Grundsatzpapier des unabhängigen Tutoriumsprojektes




Das Grundsatzpapier ist innerprojektbezogene Basis für das Tutoriumsprojekt und Ausgangslage für die Abhaltung von Tutorien. Deshalb muß es allen ProjektmitarbeiterInnen (ProjektleiterInnen, TrainerInnen und TutorInnen) bekannt sein. Derzeit wird im Rahmen der Koordinationstreffen gerade an einer Überarbeitung formuliert.

Beschlossen am Koordinationstreffen in Alt Pernstein vom 10.-12. Juli 1988

Änderung am Koordinationstreffen vom 20.-23. April 1989
Änderung am Koordinationstreffen vom 15.-17. Juni 1990
Änderung am Koordinationstreffen vom 22.-24. März 1991
Änderung am Koordinationstreffen vom 21.-24. April 1994
Änderung am Koordinationstreffen vom 9.-10. Oktober 1999
Änderung am Koordinationstreffen vom 12.-13.November 1999
Änderung am Koordinationstreffen vom 13.-15. Jänner 2006
Änderung am Koordinationstreffen vom 2.-4. März 2007
Änderung am Koordinationstreffen vom 14.-16. März 2008
Änderung am Koordinationstreffen vom 12.-14. Juni 2009
 

Einteilung

 
1. Einleitung
2. Was ist das Grundsatzpapier?
3. Was ist das Tutoriumsprojekt?
4. Geschichte des Tutoriumsprojekts
5. Politischer Anspruch
6. Inhalte und Ziele der Tutorien
7. Organisationsstruktur des Tutoriumsprojekts
8. Ausbildung der TutorInnen



1. Einleitung

 
Das Grundsatzpapier ist innerprojektbezogene Basis für das Tutoriumsprojekt und Ausgangslage fü die Abhaltung von Tutorien. Deshalb muss es allen ProjektmitarbeiterInnen (ProjektleiterInnen, TrainerInnen und TutorInnen) bekannt sein.
 

2. Was ist das Grundsatzpapier?

 
Das Grundsatzpapier ist die gemeinsame Grundlage für alle TutorInnen, sowohl für ihre Arbeit mit Studierenden als auch im Kontakt zu anderen Projektgruppen und der ÖH.

Alle TutorInnen sollen sich damit einverstanden erklären können und es als Grundlage ihrer Arbeit akzeptieren. Jede Projektgruppe soll den inhaltlichen Teil des Grundsatzpapiers entsprechend ihrer Bedürfnisse konkretisieren. Veränderungen des Grundsatzpapiers können nur am Koordinationstreffen getroffen werden.
 

3. Was ist das Tutoriumsprojekt?

 
Grundsätzliche Aufgabe des Tutoriumsprojekts ist die Einführung in verschiedene Fragestellungen und Diskurse hinsichtlich aktueller studienspezifischer und gesellschaftlicher Problembereiche.

Tutorien werden von einer dazu ausgebildeten Gruppe höhersemestriger Studierender (TutorInnen) durchgeführt, um gemeinsam mit den TutantInnen in Kleingruppen die verschiedenen Fragestellungen und Diskurse aufzugreifen, um Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Alle Tutorien, insbesondere die Thementutorien, wenden sich sowohl an Erst- als auch an Höhersemestrige. Die nachfolgende Aufzählung an Tutorien stellt keine vollständige Auflistung an Möglichkeiten dar, Tutorien inhaltlich zu gestalten. Alle Tutorien entsprechen dabei dem politischen Anspruch des Tutoriumsprojekts, der unter Punkt 5 (Politischer Anspruch) festgehalten ist.
 

3.1 AnfängerInnentutorien

AnfängerInnentutorien haben die vorrangige Aufgabe, beim Studieneinstieg zu helfen. Unter Studieneinstieg ist der Studienbeginn, Studienort oder Studienrichtungswechsel gemeint, was Höhersemestrige nicht ausschließt. AnfängerInnentutorien sollen die Möglichkeit bieten, sich gegenseitig kennenzulernen, und damit der Einsamkeit und Anonymität unter den Studierenden entgegenwirken. Sie sollen einerseits dem Erfahrungsaustausch im Studienalltag und andererseits zum Hinterfragen der Universitäts- und ÖH-Strukturen und der eigenen Rolle dienen.

