am 20. Februar

ÖH: leidet Töchterle unter Realitätsverlust?


verfassungswidriges Einheben von Studiengebühren schadet Unis


Wie der heutigen Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage  zu entnehmen ist, heckt Töchterle seinen unrechtmäßigen Studiengebührenplan weiter aus. „Töchterle fordert, dass die Gebühren doch einfach in der Satzung der Universitäten verankert werden sollten. Dabei ignoriert er, dass der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts, wie auch das Rechtsgutachten von Werner Hauser und Theo Öhlinger zu dem Schluss kommen, dass genau  dieses Handeln  verfassungswidrig wäre. Töchterle will sich anscheinend in seinem Glauben nicht beirren lassen und verlässt sich voll und ganz auf sein eigenes Auftragsgutachten von Heinz Mayer“, soviel ist für Angelika Gruber vom ÖH Vorsitzteam klar.

„Wie kann Töchterle als früherer Rektor die Universitäten derart unter Druck setzen und ihnen so wenig Verständnis entgegen bringen? Er verschiebt seine Zuständigkeiten einfach in den Autonomiebereich der Unis – und stiehlt sich so aus der Verantwortung. Das ist in höchstem Maß unverantwortlich. Autonom eingehobene, das heißt nicht rechtmäßig eingehobene Gebühren, bringen den Universitäten nichts als Ärger:  Klagen und hohe Gerichtskosten wären die Folge – darauf müssen sich die Unis und Töchterle einstellen“, erklärt Janine Wulz vom ÖH Vorsitzteam.

„Töchterle betreibt Realitätsverweigerung auf dem Rücken der Hochschulen und der Studierenden. Öffentliche Hochschulen sind öffentlich zu finanzieren – wann wird Töchterle das endlich einsehen und den Unis eine rechtlich sichere Basis für die benötigten Gelder zusichern“, fragt sich Peter Grabuschnig, ÖH Generalsekretär abschließend.


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