Kontrollkommission

Die Kontrollkommission ist ein in § 52 HSG eingerichtetes Aufsichtsorgan der Österreichischen HochschülerInnenschaft. Ihre Aufgabe ist es, die Gebarung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten und ihrer Wirtschaftsbetriebe zu überprüfen.

§ 53 Abs 1 HSG definiert noch genauer, was die Aufgaben der Kontrollkommission sind:
  1. laufende Überprüfung der Einhaltung der Haushaltsvorschriften,
  2. Beratung und Überprüfung bei dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten sowie bei Angelegenheiten der finanziellen Gebarung,
  3. Mitwirkung an der Schulung der Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter,
  4. Erlassung von Richtlinien für eine einheitliche Haushaltsführung und die Abwicklung von Rechtsgeschäften mit Bargeld,
  5. Erlassung von Richtlinien für Budgetierung und Bilanzierung,
  6. Erlassung von Richtlinien für die Prüfung von Jahresabschlüssen,
  7. Erlassung von Richtlinien für eine einheitliche Vorgangsweise bei der Zuweisung von Räumen und der Zahlung von Beiträgen zum Verwaltungsaufwand,
  8. Genehmigung von Dienstverträgen unter besonderer Beachtung der finanziellen Auswirkungen,
  9. Genehmigung von Betriebsvereinbarungen.

Aktuelle Richtlinien der Kontrollkommission

KoKo_Richtlinien_2007.pdf

KKRL_HSG53Abs1Z4_Aenderung20081119.pdf

KKRL_HSG53Abs1Z4_Aenderung20081210.pdf