3.2 Geschlechterthematischen Tutorien

3.2.1 Frauentutorien

Die Uni als gesellschaftliche und öffentliche Institution mit der ÖH als studentische Organisation sind Räume, innerhalb derer Studentinnen sich auch organisieren, innerhalb derer das Frauentutorium präsent ist, innerhalb derer und dessen Frauen präsent sind, sich bewegen und fordern. Frauen, die in bewusstem Bezug aufeinander Gemeinsamkeiten (in Erfahrungen, Beziehungen, an der Uni, usw...) und Unterschiedlichkeiten zulassen; Die sich im öffentlich sichtbaren Raum verbünden, für sich und/oder gegen andere (Frauen); Die ihr Wollen nicht mehr nur in "Wünschen" und "Hoffen" artikulieren, sondern auch umsetzen und somit das "Frausein" den Zuschreibungen und Definitionen entreißen, für sich und im Kontext mit anderen Frauen (neu) setzen. Da es unterschiedliche Konzeptionen gibt - zu interessieren, mobilisieren und zu involvieren - werden Frauen unterschiedlicher Semester und Studienrichtungen angesprochen. Diesbezügliche Erfahrungen und nähere Ausführungen sind in einem internen Papier festgehalten.

3.2.2 Männertutorien

Das Männertutorium hat den politischen Anspruch einen Beitrag zur Veränderung in Richtung Geschlechterdemokratie zu leisten und es bietet die Möglichkeit zur Bestandsaufnahme patriarchaler Strukturen sowohl in Alltagssituationen als auch auf Universitäten. Wichtig ist die Wahrnehmung bzw. Sensibilisierung für subtiles HERRschaftlich- sexistisches Verhalten und Denken, wo wir Männer Vorteile und Nutzen ziehen (Auseinandersetzung mit unserer Täterschaft). Daneben gibt es den Opferstatus der Männer aufgrund ihrer Dominanz (Beziehungsunfähigkeit von Männern, Emotionsarmut, Defizite in Gefühlsbereichen, ...) aufzuarbeiten. Diese Aufarbeitung erfolgt in homogenen geschlechtsspezifischen Gruppen. Vergleiche zu diesen Schilderungen den Projektbericht des Männertutoriums.
3.2.3. LesBiSchwule Tutorien
Der Beginn eines Universitätsstudiums ist für viele eine Zeit des Umbruchs und der Neuorientierung. Für lesbische, schwule, bisexuelle und transgender Studierende ist es oftmals auch jene Zeit, in der sie sich bewußt mit ihrer sexuellen / geschlechtlichen Identität auseinandersetzen und diese in ihre weitere Lebensgestaltung integrieren wollen. Das LesBiSchwule Tutorium soll dabei ein Ort sein für: · Coming-Out-Hilfe und Unterstützung im Prozeß der Selbstfindung und-entfaltung; · die Einführung in Eigentümlichkeiten des Studienorts hinsichtlich des LesBiSchwulen Lebens; · die Vernetzung und der Austausch mit anderen LesBiSchwulen und transgender Studierenden; · das Herstellen von Bezügen zwischen der eigenen Identität und dem jeweiligen Studium (dem späteren Berufsfeld); · das Hinterfragen tradierter wissenschaftlicher (Vor-)Urteile sowie die Auseinandersetzung mit kritischen wissenschaftlichen Perspektiven (Genderforschung, Lesben- und Schwulenforschung, Queerforschung,...); · das Auftreten gegen Diskriminierung sowie die Sensibilisierung gegenüber Ausgrenzungsmechanismen und Alltagsdiskriminierungen.

3.2.4 Gendertutorien

Basierend auf Ideen aus den Frauen-, Männer- und LesBiSchwulen/Transgender Tutorien entwickelte sich das Gendertutorium aus dem Bedürfnis der Studierenden nach mehr Begegnungs- und Austauschmöglichkeiten auch über die Geschlechtergrenzen hinweg. Ziele und Inhalte sind die (selbst-)kritische Auseinandersetzung mit den traditionellen patriarchalen Frauen-/Männerrollenbildern in der Gesellschaft (Uni, Arbeitsplatz, Beziehung, ...), sowie die Bewußtwerdung von Ursachen (z.B. verdeckte Machtansprüche) und Konsequenzen auf das Erleben der eigenen Geschlechterrolle, die eine offene und angstfreie Kommunikation zwischen Frauen und Männern behindern können.

In den Gendertutorien geht es darum einen vertrauensvollen Rahmen anzubieten, in dem sich Frauen und Männer mit gegenseitigem Respekt begegnen und ihr unterschiedliches(?) Kommunikationsverhalten thematisieren können. Dabei versucht das Projekt in der Auseinandersetzung mit traditioneller Zweigeschlechtlichkeit und anderen Geschlechtsidentitäten (wie Homo-, Bi-, Transsexualität, ...) Reflexion und Austausch über stereotype Verhaltensweisen zu ermöglichen. Achtung: Das Gendertutorium könnte Deine Haltung gegenüber den anderen Geschlechtern verändern!

3.3. Integrationstutorien

3.3.1. Behindertentutorien

Dieses Tutorium soll sowohl behinderte als auch nicht-behinderte Studierende, als auch chronisch kranke Studierende ansprechen. Es soll der Anonymität und Einsamkeit unter behinderten Studierenden entgegengewirken und zur Schaffung eines unterstützenden FreundInnenkreises beitragen.

Im Tutorium werden derzeit bestehende Hemmschwellen aufgezeigt. Auch wird versucht, bauliche und zwischenmenschliche Barrieren behinderter Studierender und deren universitärer KommunikationspartnerInnen durch langfristige Strukturänderungen abzubauen.

Es wird darauf geachtet, daß nicht nur Interesse am Thema Behinderung vorhanden ist, sondern auch Verständnis und persönliches Engagement zur Behindertenproblematik im Tutorium aufgebaut wird.

Bei der Ausbildung, die durch eine nichtbehinderte Trainerin oder einen nichtbehinderten Trainer sowie eine behinderte Trainerin oder einen behinderten Trainer in einer behindertengerecht ausgestatteten Unterkunft erfolgt, wird darauf geachtet, daß nicht nur Interesse am Thema Behinderung vorhanden ist. Ein tiefergehendes Verständnis und persönliches Engagement für die Behindertenproblematik sollen erarbeitet werden.

3.3.2 Tutorien für ausländische Studierende

Ausländische StudentInnen haben hier die Möglichkeit sich mit ihrer speziellen Situation auseinander zu setzen. Es bietet Orientierungshilfe, Netzwerke gegen Isolation und eventuelle Benachteiligung.
3.4. Antirassistische Tutorien
Die Uni stellt einen Ort dar, der in gesellschaftlichen Strukturen verankert ist und somit diskriminierende Muster wie unter anderem rassistisches und faschistisches Verhalten widerspiegelt. Teilnehmer*innen von Antirassistischen Tutorien sollen dazu angeregt werden, ihre eigene Rolle in rassistischen Strukturen und ihre eigenen Denkmuster, die rassistisches Handeln mittragen, zu hinterfragen. Im Weiteren sollen Strategien und Möglichkeiten entwickelt werden, um rassistische Diskriminierung allgemeingesellschaftlich sowie Uni-spezifisch zu überwinden und sich dagegen zu engagieren.
3.5. Antifaschistische Tutorien
Weil wir in Österreich sind!
Und weil unsere Gesellschaft ihre historische Verantwortung leugnet, die Verbrechen der Vergangenheit bis heute nicht aufgearbeitet hat und aktuell Fehler wiederholt werden. Wo partiell Versuche der Aufarbeitung stattfinden, wird kritische Auseinandersetzung verunmöglicht. Personen, die daran arbeiten, sich mit Geschichte und aktuellen Entwicklungen auseinanderzusetzen, werden als "Vernaderer", "Nestbeschmutzer" und "Heimatverräter" beschimpft und müssen mit Repressionen jeglicher Art, auch physischer Gewalt, rechnen. Insbesondere Unis waren und sind an der (Re-)Produktion von faschistischem Gedankengut maßgeblich beteiligt. Deshalb muss das Tutoriumsprojekt einen Raum für eine angemessene Auseinandersetzung mit dem Thema Faschismus in Form von Antifaschistischen Tutorien bieten.''
 

4. Geschichte des Tutoriumsprojekts

 

Mitte der 70er Jahre wurde das UOG (Universitätsorganisationsgesetz) eingeführt, das mehr Mitspracherecht für die Studierenden versprach, aber nicht die Erwartungen der StudierendenvertreterInnen erfüllte. Schuld daran waren u.a. die Mehrheitsverhältnisse in den Gremien (zugunsten der Lehrenden), Abstimmungsmodi usw.

Aus dieser Frustration heraus begannen die StudierendenvertreterInnen eine andere Art der politischen Arbeit. Dazu griffen sie die Idee der in der BRD aufgekommenen studentischen Selbsthilfegruppen auf, um unmittelbarer und lustvoller, in gemeinsamer Aktivität an konkreten Problemen arbeiten zu können.

Aus den Selbsthilfegruppen wurden selbstorganisierte und selbstbestimmte Tutorien, für die die StudierendenvertreterInnen erst die Rahmenbedingungen schaffen mußten. Da es auch im Sinne der ÖH war, wurde dem Tutorium ein fixer Budgetposten eingeräumt. Dieses Budget wurde von den TutorInnen selbst verwaltet, sie wählten ihre eigenen Delegierten und entschieden im Konsens. Diese basisdemokratische Organisationsform haben wir bis heute beibehalten, sowie grundsätzlich das Prinzip der konsensualen Entscheidungsfindung.

06/94 Der Zentralkoordination werden von der amtierenden Exekutive die Ressourcen entzogen und die Zusammenarbeit verweigert. Die Zentralkoordination des Tutoriumsprojekts wird in ein Referat umgewandelt, wodurch das Projekt dem Zugriff der Mehrheitsfraktion ausgeliefert wird. Während des darauffolgenden Jahres werden die Strukturen des Projektes negiert, d.h. es werden unter anderem keine Koordinationstreffen (KO) einberufen. Diese Vorgangsweise stößt bei der Basis auf massiven und aktiven Widerstand (Exil-KOs).

1995 Nach einem Exekutivenwechsel wird die alte Form des Tutoriumsprojekts wiederbelebt.

1996 Das neue UniStg wird verabschiedet. Es sieht erstmals vor, daß AnfängerInnentutorien an allen Studienrichtungen angeboten werden müssen. Zuständig für die Durchführung dieser Tutorien ist die/der StudiendekanIn.

08/97 erste Anfrage des BM für Wissenschaft und Verkehr bzgl. einer Zusammenarbeit zur Umsetzung des UniStG § 38 Abs. 4. Infolgedessen wird bei den Verhandlungen klar, daß das Ministerium nicht die Aufgabe an das Tutoriumsprojekt , in seiner bestehenden Form delegieren möchte, sondern dieses zu vereinnahmen und nach seinen Nützlichkeitserwägungen in die Struktur maßgeblich einzugreifen gedenkt. Dies zeigte sich auch darin, daß bei diesen Finanzierungsplänen die geschlechterthematischen Tutorien ausgespart blieben.

11/97 Es wurden bei einem Koordinationstreffen Minimalforderungen erarbeitet und dem Ministerium vorgelegt.

97/98 Die Verhandlungen mit dem Ministerium werden fortgesetzt und führen zu einem Konzept, das Rahmenrichtlinien festlegt und die Finanzierung der AnfängerInnentutorien sichert. Die Finanzierung der geschlechterthematischen Tutorien muß jedes Jahr beim Sonderprojektstopf der ÖH beantragt werden.

5/99 Behinderten- und Integrationstutorium werden ins Gesamtprojekt aufgenommen.

6/99 Der Zentralkoordination werden von der amtierenden Exekutive abermals ihre Ressourcen entzogen und die Zusammenarbeit verweigert. Die Reaktionen der Basis werden geflissentlich ignoriert

2005 Aufgrund der HSG 98 Novellierung 2005 werden Mittel von der Bundesvertretung zu den Universitätsvertretungen umverteilt. Die Bundesvertretung schließt in Zusammenarbeit mit dem Tutoriumsprojekt Verträge mit den einzelnen Universitätsvertretungen ab, welche die Finanzierung des Tutoriumsprojekts sicherstellen sollen. Dadurch besteht ab nun die Gefahr von zunehmender Einflussnahme seitens der Universitätsvertretungen.
 

5. Politischer Anspruch

 
Wir TutorInnen verstehen die Universität nicht als eine von der Gesellschaft abgehobene Institution, sondern als eng mit ihr verbunden. In dieser erfüllt sie eine bestimmte Funktion, die sich in ihren Strukturen, Wertungen, Lehrinhalten etc. niederschlägt. Dies äußert sich unter anderem darin, das der Stellenwert des Studiums am Grad der wirtschaftlichen Verwertbarkeit gemessen wird.

Unser Anliegen ist es daher, bestehende Interessenskonflikte und Machtverhältnisse aufzuzeigen, sowie die Funktionalität der Uni bewußt zu machen.

Folglich ist es nicht unser vorrangiger Anspruch, das Studium in der bestehenden Form erträglicher zu machen. Vielmehr wollen wir im Tutorium die Wahrnehmungsfähigkeit für unsere gesellschaftliche Rolle schärfen und aus der kritischen Auseinandersetzung mit der persönlichen Situation überleiten zu einem emanzipatorischen gesellschaftspolitischen Denken und Handeln. Alle Personen, die sich im Tutoriumsprojekt engagieren, haben politisch unabhängig zu sein oder ihre
etwaigen Fraktionsinteressen im Rahmen ihrer Position im Tutoriumsprojekt hinten anzustellen.

Das Studium ist keine reine Wissensvermittlung - darüber hinaus werden auch soziale Normen und Verhaltensweisen eingeübt. Diese gilt es zu hinterfragen.

Es geht und nicht darum, andere zu beHERRschen - deshalb halten wir basisdemokratische Entscheidungsstrukturen für unentbehrlich. Basisdemokratie heißt, daß Entscheidungen von unten nach oben getragen werden und nicht umgekehrt. Die Suche nach Konsens ist ein Grundprinzip unserer Entscheidungsfindung. Dies fordert von jeder/jedem Einzelnen aktiv und meinungsbildend am Entscheidungsprozeß mitzuwirken. So wird es möglich, Beschlüsse engagiert mitzutragen und zu verwirklichen.

Wir engagieren uns gegen faschistisches, sexistisches und rassistisches Gedankengut, sowie gegen jede Form der Diskriminierung gesellschaftlich benachteiligter Gruppen.

Das Tutorium soll den Rahmen dafür bieten, sich Selbständigkeit, Selbstorganisation und einen reflektierten Umgang mit Emotionen zu erarbeiten. Wir wollen Konflikt- und Beziehungsfähigkeit als Alternative zum derzeitigen Unialltag (patriarchale Strukturen, Wissenschaft als HERRschaftsinstrument, Konkurrenz, Ellenbogenmentalität und vorrangige Ausrichtung auf wirtschaftliche Verwertbarkeit) entwickeln.
 

6. Inhalte und Ziele der Tutorien

 

6.1. Information

Studien- und Uniinformationen dienen als Orientierungshilfe und als notwendige Voraussetzung für die kritische Auseinandersetzung mit der Universität. Keinesfalls dürfen diese Informationen dazu führen, bestehende Mißstände auf der Uni als unveränderbar hinzunehmen. Die TutorInnen sollen sich ihres Wissens- und Erfahrungsvorsprungs und ihrer Autorität als höhersemestrige StudentInnen bewußt werden, um verantwortungsvoll damit umzugehen.

Inhalte, die in der Projektgruppe erarbeitet werden sollten: Mitbestimmung/Gestaltung im Studienbetrieb (Gremienarbeit, ÖH, Fraktionen, ...) Organisation und Ziele Ihrer einzelnen Tutorien, Studienplan, Studienordnung, Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Individuelles Diplomstudium, Forschungsansätze und Soziales (Stipendien, Heime, Mensen, ...).

Wesentlich ist, daß die TutorInnen wissen, wo die notwenigen Informationen zu finden sind.

6.2. Studienmotivation

Im Tutorium sollen Wünsche und Erwartungen an das gewählte Studium klar werden. Im Zusammenhang mit der Studienentscheidung geht es darum die eigene Lebensgeschichte (soziale und regionale Herkunft, Geschlecht, Vorerfahrungen, ...) den persönlichen Stellenwert des Studiums (Interesse, Studienkultur, Engagement, ...) den eigenen Lebensentwurf (Berufsbild, Lebensstil, ...) zu reflektieren.

6.3. Leben auf der Uni

StudienanfängerInnen sind mit einer neuen Lebenssituation konfrontiert. Das Tutorium bietet die Möglichkeit, die Isolation zu Studienbeginn aufzuheben, sich gemeinsam mit Studium und Universität vertraut zu machen und der Verunsicherung zu begegnen, der die StudienanfängerInnen ausgesetzt sind. Ein kritischer Zugang zum Studium soll angeregt und den TutantInnen mit auf den Weg gegeben werden.

Abgeleitet aus dem politischen Anspruch (siehe Punkt 5) verstehen wir Auseinandersetzung mit dem Wissenschaftsbetrieb unter anderem als

Wahrnehmen unterschiedlicher Interessen, Handlungsmöglichkeiten und Abhängigkeiten der am Unileben Beteiligten (Wissenschaftsministerium, ProfessorInnen, AssistentInnen, Hochschulbürokratie, ÖH, Fraktionen, Basisgruppen, ...)

Erkennen, in welcher Weise Wissenschaftsermittlung und -produktion an den Hochschulen und Universitäten individuelle und gesellschaftliche Bedürfnisse und Anforderungen des täglichen Lebens berücksichtigt (vertiefende Auseinandersetzung versus prüfungsorientierter Reproduktion, Freiräume versus Verschulungstendenzen).

Diskussion von Studieninhalten und von Möglichkeiten der individuellen Studiengestaltung. Reflexion des eigenen Studienverhaltens, gemeinsame Verarbeitung von Studienerfahrung im Unialltag. Auseinandersetzung mit Methoden wissenschaftlichen Arbeitens und Hinterfragen der Funktion der Uni in ihrer politischen und ökonomischen Abhängigkeiten.

Reflexion und Diskussion über Autorität und Machtverhältnisse

6.4. Soziale Identität(en) von Studierenden

Über ihre vordergründige Gemeinsamkeit hinaus verfügen Studierende über eine Vielzahl sozialer Identitäten: sie sind weiblich, männlich, homo-, hetero- oder bisexuell, Einheimische oder AusländerInnen, behindert oder nicht behindert; immer mehr werden bereits zu Studienzeiten berufstätig.

Als StudentIn sieht man/frau sich mit spezifischen Problemen konfrontiert. Die unterschiedlichen Erwartungen, die an uns herangetragen werden, sollen in den verschiedenen Tutorien dazu dienen, unhinterfragte Einstellungen und Vorurteile zu überdenken, die uns im Alltag begegnen und derer wir uns nicht immer bewußt sind.

Der Fokus weitet sich damit auf das gesellschaftliche Umfeld aus, in das die Universität und ihre AkteurInnen eingebunden sind.

6.5. Negative Abgrenzungen

Tutorien dürfen nicht an eine einzige Lehrveranstaltung gebunden sein (keine Fachtutorien), sie sollen aber mindestens einsemestrige kontinuierliche Arbeit in den Gruppen beinhalten.

Tutorien dürfen nicht auf reine Informationsvermittlung oder Gruppendynamik als Selbstzweck beschränkt sein, ebensowenig sollen sie Therapie oder einseitige Hilfestellung bieten. Eine starre Hierarchie TutorIn - TutantIn soll vermieden werden. Auf keinen Fall darf Fraktionspolitik betrieben werden, die eine Indoktrination der TutantInnen anstrebt, dies bedeutet u.a.: keine Auswahl der TutorInnen aus einer einzigen Fraktion, Partei oder einer anderen politischen Organisation (keine Fraktionstutorien!).
 

7. Organisationsstruktur des Tutoriumsprojektes

 
Obwohl sich die Struktur innerhalb des Tutoriumsprojekts durch seine Erweiterung immer mehr geändert hat, versuchen wir sie offen und überschaubar zu halten. Einzelpersonen erhalten innerhalb der Struktur nur organisatorische Funktionen. Personen in allen organisatorischen Positionen und auch aktive TrainerInnen dürfen kein politisches Mandat (UV, BV) inne haben.

7.1. Die Projektgruppe ...

bilden die StudentInnen, die Tutorien anbieten bzw. gemeinsam auf Ausbildung waren und die sich während eines Jahres regelmäßig treffen, um einerseits gemeinsam das Projektjahr zu gestalten (Ausbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung der TeilnehmerInnen, Präsentation, Anbieten von Tutorien, gemeinsame Supervision, Werbung neuer TutorInnen) und andererseits um Erfahrungen auszutauschen, sich gegenseitig zu unterstützen und sich mit sich und den anderen in der Gruppe auseinanderzusetzen.

Mindestens einmal im Jahr sollen 1-2 von der Gruppe ausgewählte VertreterInnen auf ein Koordinationstreffen fahren, um dort Anliegen der Gruppe und neue Ideen einzubringen sowie danach die neuen Informationen wieder in die Gruppe zu tragen und dadurch den Bezug zum Gesamtprojekt aufrechtzuerhalten.

7.2. Die Projektleitung ...

wird von der Projektgruppe aus ihren Reihen gewählt und bildet eine Zwischenstelle zwischen Projektgruppe und Zentralkoordination sowie zwischen Projektgruppe und Regionalkoordination. Sie fungiert als Ansprechperson für alle projektbezogenen Belange und ist für den Ablauf eines Projektjahres letztlich verantwortlich.

7.3. Die Regionalkreistreffen ...

sind Treffen von TutorInnen des jeweiligen Regionalkreises, an denen alle Interessierten teilnehmen können. Sie sollen mindestens viermal jährlich stattfinden.

Auf Regionalkreistreffen werden:
Erfahrungen ausgetauscht
Probleme und Ideen einzelner Projektgruppen diskutiert
einzelne, insbesondere neubeginnende Projektgruppen unterstützt
regionale Probleme besprochen und Ideen umgesetzt
neue, das Gesamtprojekt betreffende Infos weitergegeben

Jede Projektgruppe sollte auf Regionalkreistreffen vertreten sein, und dabei besteht die Möglichkeit, daß sich projektübergreifende Arbeitsgruppen zusammenfinden.

7.4. Die Regionalkoordination

Durch die RegionalkoordinatorInnen wird die Möglichkeit einer regionalen Vernetzung zwischen den einzelnen Projekten einer Universität bzw. eines Regionalkreises erleichtert und eine Anlaufstelle für Fragen/Probleme geboten.

RegionalkoordinatorInnen sollen selbst TutorInnen sein, werden am Regionalkreistreffen gewählt und bilden ein Bindeglied zwischen Projektgruppe, Studienvertretungen und lokalen ÖH-Organen. Sie:
sind erreichbar (zum Beispiel regelmäßige Journaldienste, ...)
organisieren Regionalkreistreffen (verschicken Einladungen und Protokolle an die Projekte, an Interessierte und an die Zentralkoordination)
Unterstützen einzelne, insbesondere neubeginnende Projektgruppen

7.5. Das Koordinationstreffen

Das Koordinationstreffen ist das Treffen aller TutorInnen an österreichischen Hochschulen. Es findet mindestens dreimal pro Jahr statt. Nur die eingesetzten ZentralkoordinatorInnen können ein Koordinationstreffen einberufen. Jede Projektgruppe muß mindestens einmal im Jahr dort vertreten sein, um vom Tutoriumsprojekt finanziert zu werden.
Im Sinne des emanzipatorischen und unabhängigen Anspruchs des Tutoriumsprojekts sind aktive MandatarInnen der Bundesvertretung und Universitätsvertretungen von der Teilnahme am Koordinationstreffen ausgeschlossen.
Des weiteren ausgeschlossen sind Personen, die sich Fraktionsinteressen unterordnen, wobei die Entscheidung darüber eigenverantwortlich zu treffen ist.


