fahren müssen.

Um auf der Ebene der Lehre Verbesserungen einzuführen, wäre es daher sinnvoll die Feinziele von Lehrveranstaltungen klarer zu definieren, damit auch die abweichenden Prüfungsmethoden dementsprechend gestaltet werden können. Darüber hinaus müssten die web content accessibility guidelines (WCAG), also die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, weiter ausgebaut werden.

I.III) Ebene der Sozialen Interaktion

Gerade bei Massenstudien fällt es Studierenden mit Behinderung oft schwer Kontakte mit anderen Studierenden aufrechtzuerhalten. Wenn von Massenvorlesung zu Massenvorlesung geeilt wird, sind Studierende mit Behinderung vielfach damit beschäftigt die Stresssituation zu meistern. Es bleibt selten Zeit und Nerven mit anderen Studierenden in Kontakt zu treten. Darüber hinaus haben viele Personen (Hochschulangehörige und Studierende) keine Erfahrung im Umgang mit blinden/sehschwachen Studierenden.

Auf der Ebene der sozialen Interaktion wäre es daher wünschenswert, wenn auf allen Instituten barrierefreie Studierendenräume eingeführt werden und Trainings im Umgang mit Menschen mit Behinderung angeboten würden.

II)    Psychisch beeinträchtigte Studierende

Auf den österreichischen Hochschulen finden sich grob zwei Typen von Studierenden mit psychischen Beeinträchtigungen. Studierende mit Problemen, die ihren Ursprung außerhalb der Hochschule und Studierende mit Problemen, die ihren Ursprung innerhalb der Hochschule haben. Für beide Typen an Studierenden kann und muss die Hochschule unterstützende Maßnahmen anbieten.

Psychisch beeinträchtigte Studierende brauchen die Möglichkeit sich eine Auszeit vom Studium zu nehmen ohne dadurch unter zusätzlichen Druck (wegen Studienplan- oder finanziellen Fristen) zu gelangen. Schicksalsschläge, wie der Tod einer nahestehenden Person oder ein Unfall, dürfen von Seiten der Hochschule nicht „bestraft“ werden, indem Studierende aus ihrem Studienplan herausfallen oder ähnliches.

Des weiteren sollte die Hochschule Mentor_innen-Systeme oder Tutor_innen-Angebote stärker fördern. Um angstfrei studieren zu können, ist es oft hilfreich sich mit Höhersemestrigen über Probleme im Studium unterhalten zu können und zu sehen, dass es anderen ähnlich ging/geht.

Darüber hinaus lässt die Betreuung der Diplomarbeit gerade in Massenstudien oft zu wünschen übrig. Die Betreuer_innen verfügen häufig über ungenügende didaktische Fähigkeiten. Auch wenn sie in ihrem Fach Expert_innen (insbesondere an Kunstunis) sind, so kann es doch sein, dass sie für die Lehre und im Bereich der sozialen Interaktion oft ungeeignet sind. Das Lehren muss daher verpflichtend erlernt werden.

III)  Gehörlose/ schwerhörige Studierende

Für gehörlose und schwerhörige Menschen ist bereits der 2. Bildungsweg eine Katastrophe. Vielfach werden sie in Sonderschullehrpläne eingeordnet, da der Unterricht in „regulären“ Schulen meist hörgerichtet stattfindet. Eltern müssen oft für die Bildung ihrer Kinder kämpfen. Zudem kommt, dass Deutsch eine Fremdsprache für Menschen darstellt, deren erste Sprache eine Gebärdensprache ist. Diese Tatsache ändert sich auch nicht beim Schreiben, da beispielsweise die deutsche Schriftsprache eine andere Grammatik innehat als die Österreichische Gebärdensprache. Wird die Hochschulreife trotz aller Hürden erreicht, so wird der Zugang zu tertiären Bildungseinrichtungen mit Aufnahme- und Einstiegstest verunmöglicht. Dies wird mit Einführung von Zugangsbeschränkungen noch verschärft und somit werden noch mehr Barrieren für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen errichtet, welche zum Teil unüberwindbar sind. Es ist auch nicht klar wie dies gerade bei pädagogischen Hochschulen gehandhabt wird und stellt bis heute einen Graubereich in der Gesetzgebung dar.

Um an regulären Lehrveranstaltungen teilnehmen zu können, werden DolmetscherInnen und (technische) Hilfsmittel benötigt, auf welche es allerdings keinen gesicherten Rechtsanspruch gibt. Es fehlen desweiteren gezielte Informationen und Angebote. Ein weiterer Punkt ist, dass es wenig DolmetscherInnen gibt und Simultanübersetzungen sehr anstrengend sind. Dadurch kosten DolmetscherInnen auch recht viel und sind sehr schwer für Studierende leistbar. Förderungsstellen haben teilweise Einschränkungen aufgrund von Alter, Einkommen,... Des weiteren ist das Antragstellen nicht transparent genug und sehr kompliziert. Auch müssen DolmetscherInnen rechtzeitig bestellt werden, was vielfach aufgrund der späten Anmeldephasen nicht möglich ist.

Offensichtlich gibt es Handlungsbedarf an konkreten Punkten. Wichtig wäre es hochschulspezifische Informationen und Angebote zu erstellen und für diese eine Finanzierung aufzustellen. Ein aktuelles Projekt um eine Studienbegleitung für selbst ausgewählte Lehrveranstaltungen zu ermöglichen und eine Anlaufstelle darzustellen, welche gehörlosen und schwerhörigen Studierenden kompetent und individuell weiterhelfen kann, ist das Projekt „studyNow“ (siehe http://www.voegs.at/voegs/study-now/ )

IV)  Gehbehinderte Studierende

Für gehbehinderte Studierende sind vor allem bauliche Barrieren schwer zu überwinden. Gerade ältere Universitätsgebäude sind nicht barrierefrei gebaut. Damit die Studierenden in die jeweiligen Hörsäle und Seminarräume ihrer Hochschule kommen, müssen vielfach mühsame und zeitaufwendige Umwege genommen werden. Auch bei neueren Bauten wird nicht immer auf die Zweckmäßigkeit von barrierefreien Zugängen geachtet und da können zu steile Rampen u.ä. einen richtigen Kraftakt bedeuten um Räumlichkeiten erreichen zu können. Bauliche Maßnahmen, Umbauten und mehr Bedacht bei Neubauten sind dabei von Nöten.

Oft müssen die Studierenden von Lehrveranstaltungsleitung zu Lehrveranstaltungsleitung hetzen, um sich für ihre Rechte laut Behindertengleichstellungsgesetz oder Universitätsgesetz o.ä. einzusetzen um diese dann auch zu bekommen. Wie bei anderen Behinderungen fehlt auch hier die Sensibilisierung im Hochschulsektor (wie auch in der Gesamtgesellschaft allgemein). Dies sollte sowohl im Lehrplan wie auch in der Wissenschaft eingebettet und verankert werden.

 

Der Großteil der Informationen dieses Beitrages stammt aus den von uns geführten Interviews mit Betroffenen und ExpertInnen. Für weitere Information zum Thema „Barrierefrei Studieren“ verweisen wir auf die so eben neu erschienene „Barrierefrei Studieren“-Broschüre der Österr. HochschülerInnenschaft Bundesvertretung.

 

 

 



[1] Die Daten von 2009 im Bereich der Beeinträchtigungen von Studierenden sind leider noch nicht verfügbar.

 

[2] Eine Ö-Norm ist eine vom Austrian Standards Institute veröffentlichte nationale Norm. Hierbei handelt es sich um freiwillige Standards, die in Normungsgremien erarbeitet werden.

 



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