Rund 30.000 Studierende mit 20 verschiedenen Erhaltern benötigen eine individuelle Betreuung, denn die Studierendenvertretungen an den Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengängen sind mit den unterschiedlichsten Situationen sowie Bedürfnissen ihrer Studierenden konfrontiert. Dies hat die Bundes-ÖH erkannt und ein eigenes Referat für Fachhochschul- Angelegenheiten geschaffen.
Somit kann eine intensive Beratung der Studierenden und ihrer Vertretungen an Fachhochschulen und Fachhochschulstudiengängen etabliert und das Wissen über die Spezifika des Fachhochschulsektors gebündelt werden.
Neben der Beratung der Studierendenvertretungen ist es dem Referat für Fachhochschul- Angelegenheiten ein Anliegen den Studierenden direkt zur Seite zu stehen.
Wir setzen uns für einen fairen Umgang mit den FH-Studierenden im Bildungssektor ein.
Referat für Fachhochschulangelegenheiten
ÖH Bundesvertretung
Taubstummengasse 7-9, 4. Stock
1040 Wien
Tel: +43/ 676 8885 2261
+43/ 1/ 310 88 80 - 70
Fax: +43/ 1/ 310 88 80 - 36
Mirsada Brkic
Referentin
mirsada.brkic@oeh.ac.at
Michelle Leitgeb
Sachbearbeiterin
michelle.leitgeb@oeh.ac.at
Chiara Gregorich
Sachbearbeiterin
chiara.gregorich@oeh.ac.at
Johann Zillner
Sachbearbeiter
johann.zillner@oeh.ac.at
Der Aufbau der FH Vertretung
Für die FH-Studierendenvertretungen wurde mit dem ÖH-Beitritt einiges anders, vieles ist aber auch gleich geblieben. Gerade für die bestehenden und gut funktionierenden Studierendenvertretungen bedeutet die ÖH-Werdung wenig Aufwand. Für FHs an denen es noch keine FH-weite Studierendenvertretung gab, ist hingegen damit der Zeitpunkt gekommen, eine tatkräftige Studierendenvertretung aufzubauen.
Folgende Vertretungseinrichtungen sind durch die Gesetz-Werdung eingerichtet worden: Jahrgangsvertretung, Studiengangsvertretung und Fachhochschul-Studienvertretung. Das sind dieselben Vertretungseinrichtungen die auch bisher schon üblich waren. Neu hinzugekommen ist, dass sich jede FH-Studierendenvertretung selbst eine Satzung entwerfen und beschliessen kann, in der sie ihre Organisation und Entscheidungsprozesse ihren Wünschen entsprechend abbildet. In der Satzung können aber auch weitere Vertretungseinrichtungen wie Gruppen- und VerbandssprecherInnen oder Standortvertretungen festgelegt werden. Damit kann sich jede FH-Studierendenvertretung ideal an die Strukturen ihrer FH anpassen. Die verschiedenen FH-Studierendenvertretungen sind weisungsunabhängig und können ihre Entscheidungen selbst fällen – nicht einmal die Bundes-ÖH kann ihre Entscheidungen beeinflussen. Bei den Wahlen haben alle Studierenden die Möglichkeit, ihre Jahrgangs- und Studiengangsvertretung in direkten Personenwahlen zu wählen. Fraktionen können bereits durch den Wahlmodus bedingt keinen Einzug auf die FHs erlangen. Die Vorsitzenden der Studiengangsvertretungen (bei kleinen FHs mit weniger als 5 Studiengängen auch die Vorsitzenden der Jahrgangsvertretungen) bilden danach gemeinsam die Fachhochschul-Studienvertretung und wählen unter allen Studierenden eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden mit 4 StellvertreterInnen. Allgemein können sich alle Studierenden für alle Vertretungsfunktionen zur Wahl aufstellen und müssen nicht, wie bisher üblich, bereits in der Studierendenvertretung aktiv gewesen sein.
