Jede Studentin und jeder Student ist für die Wahl folgender Vertretungen berechtigt:
Die Wahl zur Studienvertretung ist eine Personenwahl, d.h. es werden direkt Kandidatinnen und Kandidaten als Vertretung für eine bestimmte Studienrichtung gewählt. Sie setzt sich, je nach Anzahl der Studierenden, aus 3 oder 5 Personen zusammen und ist direkte Anlaufstelle für Studierende der jeweiligen Fachrichtung. Die gewählten Studienvertreterinnen und Studierendenvertreter entsenden dann Mandatarinnen und Mandatare in die Fakultätsvertretungen. Zusammengefasst kannst du 3 bzw 5 Personen - je nachdem wie groß deine Studienrichtung ist - wählen.
Die Universitätsvertretung vertritt die Anliegen der Studierenden gegenüber der Universität und den Ministerien. Zur Wahl treten hier verschiedene Fraktionen an, die dann je nach Wahlergebnis Mandatarinnen und Mandatare in die Bundesvertretung der Studierenden entsenden. Hier kannst du nur eine Liste wählen.
An Fachhochschulen finden in allen drei Ebenen nur Personenwahlen statt, d.h. es werden direkt Kandidatinnen und Kandidaten als Vertretung für ein bestimmtes Amt gewählt. Bei der Studiengangs- und Jahrgangsvertretungswahl besteht aktives und passives Wahlrecht für alle Studierenden des betreffenden Studiengangs und Jahrgangs.
Sowohl beim Vorsitz der FH-Vertretung sowie bei der Entsendung der stimmberechtigten Mandatare und Mandatarinnen für die Bundesvertretung (bei FHs mit mehr als 1.000 Studierenden) besteht passives Wahlrecht für alle Studierenden der FH. Das bedeutet, dass alle Studierenden einer FH in diese Funktionen gewählt werden können. Das aktive Wahlrecht besitzen die Vorsitzenden der einzelnen Studiengangsvertretungen.
Jedes Studienjahr findet die Wahl der Studiengangsvertretung innerhalb der ersten beiden Monate in geheimer Abstimmung statt. Aktiv und passiv wahlberechtigt für deine Studiengangsvertretung (d.h. du kannst dich sowohl zur Wahl aufstellen lassen, als auch wählen gehen) bist du, sofern du ein Studium belegst, dessen Curriculum (Studienplan) mindestens 30 ECTS umfasst.
Bei zusammengelegten Studiengängen wird trotzdem für jeden Studiengang eine Studiengangsvertretung gewählt.