Vor dem Koordinationstreffen müssen Einladungen an alle ProjektleiterInnen, RegionalkoordinatorInnen, TeilnehmerInnen der letzten (mindestens drei) KOs und Interessierte ausgesandt werden, die alle Themenvorschläge, auch die der Projektgruppen und Regionalkreise, enthalten müssen. Weitere Tagesordnungspunkte können zu Beginn des Koordinationstreffens eingebracht werden.

Die gesamte Zentralkoordination, jeweils zwei Mitglieder eines Projekts und die RegionalkoordinatorInnen werden als Vertreter entsandt.

Am Koordinationstreffen werden alle, das Gesamtprojekt betreffende Entscheidungen im Konsens getroffen. Fallen bei einem Koordinationstreffen dringliche Entscheidungen an und wird kein Konsens erzielt, so werden sie mit ¾ - Mehrheit entschieden. Dringliche Entscheidungen sind solche, die bis zum darauffolgenden Koordinationstreffen hinfällig werden.

Ist eine Entscheidung zwischen mehreren, für dieselbe Studienrichtung eingereichten Projekten zu fällen, so hat das Koordinationstreffen Schiedsfunktion. Die VertreterInnen der umstrittenen Projekte haben bei dieser Entscheidung kein Stimmrecht.

Die Aufgaben des Koordinationstreffens sind:
Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Projektgruppen
Wahl der Zentralkoordination
Entscheidungen zur Veränderung des Grundsatzpapiers
Bewilligung von Projekten, deren Konzept vom Grundsatzpapier abweicht
Entscheidungen über finanzielle Fragen und Aufteilung des Gesamtbudgets auf die einzelnen Projektgruppen
Konfliktlösung zwischen Projektgruppen, die am Regionaltreffen nicht möglich ist, wenn zum Beispiel von einer Studienrichtung mehrere Projektanträge vorliegen
zu Themen, die das Tutoriumsprojekt betreffen, Stellung zu nehmen und Entscheidungen zu treffen (z.B. TTL, Begleitforschung, etc.)

Das Koordinationstreffen kann für bestimmte Aufgaben Arbeitsgruppen einsetzen. Diese stehen allen Interessierten offen, eventuelle Aufwendungen werden ersetzt. Am darauffolgenden Koordinationstreffen werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppen diskutiert und allfällige Entscheidungen getroffen.

7.6. Die Zentralkoordination

Die ZentralkoordinatorInnen müssen selbst als TutorInnen gearbeitet haben und sind mindestens alle zwei Jahre vom Koordinationstreffen zu wählen. Die Zentralkoordination muß auf einem Koordinationstreffen eingesetzt werden und kann auch nur auf einem Koordinationstreffen abgesetzt werden.

Die Zentralkoordination ist die Kontaktstelle für die Projektgruppen in folgenden Bereichen:

Kontrolle und Genehmigung der Projektanträge
Abrechnung und Projektberichte
Unterstützung einzelner, insbesondere neuer Projektgruppen
Informationsstelle

Weitere Aufgaben sind:
Organisation und Strukturierung der Koordinationstreffen, soweit nicht von den TutorInnen selbst übernommen
Verwaltung und Dokumentation der Tutorien (Sammeln von Berichten, etc.)
Kontaktstelle zwischen Projektgruppen, Regionaltreffen, Koordinationstreffen und Bundesvertretung der ÖH (Vorsitzendenkonferenz, Verhandlungen, etc.)
Vertretung der Tutorien nach außen, Öffentlichkeitsarbeit

Die Aufgaben der Zentralkoordination richten sich nach dem AnfängerInnentutorienkonzept (AT – Konzept).

Innerhalb der Zentralkoordination müssen Beschlüsse gemeinsam getroffen werden und die Zentralkoordination ist den Beschlüssen des Koordinationstreffens verpflichtet.

Die Zentralkoordination ist allein verantwortlich für die Organisation, Planung und Inhalte sowie für die Ausschreibung der Weiterbildung innerhalb des Tutoriumprojektes (TutoriumstrainerInnenlehrgang). Die Zentralkoordination kann organisatorische Aufgaben an andere TutorInnen delegieren.