Bundesweit gibt es für die FHs zwei wichtige Vertretungsorgane. Einerseits gibt es die FH-Vorsitzendenkonferenz, andererseits die ÖH-Bundesvertretung mit ihrem Studierendenparlament. Die FH-Vorsitzendenkonferenz ist der Zusammenschluss aller Vorsitzenden der 20 österreichischen FHs, der sich regelmäßig gemeinsam mit dem Vorsitz der ÖH-Bundesvertretung trifft und spezielle FH-spezifische Themen bespricht. Die FH-Vorsitzenenkonferenz wird eine große Rolle bei der Positionierung der ÖH zu FH-Themen spielen. Das Studierenendenparlament ist ein Gremium, in dem StudierendenvertreterInnen der Universitäten, Pädagogischen Akademien und nun auch der Fachhochschulen regelmäßig zusammenkommen und dort die zukünftige Ausrichtung der ÖH bestimmen. Jede Bildungseinrichtung, egal ob Universität, Pädagogische Hochschule oder Fachhochschule entsendet nach einem bestimmten, für alle gleichen Schlüssel in Abhängigkeit zur Studierendenzahl Mandatarinnen und Mandatare in die ÖH-Bundesvertretung. Sobald eine FH mehr als 1000 Studierende hat, wird eine Person für zwei Jahre in die Bundesvertretung gewählt. Momentan haben 15 FHs ihre Mandatarinnen und Mandatare in die Bundesvertretung entsendet. FHs die unter 1000 Studierende haben beteiligen sich an der sogenannten Wahlgemeinschaft und wählen gemeinsam mit Universitäten, Pädagogischen Hochschulen die ebenfalls unter 1000 Studierende haben zusätzliche Mandatarinnen und Mandatare in die ÖH-Bundesvertretung.
Die Regelungen im gesetzlichen Wortlaut findest du im Fachhochschulstudiengesetz.
Unterlagen für StudierendenvertreterInnen an Fachhochschulen
Hier findest du alle Unterlagen, die du zur Unterstützung für deine Vertretungsarbeit vor Ort verwenden kannst. Die hier befindlichen Präsentationen werden von der ÖH-Bundesvertretung bei Schulungen verwendet und können auch von dir herangezogen werden um Präsentationen und Schulungen an deiner Hochschule abzuhalten. Bei Fragen oder Anregungen kannst du dich gerne jederzeit an uns wenden!
FH-Broschüre (2010)
Aufgaben in den verschiedenen Vertretungsebenen
Finanzen_PPT.ppt
Geschichte_PPT.ppt
Rechtliches_PPT.ppt
Wahlen_PPT.ppt
zur Seite "Formulare und Vorgaben für FH-Vertretungen" des Wirtschaftsreferats
Downloads für den FH Bereich
Die Österreichische HochschülerInnenschaft fordert die rechtliche Gleichstellung von FH-Studierenden mit deren KollegInnen an den Universitäten.
Hier findet Ihr den Gesetzesentwurf der ÖH zur Novellierung des Fachhochschul-Studiengesetzes (FHStG):
Erläuterungen zum Gesetzesentwurf
Vergleich Rechte Uni-StudentInnen versus FH-StudentInnen
FH-Studierende und der ÖH Beitrag - FAQ
Ja, der ÖH-Beitrag ist von allen Studierenden der Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, der Donau Universität Krems und ab dem Sommersemester 2008 auch von allen Studierenden der Fachhochschulen zu zahlen. Wer den Beitrag nicht zahlt läuft Gefahr, von der Fortsetzung des Studiums ausgeschlossen zu werden. Die Zahlung des ÖH-Beitrages ist jedenfalls eine gesetzlich verpflichtende Voraussetzung um studieren zu können.
Du musst den ÖH-Beitrag zu Beginn jedes Semesters gemeinsam mit den Studiengebühren zahlen. Wenn du an einer FH studierst, an der keine Studiengebühren eingehoben werden, so musst du den ÖH-Beitrag bei der Inskription bezahlen. Zum ersten Mal war der ÖH-Beitrag im Sommersemester 2008 zu zahlen.
Der ÖH-Beitrag beläuft sich dieses Studienjahr auf € 17.00, er wird jedoch zu Beginn jedes Studienjahres an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex angepasst.
Der ÖH-Beitrag wird von deiner Studierendenvertretung für die Vertretung deiner Interessen verwendet. Genau aufgeschlüsselt bedeutet das: 85% deines Beitrages verbleiben bei deiner lokalen FH-Studierendenvertretung vor Ort, 15% gehen an die ÖH-Bundesvertretung. Die ÖH-Bundesvertretung übernimmt mit den 15% deines Beitrags die Finanzverwaltung der FH-Studierendenvertretungen und bietet Broschüren sowie Beratung & Service für FH-Studierende an. Deine FH-Studierendenvertretung ist in der Verwendung des ÖH-Beitrags prinzipiell frei, so lange sie sich an den Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit orientiert.
€ 0,50 deines Beitrages werden für eine allgemeine Unfall- und Haftpflichversicherung aufgewandt. Nähere Informationen zur Versicherung erhältst du unter Studierendenversicherung
Nützliche Links
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF)