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MieterInnenrechte durchsetzen

Das Mietrecht ist eine äußerst komplexe Materie und in letzter Zeit kommt es verstärkt zu Streitigkeiten bei der Frage der Abnützung und der Ausmalverpflichtungen. Die Vermieterinnen-Seite argumentiert dabei Kautionskürzungen oder mittlerweile des öfteren sogar Nachzahlungen durch angebliche über die „normale Abnutzung“ hinausgehende „Schäden“ in der Wohnung und/oder eine vertraglich vereinbarten Ausmalverpflichtung der nicht nachgekommen wurde.


Aus unseren Erfahrungen in der Beratungsarbeit wissen wir jedoch, dass die Kautionen hier oft zu unrecht einbehalten werden. Einige VermieterInnen scheinen darauf zu hoffen, dass es für Studierende zu riskant und kostspielig ist sich auf einen Rechtsstreit einzulassen und versuchen über diesen Weg zusätzliche Gewinne zu lukrieren. Die ÖH hat daher einen Rechtshilfefond gegründet um diese unfaire Ausgangssituation auszugleichen und damit die Studierenden die Möglichkeit haben für ihre Rechte zu kämpfen.


Vorgehensweise

Bei Problemen bei der Rückzahlung der Kaution solltest du dich – wie auch bei allen anderen mietrechtlichen Problemen – zuerst an die ExpertInnen unserer Mietrechtsberatung wenden. Diese werden dann detailiert mit dir durchgehen, welche Möglichkeiten sie als realistisch einschätzen. Sollte eine Rückforderung in Frage kommen werden sie dich als ersten Schritt dabei unterstützen einen entsprechenden Brief an den/die VermieterIn zu formulieren. Sollte es darauf keine positive Antwort geben erhält der/die VermieterIn einen weiteren Brief von unserer KooperationspartnerIn der MieterInneninitiative mit der Aufforderung zur Rückerstattung und dem Hinweis, dass wir sonst rechtliche Schritte einleiten werden. Führt das immer noch nicht zur erhofften Reaktion, wirst du von uns umfassend vorbereitet um einen Antrag bei der Schlichtungsstelle stellen zu können. Dieser Schritt ist seit der Wohnrechtsnovelle 2009 zwingend vorgeschrieben. Die Entscheidung der Schlichtungsstelle ist für keine der beiden Seiten verbindlich. Kommt es durch die Entscheidung der Schlichtungsstelle zu keiner positiven Lösung – entweder wegen einer negativen Entscheidung oder weil sich die/der VermieterIn nicht daran hält – und erscheinen weitere rechtliche Schritte sinnvoll, stellen wir dir als ÖH einen Anwalt/eine Anwältin für die Klage vor Gericht zur Verfügung.

ACHTUNG: Lassen sich Studierende entgegen der Empfehlung der ÖH im Zuge des oben beschriebenen Ablaufs auf Kompromissangebote der Gegenseite ein, so können die bisher entstandenen Kosten nicht von der ÖH übernommen werden und müssen von dem/der Studierenden selbst getragen werden.