Für InteressentInnen ist folgendes Informationsmaterial über die Zentralkoordination erhältlich:
Liste der Ausbildungsorte (Seminarortliste)
Liste der TrainerInnen (TrainerInnenmappe)
Literatur zu den Tutorien

7.7. Das Regionalaustauschtreffen

Zwecks Austausch von Informationen und gegenseitiger Hilfestellung können sich die Regionalkreise und die Zentralkoordination bei Bedarf treffen. Dieses Treffen kann von einer/einem RegionalkoordinatorIn oder einer/einem ZentralkoordinatorIn einberufen werden. Pro Regionalkreis müssen mindestens zwei TutorInnen daran teilnehmen.

Das Regionalaustauschtreffen hat beratende Funktion. Das Regionalaustauschtreffen hat Entscheidungsfunktion in Notfällen (Gefährdung des Gesamtprojekts), und die TeilnehmerInnen sind im Sinne des imperativen Mandats dem jeweiligen Regionalkreis verpflichtet.
 

8. Ausbildung der TutorInnen

 
Die Ausbildung der TutorInnen erfolgt in einem drei- bis fünftägigen Ausbildungsseminar, das außerhalb des Studienortes in einem Block stattfinden soll. Die Teilnahme am Seminar ist Bedingung für die TutorInnentätigkeit.

Ein Schwerpunkt der Ausbildung sollte es sein, sich selbst in einer Gruppe und den eigenen Umgang mit der Gruppensituation zu erleben, um auch als TutorIn besser damit umgehen zu können. Außer diesem gruppenpädagogischen Ansatz liegt ein zweiter Schwerpunkt auf der Vorbereitung der TutorInnentätigkeit und Reflexion politischer Inhalte des Tutoriums und des Rahmens, in dem es agiert (vgl. 6.1.). Grundsätzlich ist es Sache der Projektgruppe, in welcher Form und wie intensiv diese Schwerpunkte behandelt werden.

Es hat sich als sinnvoll erwiesen, daß neu entstandene Projektgruppen den Schwerpunkt ihrer Arbeit auf Gruppenpädagogik und Selbsterfahrung legen, um sich als Gruppe zu konstituieren, deren Mitglieder sich gegenseitig bei der Arbeit unterstützen. In dieser Ausbildung sollten die TutorInnen lernen, mit ihrer Autorität umzugehen, die sie in ihren Gruppen haben. Eine Gruppe wird - je nach TutorInnenanzahl - von einer oder mehreren TrainerInnen (siehe 8.4.) betreut.

In Frage kommen:

I) durch allgemein anerkannte Institutionen ausgebildete GruppenpädagogInnen.

Für das Tutorium sinnvolle Methoden sind z.B.: Personenzentrierte Interaktion Themenzentrierte Interaktion

Nähere Erläuterungen dazu finden sich in der TrainerInnenmappe, die bei der Zentralkoordination aufliegt.

II) AbsolventInnen des vom Tutorium initiierten TutorInnentrainerInnenlehrgangs (TTL) oder des AlttutorInnenweiterbildungsseminars (ATWB): Dies sind AlttutorInnen, deren Ausbildung speziell auf die Bedürfnisse des Tutoriums ausgerichtet ist. Sie sind mit den Problemen der Erstsemestrigenarbeit auf der Uni besonders vertraut, aber auch gruppenpädagogisch ausgebildet.

III) CotrainerInnen: befinden sich gerade in Ausbildung und leiten ein Seminar nur in Begleitung einer TrainerIn. Ansonsten gilt das gleiche wie bei den TrainerInnen.

IV) AlttutorInnen: Sie können nach mindestens einmaliger, besser mehrmaliger TutorInnentätigkeit eine Ausbildung leiten, dürfen aber nicht in derselben Projektgruppe, die sie ausbilden, TutorIn oder ProjektleiterIn sein. Sie leiten eine Ausbildung ebenfalls nur in Begleitung einer TrainerIn.

Namen und Adressen von TTL-AbsolventInnen und TrainerInnen, die bereits für das Tutorium gearbeitet haben, finden sich in der bereits erwähnten TrainerInnenmappe. Grundsätzlich muß jeder Projektgruppe ein Seminar mit einer/einem TrainerIn genehmigt werden. Projektgruppen mit weniger als zehn sollten sich untereinander zusammenschließen und gemeinsam auf Ausbildung fahren. Projektgruppen mit mehr als zehn TutorInnen können sich von zwei TrainerInnen betreuen lassen. Für je zehn weitere TutorInnen ist einE weitereR AusbildnerIn möglich. Maximal können 30 TutorInnen gemeinsam auf Ausbildung fahren.

Die jeweils aktuellen Rahmenrichtlinien sind bei der Zentralkoordination zu erfragen.

Grundsatzpapier.pdf

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