Kontrollkommission
§ 53 Abs 1 HSG definiert noch genauer, was die Aufgaben der Kontrollkommission sind:
- laufende Überprüfung der Einhaltung der Haushaltsvorschriften,
- Beratung und Überprüfung bei dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten sowie bei Angelegenheiten der finanziellen Gebarung,
- Mitwirkung an der Schulung der Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter,
- Erlassung von Richtlinien für eine einheitliche Haushaltsführung und die Abwicklung von Rechtsgeschäften mit Bargeld,
- Erlassung von Richtlinien für Budgetierung und Bilanzierung,
- Erlassung von Richtlinien für die Prüfung von Jahresabschlüssen,
- Erlassung von Richtlinien für eine einheitliche Vorgangsweise bei der Zuweisung von Räumen und der Zahlung von Beiträgen zum Verwaltungsaufwand,
- Genehmigung von Dienstverträgen unter besonderer Beachtung der finanziellen Auswirkungen,
- Genehmigung von Betriebsvereinbarungen.
